Burggraf Bayern Steuerberatung

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Burggraf Bayern Steuerberatung Wir sind die Berater unter den Steuerberatern. Mit Fokus auf das beste Ergebnis für unsere Mandanten.

26/10/2026

Ab 2027 müssen viele Betriebe E-Rechnungen schreiben – bist Du vorbereitet? 🧾

Zuerst trifft es Betriebe, die im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz hatten: Sie müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen. Alle anderen folgen ab 2028.

Empfangen können müssen schon jetzt alle Unternehmen, seit 2025.

Wichtig: Ein normales PDF ist keine E-Rechnung. Gültig sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0.1).

Prüfe jetzt, ob Deine Software bereit ist und wie Du die Rechnungen archivierst. Wir helfen Dir gerne bei der Umstellung.

Speichere Dir das Reel oder schick es jemandem, der Rechnungen schreibt.

Ab dem 1. Januar 2027 wird's für viele Betriebe ernst: E-Rechnung wird Pflicht beim Ausstellen. 📄Seit dem 1. Januar 2025...
22/10/2026

Ab dem 1. Januar 2027 wird's für viele Betriebe ernst: E-Rechnung wird Pflicht beim Ausstellen. 📄

Seit dem 1. Januar 2025 muss zwar schon jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können — die eigentliche Zäsur kommt aber erst noch: Ab dem 1. Januar 2027 müssen auch Betriebe mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro selbst E-Rechnungen ausstellen. Für kleinere Betriebe gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2027, danach wird es 2028 für alle Pflicht.

Der häufigste Irrtum dabei: Eine ganz normale PDF-Rechnung per E-Mail zählt NICHT als E-Rechnung. Nötig ist ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD nach dem europäischen Standard EN 16931 — nur die maschinenlesbaren Daten darin zählen rechtlich, nicht die schön formatierte Ansicht.

Kleinunternehmer müssen zwar dauerhaft keine E-Rechnungen ausstellen, aber ab sofort empfangen und verarbeiten können — das gilt also auch für Dich, wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt.

Speichere Dir den Beitrag oder schick ihn jemandem, dessen Buchhaltung auf 2027 noch nicht vorbereitet ist. Wir prüfen gerne mit Dir, was zu tun ist.

20/10/2026

Der Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro – und die Minijob-Grenze gleich mit. 💶

Ab dem 1. Januar 2027 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 14,60 Euro brutto pro Stunde, heute sind es 13,90 Euro. Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt damit von 603 auf 633 Euro im Monat.

Bei Mindestlohn entspricht das rund 43 Arbeitsstunden im Monat. Wer dauerhaft mehr verdient, ist nicht mehr geringfügig beschäftigt.

Das solltest Du jetzt prüfen: die Stundenlöhne in Deinen Arbeitsverträgen, die Stundenzahl Deiner Minijobber und die Lohnabrechnung ab Januar.

Speichere Dir das Reel oder schick es jemandem, der Mitarbeiter beschäftigt.

Seit 2019 ist Sybille aus unserem Team am Standort Fürstenfeldbruck nicht mehr wegzudenken — als Assistenz hält sie dort...
19/10/2026

Seit 2019 ist Sybille aus unserem Team am Standort Fürstenfeldbruck nicht mehr wegzudenken — als Assistenz hält sie dort viele Fäden zusammen. 🙌

Ihr Lieblingszitat: „Mein Kopf sagt Fitnessstudio, aber mein Herz sagt Eis.“

„Einspruchsfrist beim Grundsteuerbescheid verpasst – dann ist er endgültig.“ Das stimmt so nicht ganz. ❌Die reguläre Ein...
14/10/2026

„Einspruchsfrist beim Grundsteuerbescheid verpasst – dann ist er endgültig.“ Das stimmt so nicht ganz. ❌

Die reguläre Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids — wird sie verpasst, ist eine Korrektur zwar deutlich schwieriger, aber nicht komplett ausgeschlossen.

Bei einem reinen Schreib- oder Rechenfehler im Bescheid kann das Finanzamt auch danach noch korrigieren, das gilt bis zum Ablauf der regulären Festsetzungsverjährung von rund vier Jahren. Werden Dir später neue Tatsachen bekannt — etwa eine falsch erfasste Wohn- oder Grundstücksfläche —, kann das ebenfalls noch berücksichtigt werden.

Wichtig: Das gilt nur für konkrete Fehler, nicht dafür, dass Dir der festgestellte Wert einfach zu hoch vorkommt — reine Meinungsverschiedenheit über die Bewertung lässt sich nach Fristablauf nicht mehr korrigieren.

Kennst Du jemanden, der seinen Grundsteuerbescheid nie richtig geprüft hat? Schick ihm den Beitrag — wir schauen gerne mit Dir drauf, ob sich noch etwas machen lässt.

Erneut ausgezeichnet: Alle unsere Standorte tragen das DATEV-Label „Digitale Kanzlei 2026“! 🎉Das DATEV-Label 2026 ist fü...
13/10/2026

Erneut ausgezeichnet: Alle unsere Standorte tragen das DATEV-Label „Digitale Kanzlei 2026“! 🎉

Das DATEV-Label 2026 ist für uns mehr als ein Logo: Es zeigt, wie wir jeden Tag mit Dir zusammenarbeiten – digital, schnell und ohne Papierberge.

So wird das Label vergeben: DATEV prüft softwaregestützt, wie digital eine Kanzlei wirklich arbeitet – in den Bereichen Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Steuern und Kanzleimanagement. Die Kriterien werden jedes Jahr neu festgelegt, deshalb muss man sich auch jedes Jahr neu qualifizieren.

Wir sind stolz auf unsere Teams an allen Standorten, die diese Digitalisierung jeden Tag leben! 💙

Du willst wissen, wie digital Deine Steuerberatung sein kann? Sprich uns an – wir zeigen es Dir.

📌 Speicher Dir den Beitrag, wenn Du darauf achten willst, woran man eine wirklich digitale Kanzlei erkennt – und teile ihn mit jemandem, der noch Ordner stapelt.

12/10/2026

Wie schaffen es Unternehmen, Gewinne ganz legal in die Zukunft zu verschieben? 📊

Die Antwort heißt Rückstellung: ein Posten in der Bilanz für Verpflichtungen oder drohende Verluste, deren Grund schon feststeht – nur Höhe oder genauer Zeitpunkt sind noch offen.

Typische Beispiele sind Pensionszusagen, erwartete Garantiefälle oder Rechnungen, die noch ausstehen. Wird die Rückstellung steuerlich anerkannt, mindert sie Deinen steuerlichen Gewinn schon in dem Jahr, in dem Du sie bildest.

Wichtig: Fällt der Grund später weg oder war die Rückstellung zu hoch angesetzt, musst Du sie ganz oder teilweise gewinnerhöhend wieder auflösen.

Schick das Reel jemandem aus der Buchhaltung, der Rückstellungen auch immer wieder erklären muss.

Mythos: „Als Kleinunternehmer muss ich keine Steuererklärung abgeben.“ ❌Das stimmt so nicht! Die Kleinunternehmerregelun...
07/10/2026

Mythos: „Als Kleinunternehmer muss ich keine Steuererklärung abgeben.“ ❌

Das stimmt so nicht! Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer: Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz macht, kann von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Die Einkommensteuererklärung bleibt davon aber komplett unberührt — die ist weiterhin Pflicht, genau wie ggf. eine Gewerbesteuererklärung und ordentliche Buchführung.

Wer diesen Unterschied übersieht, riskiert nicht nur Nachzahlungen und Verspätungszuschläge, sondern im schlimmsten Fall auch, die Umsatzgrenze unbemerkt zu überschreiten und rückwirkend in die Umsatzsteuerpflicht zu rutschen — gerade wenn Einnahmen aus mehreren Tätigkeiten zusammengerechnet werden müssen, denn die Grenze gilt pro Person, nicht pro Tätigkeit.

Kennst Du jemanden, der als Kleinunternehmer startet oder kurz vor der Grenze steht? Schick ihm oder ihr diesen Beitrag, statt es dem Zufall zu überlassen. Und falls Du selbst unsicher bist, was für Dich wirklich gilt: Wir bringen unverbindlich Klarheit.

Heute vor 36 Jahren wurde Deutschland wiedervereinigt 🇩🇪Der 3. Oktober erinnert uns daran, wie viel möglich ist, wenn Me...
03/10/2026

Heute vor 36 Jahren wurde Deutschland wiedervereinigt 🇩🇪

Der 3. Oktober erinnert uns daran, wie viel möglich ist, wenn Menschen zusammenhalten – im Großen wie im Kleinen, auch in unseren Kanzleien.

Wir wünschen Dir einen schönen Feiertag, ob entspannt zu Hause oder mit der Familie unterwegs!

29/09/2026

𝗭𝘄𝗲𝗶 𝗕𝗲𝗴𝗿𝗶𝗳𝗳𝗲, 𝗱𝗶𝗲 𝘀𝘁𝗮̈𝗻𝗱𝗶𝗴 𝘃𝗲𝗿𝘄𝗲𝗰𝗵𝘀𝗲𝗹𝘁 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻 — 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗮𝘀 𝗸𝗮𝗻𝗻 𝗯𝗮𝗿𝗲𝘀 𝗚𝗲𝗹𝗱 𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻. 💶

Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben, die Deine Einnahmen sichern oder erhalten — zum Beispiel Arbeitsmittel, Fachliteratur oder Fortbildungen. Dafür gibt es den Arbeitnehmerpauschbetrag von aktuell 1.230 Euro im Jahr, der automatisch abgezogen wird, auch ganz ohne Nachweise.

Sonderausgaben dagegen sind private Ausgaben ohne direkten Bezug zu Deinem Beruf — etwa Kirchensteuer, Spenden oder Altersvorsorgeaufwendungen wie Deine Rentenversicherungsbeiträge.

Liegen Deine tatsächlichen Werbungskosten über 1.230 Euro? Dann lohnt sich der Einzelnachweis in der Steuererklärung, statt einfach die Pauschale zu nehmen.

Schick das Reel jemandem, der die beiden Begriffe auch ständig durcheinanderbringt.





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Fürstenfeldbruck
82256

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