28/10/2026
📄 E-Rechnung in der Arztpraxis: Jetzt rechtzeitig prüfen!
Viele Arztpraxen wissen bereits: Der Empfang von E-Rechnungen ist seit 2025 Pflicht. Doch bei den eigenen Ausgangsrechnungen wird es für einige Praxen schon ab 2027 ernst.
Wichtig dabei: Wer ausschließlich auf steuerfreie Heilbehandlungen schaut, übersieht möglicherweise relevante Umsätze. Denn auch Leistungen wie bestimmte Gutachten, Vorträge oder medizinisch nicht indizierte ästhetische Behandlungen können steuerpflichtig sein und Auswirkungen auf die E-Rechnungspflicht haben.
Ebenso sollten Apparategemeinschaften und andere Gesellschaften ihre Umsätze und Leistungsbeziehungen gesondert prüfen. Entscheidend ist unter anderem, ob der maßgebliche Gesamtumsatz von 800.000 Euro überschritten wird.
💡 Unser Tipp: Prüfen Sie rechtzeitig nicht nur Ihre Ausgangsrechnungen, sondern auch die Verarbeitung eingehender E-Rechnungen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Der vollständige Fachbeitrag von Ines Schmidt, Steuerberaterin und Fachberaterin für den Heilberufebereich bei ETL ADVISION Frankfurt (Oder), ist im aktuellen Hartmannbund-Magazin erschienen.