27/08/2026
Einkommensteuerreform ab 2027 – was kommt auf Dich zu? 📊💶
Die geplante Einkommensteuerreform soll ab dem 1. Januar 2027 schrittweise umgesetzt werden und 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Geplant ist vor allem eine Entlastung von Familien sowie kleinen und mittleren Einkommen.
Unter anderem sollen sich folgende Punkte ändern:
🔹 Grundfreibetrag: Anhebung auf voraussichtlich 12.900 € bis 2028
🔹 Kindergeld: schrittweise Erhöhung auf voraussichtlich 272 € pro Kind und Monat
🔹 Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Erhöhung von 1.230 € auf 1.430 €
🔹 Steuergrenzen: Verschiebung der Einkommensgrenzen für den Spitzensteuersatz
🔹 Höchststeuersatz: Für besonders hohe Einkommen ist künftig ein Steuersatz von bis zu 47 % vorgesehen
🔹 Handwerkerleistungen: Der steuerliche Abzug soll von 20 % auf 15 % sinken
🔹 Minijobs: Die pauschale Lohnsteuer soll von 2 % auf 5 % steigen
Das geplante Entlastungsvolumen beträgt rund 10 Milliarden Euro. Für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen könnten sich dadurch spürbare Vorteile ergeben.
Doch nicht jede Änderung bedeutet automatisch eine Entlastung. Auch für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer können die geplanten Neuerungen relevant sein.
⚠️ Wichtig: Die Reform ist derzeit noch geplant – einzelne Regelungen und Beträge können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.