25/10/2025
Freibeträge und steuerfreie Leistungen sind ein wichtiger Bestandteil einer korrekten Lohnabrechnung – werden sie falsch oder gar nicht berücksichtigt, entstehen unnötige Kosten und Fehler.
Ein typisches Beispiel sind Gesundheitsförderungen, die zu den steuerfreien Sachleistungen zählen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden anbieten können – etwa Massagen, Physiotherapie, Rückenkurse oder Stresspräventionsprogramme.
Damit diese Leistungen steuerfrei bleiben, müssen jedoch klare gesetzliche Vorgaben eingehalten werden:
• Klare Kommunikation, welche Maßnahmen gefördert werden
• Korrekte Abrechnung im Rahmen der geltenden Freibeträge (z. B. bis zu 600 € jährlich)
• Lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen und Teilnehmenden
• Einhaltung der Richtlinien nach § 3 Nr. 34 EStG
Darüber hinaus sollten auch klassische Freibeträge wie der Kinderfreibetrag oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Lohnabrechnung stets korrekt erfasst werden.
Wird das übersehen, zahlen Mitarbeitende zu viel Lohnsteuer – und das sorgt schnell für Unzufriedenheit.
💡 Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig die ELStAM-Daten (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) und halten Sie diese aktuell. So stellen Sie sicher, dass Freibeträge, Zuschüsse und Gesundheitsleistungen korrekt berücksichtigt werden.