RGT Group

RGT Group Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen.

Über uns:
Wir sind eine renommierte Steuerkanzlei, die komplexe Situationen mit rechtlichem, steuerlichem oder betriebswirtschaftlichem Hintergrund erfolgreich bewältigt. Unsere langjährige Erfahrung und umfassende Sachkenntnis ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Konzepte, Lösungen und Strategien zu entwickeln, die genau auf den Kontext und die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschn

itten sind. Unser Ansatz:
Wir sind uns bewusst, dass Probleme nicht immer aus einem einzigen Blickwinkel betrachtet und gelöst werden können. Daher nutzen wir verschiedene Betrachtungsrichtungen, um ein ganzheitliches Verständnis der Herausforderungen unserer Mandanten zu gewinnen. Durch unsere interdisziplinäre Aufstellung aus Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Wirtschaftsberatung bieten wir einen einzigartigen Lösungsansatz. Unsere Expertise:
Seit über 50 Jahren beraten wir erfolgreich Einzelpersonen sowie global tätige Unternehmensgruppen in den Bereichen Recht, Steuern und Betriebswirtschaft. Unsere Dienstleistungen umfassen auch die handelsrechtliche Wirtschaftsprüfung. Wir verfügen über das erforderliche Fachwissen und die Flexibilität, um auch in komplexen Situationen effektive Lösungen zu finden. Warum wir?
👉 Umfassende Sachkenntnis in rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten
👉 Maßgeschneiderte Konzepte, Lösungen und Strategien
👉 Ganzheitlicher Ansatz durch interdisziplinäre Aufstellung
👉 Langjährige Erfahrung und erfolgreiche Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen
👉 Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an individuelle Bedürfnisse

Folgen Sie uns, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und von unserer Expertise zu profitieren!

☎ Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für Ihre Herausforderungen finden

Unsere aktuelle Mandanteninformation informiert unter anderem über die neuen OECD-Regelungen zum Homeoffice als Betriebs...
01/06/2026

Unsere aktuelle Mandanteninformation informiert unter anderem über die neuen OECD-Regelungen zum Homeoffice als Betriebsstätte, die Vollverzinsung bei Umsatzsteuer-Nachforderungen sowie aktuelle Entwicklungen rund um die verpflichtende E-Rechnung.

Außerdem beleuchten wir steuerfreie Aufwandsentschädigungen 2026, Werbungskosten für Immobilien-Seminare, die digitale Belegsendung mit der Steuererklärung und die geplante neue EU-Gesellschaftsform „EU Inc.“.

👉 Alle Details wie gewohnt in unserer Mandanteninformation: https://www.rgtgroup.de/de/news/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/juni_2026/vollverzinsung_fuer_umsatzsteuer/

OECD-Update zur Homeoffice-Betriebsstätte: Die neuen Regeln auf einen Blick Mobiles Arbeiten, Workations und grenzübersc...
27/05/2026

OECD-Update zur Homeoffice-Betriebsstätte: Die neuen Regeln auf einen Blick

Mobiles Arbeiten, Workations und grenzüberschreitendes Homeoffice sind längst zum Standard geworden. Doch wo Arbeit stattfindet, folgen oft komplexe steuerliche Fragen – allen voran die unbeabsichtigte Begründung einer Betriebsstätte des Arbeitgebers.

Die OECD hat am 19.11.2025 neue Kriterien zur Homeoffice-Betriebsstätte veröffentlicht.

Die Kernpunkte (zweistufiger Prüfungsansatz):

✅ 50 %-Schwelle (zeitlich): Arbeitet ein Mitarbeiter weniger als 50% aus dem Home-Office aus, soll regelmäßig keine Betriebsstätte vorliegen.

✅ Geschäftlicher Grund (funktional): Selbst bei Überschreiten der 50 %-Schwelle ist ein objektiv nachvollziehbarer geschäftlicher Grund erforderlich – bspw. Kundennähe oder lokale Marktpräsenz.

⚠️ Was hat Vorrang: OECD-MA oder das jeweilige DBA?

Maßgeblich bleibt das jeweilige DBA; die OECD-Kommentierung dient primär als Auslegungshilfe. Wichtig: DBA werden nach ständiger Rechtsprechung des BFH statisch ausgelegt – Bedeutet konkret: Maßgeblich ist grundsätzlich die OECD-Auslegung zum Zeitpunkt des DBA-Abschlusses – nicht automatisch die aktuelle OECD-Kommentierung.

Aber: Bspw. Österreich wendet die neuen OECD-Regeln ab 2026 dynamisch an. Deutschland bleibt nach derzeitigem Stand bei der statischen Auslegung, sodass Qualifikationskonflikte und Doppelbesteuerungsrisiken möglich sind.

⚠️ Achtung: Vertreter- und Geschäftsleitungsbetriebsstätten Die o.g. OECD-Regeln gelten nicht für Geschäftsleiter oder Personen mit Leitungsfunktionen, die wesentliche unternehmerische Entscheidungen treffen. Werden solche Entscheidungen aus dem Homeoffice getroffen, kann dies eine (Geschäftsleitungs-) Betriebsstätte begründen – unabhängig von der 50 %-Regel.

📋 Handlungsanweisung für Unternehmen:

1. Homeoffice-Anteile erfassen – Wer arbeitet wie viel im Ausland?
2. Geschäftliche Gründe dokumentieren – Meetingprotokolle, Projektpläne
3. Richtlinien anpassen – Betriebsstättenrisiken in Homeoffice-Policies berücksichtigen
4. Ausländische Meldepflichten prüfen – Jeder Staat hat eigene Regeln

Die OECD-Neuerungen bringen mehr Rechtssicherheit, aber auch neuen Handlungsbedarf für Unternehmen mit international tätigen Mitarbeitern.

Erfahren Sie in unserer aktuellen Mandanteninformation alles Wichtige zu den Neuerungen bei der Gewerbe- und Grunderwerb...
04/05/2026

Erfahren Sie in unserer aktuellen Mandanteninformation alles Wichtige zu den Neuerungen bei der Gewerbe- und Grunderwerbsteuer sowie zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen.

Zudem geben wir einen kompakten Überblick zu Anzahlungsrechnungen, neuen Vorgaben für Ladestrom, steuerlichen Aspekten von Edelmetallanlagen und aktueller Rechtsprechung rund um das Arbeitszimmer.

👉 Alle Details wie gewohnt in unserer Mandanteninformation: https://www.rgtgroup.de/de/news/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/mai_2026/neuerungen_bei_der_gewerbe__und_grunderwerbsteuer/

Wir wünschen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Partnern und Mandanten einen erholsamen und sonnigen 1. Mai. 🌼 ☀️ ...
01/05/2026

Wir wünschen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Partnern und Mandanten einen erholsamen und sonnigen 1. Mai. 🌼 ☀️

Genießen Sie die wohlverdiente Auszeit!

👉👉Jobangebot ➤ (Senior) Manager Audit / Wirtschaftsprüfer (m/w/d)Die RGT Group ist eine etablierte, mittelständische Ges...
29/04/2026

👉👉Jobangebot ➤ (Senior) Manager Audit / Wirtschaftsprüfer (m/w/d)

Die RGT Group ist eine etablierte, mittelständische Gesellschaftsgruppe mit Fokus auf Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Seit über 50 Jahren stehen wir für Qualität, Verlässlichkeit und persönliche Betreuung. 💼📈

Was uns besonders macht:
Wir arbeiten nah am Mandanten, nicht in anonymen Strukturen. Bei uns gibt es kein Ticket-System und kein reines Abarbeiten, stattdessen übernehmen Sie Verantwortung, gestalten aktiv mit und bleiben fachlich tief im Prüfungsgeschehen eingebunden.

Unsere Teams sind bewusst klein und schlagkräftig, sodass jeder Einzelne sichtbar zum Erfolg beiträgt. An unseren Standorten in Büdingen, Frankfurt am Main, Gedern und Gründau arbeiten rund 120 Kolleginnen und Kollegen in einem modernen, digitalen Umfeld.

Ihre Aufgaben:
➤Eigenverantwortliche Prüfung von Konzern- und Jahresabschlüssen
➤Direkte Zusammenarbeit mit Mandanten – keine reine Backoffice-Tätigkeit
➤Schnittstelle zwischen Team und Partnern
➤Laufende ganzheitliche Mandatsbetreuung (auch außerhalb der Prüfung)
➤Fachliche Führung kleiner Teams
➤Mitwirkung bei der Weiterentwicklung von Mandaten und Akquise

Ihr Profil:
➤Erfolgreich abgelegtes Wirtschaftsprüferexamen
➤Mehrjährige Erfahrung in der Abschlussprüfung
➤Fundierte Kenntnisse in HGB, idealerweise auch IFRS
➤Freude an mandantennaher Arbeit und Verantwortung
➤Teamplayer mit analytischem Denken und unternehmerischem Mindset

Warum RGT?
👉Mandantennähe statt anonymer Strukturen
👉Aktive Rolle in der Prüfung – keine reine Review-Position
👉Kleine Teams mit direktem Einfluss
👉Junges, dynamisches Arbeitsumfeld
👉Spannende Mandate unterschiedlichster Branchen und Größen
👉Attraktive Vergütung inkl. Erfolgsboni
👉Flexible Arbeitszeiten & Homeoffice-Möglichkeiten
👉Strukturierte Einarbeitung
👉Individuelle Weiterbildungsangebote
👉Familiäres Miteinander & flache Hierarchien
👉Regelmäßige Teamevents & Firmenfeiern
👉Moderne Büros in zentraler Lage

👉 Klingt interessant? Dann bewerben Sie sich jetzt!

(Ohne Anschreiben und vom Handy aus möglich) 📲✉️

➤ Wir melden uns dann für ein kurzes Telefonat und behandeln Ihre Bewerbung natürlich vertraulich. ☎️🤝



Ihre Ansprechperson:
🙋Reihana Sarif-Benner
📞+49 69 740 93 67-7
[email protected]

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen! 🤗

Wir suchen (Senior) Manager Audit / Wirtschaftsprüfer (m/w/d) für unseren Standort in Frankfurt am Main, Telefon +496974093677. Jetzt bewerben!

Am 30. April 2026 endet die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2024 in steuerberatenden Fällen.Für alle Steuerpflicht...
15/04/2026

Am 30. April 2026 endet die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2024 in steuerberatenden Fällen.

Für alle Steuerpflichtigen, die zur Abgabe verpflichtet sind und bislang keine Steuererklärung für 2024 an das Finanzamt übermittelt haben, besteht jetzt dringender Handlungsbedarf.

Wer seine Unterlagen noch nicht vollständig beim Steuerberater eingereicht hat, sollte dies umgehend nachholen. Eine Fristüberschreitung kann zu Verspätungszuschlägen, Zwangsgeldern oder weiteren Konsequenzen führen.

💡 Unser Rat:

Prüfen Sie kurzfristig Ihren Status und stimmen Sie sich – falls noch nicht geschehen – mit Ihrem Steuerberater ab.

Viele Investoren hören immer wieder:👉 An Ärzte, Physiotherapeuten oder Versicherungsmakler kann nicht mit Umsatzsteuer v...
13/04/2026

Viele Investoren hören immer wieder:

👉 An Ärzte, Physiotherapeuten oder Versicherungsmakler kann nicht mit Umsatzsteuer vermietet werden.

Das stimmt – aber nur teilweise.

Denn:
Ohne Umsatzsteuer auf die Miete gilt zwar oft „Brutto = Netto“, gleichzeitig geht jedoch ein entscheidender Vorteil verloren: Kein Vorsteuerabzug bei Renovierung und Umbauheavy_exclamation_mark

Gerade bei größeren Investitionen kann das die Wirtschaftlichkeit deutlich verschlechtern.

Warum ist das so?
Ärzte erbringen in der Regel umsatzsteuerfreie Leistungen. Deshalb ist die Option zur Umsatzsteuer (§ 9 UStG) für Vermieter normalerweise ausgeschlossen.

💡 Doch es gibt eine oft übersehene Möglichkeit:

Über die Regelung in § 27 UStG kann in bestimmten Fällen trotzdem ein umsatzsteuerpflichtiges Mietverhältnis gestaltet werden.

Besonders relevant ist das bei:

- älteren Bestandsgebäuden

- denkmalgeschützten Immobilien

👉 Hier kann sich eine genaue Prüfung richtig lohnen, denn die Rückerstattung der Vorsteuer kann die Investitionskosten erheblich senken.

☝️Fazit: Die pauschale Aussage „Vermietung an Ärzte ohne Umsatzsteuer“ greift zu kurz. Mit der richtigen Struktur lassen sich steuerliche Spielräume nutzen.

Wir freuen uns sehr, seit Anfang des Jahres Lars Häller als neuen Partner bei der RGT Group begrüßen zu dürfen.🎉Lars ist...
09/04/2026

Wir freuen uns sehr, seit Anfang des Jahres Lars Häller als neuen Partner bei der RGT Group begrüßen zu dürfen.🎉

Lars ist Steuerberater und berät mittelständische sowie familiengeführte Unternehmen ganzheitlich in allen Fragen der Ertrag- und Verkehrssteuern, bei steuerlichen Betriebsprüfungen sowie Restrukturierungen.

Zuvor war er viele Jahre bei einer Big-Four-Gesellschaft tätig und bringt aus dieser Zeit umfassende fachliche Expertise sowie wertvolle Einblicke in unterschiedlichste Mandate mit. Währenddessen absolvierte er ein längeres Secondment in San José, Kalifornien, und legte erfolgreich die Steuerberaterprüfung ab.

Mit seinem Know-how wird Lars unser Steuerteam am Standort Frankfurt erheblich stärken und einen wichtigen Beitrag zur Beratung und Betreuung unserer Mandanten leisten.

Wir gratulieren Lars ganz herzlich und freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit! 🤝💐

Wir wünschen unseren Mandanten, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden ein rundum schönes Osterfest, entspannte Feiertage ...
01/04/2026

Wir wünschen unseren Mandanten, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden ein rundum schönes Osterfest, entspannte Feiertage und viele kleine, besondere Frühlingsmomente im Kreise Ihrer Liebsten. 🐰🌸🌿

In unserer aktuellen Mandanteninformation berichten wir über das geplante Altersvorsorgereformgesetz sowie aktuelle Ents...
01/04/2026

In unserer aktuellen Mandanteninformation berichten wir über das geplante Altersvorsorgereformgesetz sowie aktuelle Entscheidungen des BFH zur steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen.

Darüber hinaus geht es um neue Ausweispflichten für Arbeitnehmer bestimmter Branchen, steuerliche Risiken bei größeren Geldgeschenken, wichtige Hinweise zum Jahresabschluss 2025 sowie Neuerungen rund um die Steuererklärung per App und die Besteuerung im internationalen Kontext.

👉 Alle Details wie gewohnt in unserer Mandanteninformation: https://www.rgtgroup.de/de/news/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/april_2026/altersvorsorgereformgesetz/

Adresse

Niddastraße 91
Frankfurt
60329

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