Wagemester Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wagemester Steuerberatungsgesellschaft mbH Seit 1983 sind wir als mittelständisches Unternehmen in allen steuerlichen und betriebswirtschaftli

Seit 1983 sind wir als mittelständisches Unternehmen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen für Sie tätig. Sie erhalten bei uns eine umfangreiche Betreuung in allen Bereichen der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Buchführung und Steuerberatung.

Einkommensteuerreform ab 2027 – was kommt auf Dich zu? 📊💶Die geplante Einkommensteuerreform soll ab dem 1. Januar 2027 s...
27/08/2026

Einkommensteuerreform ab 2027 – was kommt auf Dich zu? 📊💶

Die geplante Einkommensteuerreform soll ab dem 1. Januar 2027 schrittweise umgesetzt werden und 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Geplant ist vor allem eine Entlastung von Familien sowie kleinen und mittleren Einkommen.

Unter anderem sollen sich folgende Punkte ändern:
🔹 Grundfreibetrag: Anhebung auf voraussichtlich 12.900 € bis 2028
🔹 Kindergeld: schrittweise Erhöhung auf voraussichtlich 272 € pro Kind und Monat
🔹 Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Erhöhung von 1.230 € auf 1.430 €
🔹 Steuergrenzen: Verschiebung der Einkommensgrenzen für den Spitzensteuersatz
🔹 Höchststeuersatz: Für besonders hohe Einkommen ist künftig ein Steuersatz von bis zu 47 % vorgesehen
🔹 Handwerkerleistungen: Der steuerliche Abzug soll von 20 % auf 15 % sinken
🔹 Minijobs: Die pauschale Lohnsteuer soll von 2 % auf 5 % steigen

Das geplante Entlastungsvolumen beträgt rund 10 Milliarden Euro. Für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen könnten sich dadurch spürbare Vorteile ergeben.
Doch nicht jede Änderung bedeutet automatisch eine Entlastung. Auch für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer können die geplanten Neuerungen relevant sein.

⚠️ Wichtig: Die Reform ist derzeit noch geplant – einzelne Regelungen und Beträge können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Zinslose Ratenzahlung: Keine fiktiven Kapitaleinkünfte mehr? 💶📑Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24.03.2026 s...
18/08/2026

Zinslose Ratenzahlung: Keine fiktiven Kapitaleinkünfte mehr? 💶📑

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24.03.2026 seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung unverzinslicher Ratenzahlungen grundlegend geändert.

Was bedeutet das? 👇

Wird ein Gegenstand aus dem Privatvermögen verkauft und mit dem Käufer eine zinslose Ratenzahlung vereinbart, sollen bei entsprechender Vereinbarung grundsätzlich keine fiktiven Zinseinnahmen beim Verkäufer entstehen. Der BFH stellt dabei klar: Gegen den ausdrücklichen Willen der Vertragsparteien kann nicht einfach eine Zinsvereinbarung angenommen werden.

Auch eine Schenkungsteuerpflicht soll in diesen Fällen nicht entstehen.

Besonders relevant ist die Entscheidung für Grundstücksübertragungen und langfristige Ratenkaufverträge – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere wenn kein privates Veräußerungsgeschäft mehr vorliegt.

⚠️ Wichtig: Die Entscheidung wirft auch neue Fragen auf, etwa bei Verkäufen innerhalb der 10-Jahres-Frist. Hier sollte vor Vertragsabschluss unbedingt eine individuelle steuerliche Beratung erfolgen.

Wagemester Steuerberatung – wir behalten die aktuellen Entwicklungen für Euch im Blick.

🏠 Neue Regeln für Gebäude & Heizung: Das ändert sich 2026! Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das bisherige G...
13/08/2026

🏠 Neue Regeln für Gebäude & Heizung: Das ändert sich 2026!

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und bringt einige Änderungen für Eigentümer mit sich. 🔧

🔥 Mehr Freiheit beim Heizungstausch
Von der Ölheizung über Wärmepumpen bis hin zu neuen Technologien: Die Auswahl wird größer. Gleichzeitig steigen ab 2029 die Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer bzw. klimaneutraler Energieträger.

☀️ Solarpflicht & energetische Maßnahmen
Bis 2030 kommen schrittweise neue Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude hinzu. Auch eine bundesweite Solarpflicht wird eingeführt.

💶 Förderung wird angepasst
Die Grundförderung bleibt grundsätzlich bei bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. Für Haushalte mit geringerem Einkommen sind höhere Fördersätze möglich.

👨‍👩‍👧 Familien profitieren
Für jedes Haus mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das für die Förderung relevante Haushaltseinkommen um 10.000 € reduziert.
⚡ Klimageschwindigkeitsbonus bleibt
Der Bonus für einen frühzeitigen Heizungstausch bleibt zunächst bei 16 %, wird ab 2027 jedoch schrittweise reduziert.

🇪🇺 Neu: Wertschöpfungsbonus
Ab dem 1. Quartal 2027 soll die Förderung stärker davon abhängen, wo eine Wärmepumpe gefertigt wurde. Für in der EU produzierte Wärmepumpen ist ein zusätzlicher Bonus vorgesehen.

📌 Wichtig: Wer eine energetische Sanierung oder einen Heizungstausch plant, sollte sich frühzeitig informieren und prüfen lassen, welche Förderung und welche steuerliche Gestaltung im individuellen Fall sinnvoll ist.

👉 Neue Regeln, neue Möglichkeiten – aber auch neue Anforderungen.

Dienstreise mit dem Privatwagen – steuerlich nicht immer absetzbar! 🚗Du hast einen Firmenwagen zur Verfügung, nutzt für ...
04/08/2026

Dienstreise mit dem Privatwagen – steuerlich nicht immer absetzbar! 🚗

Du hast einen Firmenwagen zur Verfügung, nutzt für eine Dienstreise aber freiwillig deinen privaten Pkw? Dann aufgepasst! 👀

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: In diesem Fall können die Kosten für die Fahrt grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgezogen werden.

Der Grund: 🚘
Wenn der Arbeitgeber einen zumutbaren und kostenfreien Firmenwagen für die Dienstreise zur Verfügung stellt, entstehen dir bei dessen Nutzung keine eigenen Fahrtkosten. Die freiwillige Entscheidung für das private Fahrzeug führt daher nicht automatisch zu einem steuerlichen Abzug.

💡 Anders sieht es aus, wenn:
• kein kostenfreier Firmenwagen zur Verfügung steht oder
• der Arbeitgeber die Nutzung des Firmenwagens für die Dienstreise nicht gestattet.

👉 Kurz gesagt: Wer freiwillig auf die kostenfreie Alternative verzichtet, kann die dadurch entstehenden Kosten nicht einfach steuerlich geltend machen.

📌 Speichere dir den Beitrag ab und teile ihn mit jemandem, für den das Thema relevant sein könnte!

📄 Neue Bescheinigungsmuster im Reverse-Charge-Verfahren – jetzt umstellen! Das Bundesministerium der Finanzen hat die am...
29/07/2026

📄 Neue Bescheinigungsmuster im Reverse-Charge-Verfahren – jetzt umstellen!

Das Bundesministerium der Finanzen hat die amtlichen Muster für Bescheinigungen zur Ansässigkeit im Inland sowie zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen aktualisiert.

Wichtig für Unternehmen:
✅ Ab sofort dürfen nur noch die neuen Bescheinigungsmuster verwendet werden.
✅ Die Ansässigkeitsbescheinigung ist in der Regel maximal 1 Jahr gültig.
✅ Die Bescheinigung zur Unternehmereigenschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen gilt maximal 3 Jahre.
✅ Die neuen Muster enthalten redaktionelle Anpassungen und sind auch ohne Unterschrift gültig, da sie maschinell erstellt werden.

Gerade bei Leistungen im Reverse-Charge-Verfahren sind aktuelle Bescheinigungen wichtig, um umsatzsteuerliche Risiken zu vermeiden.

Du bist unsicher, welche Bescheinigung Du benötigst oder ob Deine Unterlagen noch gültig sind? Wir unterstützen Dich gerne.

💶 Kassennachschau: Finanzverwaltung verschärft Kontrollen Die Finanzverwaltung führt regelmäßig unangekündigte Kassennac...
22/07/2026

💶 Kassennachschau: Finanzverwaltung verschärft Kontrollen

Die Finanzverwaltung führt regelmäßig unangekündigte Kassennachschauen durch – insbesondere in bargeldintensiven Betrieben. Aktuelle Aktionstage haben erneut gezeigt, dass häufig Mängel bei der Kassenführung festgestellt werden.

Zu den häufigsten Beanstandungen gehören:
✔️ Fehlende technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bei elektronischen Kassensystemen
✔️ Verstöße gegen die Belegausgabepflicht
✔️ Mängel in der Kassenführung und Dokumentation

Wichtig zu wissen: Werden erhebliche Mängel festgestellt, kann die Kassennachschau unmittelbar in eine Betriebsprüfung übergehen.

Unser Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Kassensystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle Unterlagen vollständig vorliegen. So vermeiden Sie unnötige Risiken.

Sie haben Fragen zur ordnungsgemäßen Kassenführung oder möchten Ihr Kassensystem überprüfen lassen? Wir beraten Sie gerne.

Kein Differenzkindergeld bei reinen Vermietungseinkünften👨‍👩‍👧 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Ein Anspruch a...
14/07/2026

Kein Differenzkindergeld bei reinen Vermietungseinkünften👨‍👩‍👧

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Ein Anspruch auf deutsches Differenzkindergeld besteht nicht, wenn eine Familie in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebt, dort bereits Familienleistungen erhält und der deutsche Kindergeldanspruch ausschließlich auf einer unbeschränkten Steuerpflicht aufgrund von Vermietungseinkünften beruht.

💡 Der Hintergrund:
Eine Mutter lebte mit ihren Kindern in Ungarn und bezog dort Familienleistungen. In Deutschland erzielte sie lediglich Vermietungseinkünfte und war deshalb auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig.

⚖️ Die Entscheidung des BFH:
Für einen Anspruch auf deutsches Differenzkindergeld reicht die unbeschränkte Steuerpflicht allein nicht aus. Zusätzlich ist eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit in Deutschland erforderlich. Reine Vermietungseinkünfte gelten nicht als Beschäftigung im Sinne der gesetzlichen Regelungen.

➡️ Fazit: Wer ausschließlich Vermietungseinkünfte in Deutschland erzielt, kann daraus grundsätzlich keinen Anspruch auf Differenzkindergeld ableiten.
Sie haben Fragen zum Kindergeld oder zu grenzüberschreitenden steuerlichen Sachverhalten? Wir beraten Sie gerne.

Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht📢Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zum J...
08/07/2026

Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht📢

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 vorgestellt. Der Entwurf enthält zahlreiche steuerliche Änderungen – von Digitalisierung über Bürokratieabbau bis hin zu Anpassungen aufgrund aktueller Rechtsprechung.

💡 Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
✔️ Optionale statt automatische umsatzsteuerliche Organschaft (ab 2029)
🏠 Neue gesetzliche Regelung zur Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken
👨‍👩‍👧 Kinder- und Ausbildungsfreibeträge künftig für Kinder in EU-/EWR-Staaten ungekürzt
🌙 Steuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge: Klarstellung bei der Berechnung (ab 2027)
💶 Erhöhung wichtiger Freigrenzen bei der Quellensteuerentlastung
📈 Zinssatz der Vollverzinsung steigt auf 3,6 % p.a. (ab 2027)
💻 Mehr Digitalisierung und elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung
🔍 Erweiterte Prüfungs- und Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung
🔬 Forschungszulage steigt von 15 Mio. € auf 25 Mio. € (rückwirkend ab 01.01.2026)
🚗 Verkürzung der dauerhaften Zuordnung zur ersten Tätigkeitsstätte von 48 auf 24 Monate
📄 Erweiterte Meldepflichten bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

⚠️ Wichtig: Es handelt sich derzeit um einen Referentenentwurf. Bis zum Inkrafttreten können sich die Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Sie möchten wissen, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Ihr Unternehmen oder Ihre persönliche Steuerplanung haben? Wir beraten Sie gerne!

🏥 Änderungen bei der Krankenversicherung geplant!Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Beitragssatzstabilisierungsgeset...
29/06/2026

🏥 Änderungen bei der Krankenversicherung geplant!

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 zu stabilisieren. 📑

Geplant sind unter anderem:
✅ Einführung einer Zuckerabgabe auf zuckerhaltige Getränke
✅ Höhere Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel
✅ Neues Teilkrankengeld bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit
✅ Zuschlag für familienversicherte Ehepartner ab 2028 (mit Ausnahmen)
✅ Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ab 2027
✅ Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags bei Minijobs
✅ Keine Erstattung von Homöopathie und Anthroposophie durch die Krankenkassen

⚠️ Noch handelt es sich um einen Gesetzesentwurf. Bis zum endgültigen Inkrafttreten können sich einzelne Regelungen noch ändern.

Wir behalten die Entwicklungen für dich im Blick und informieren über alle wichtigen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen.

📢 Steuern ändern sich ständig – wir halten dich auf dem Laufenden!Ob neue Gesetze, aktuelle Urteile, wichtige Fristen od...
26/06/2026

📢 Steuern ändern sich ständig – wir halten dich auf dem Laufenden!

Ob neue Gesetze, aktuelle Urteile, wichtige Fristen oder praktische Steuertipps: Bei Wagemester informieren wir regelmäßig über alles, was für Unternehmer, Selbstständige und Privatpersonen steuerlich relevant ist. 📑💡

Unser Ziel: Komplexe Steuerthemen verständlich erklären und dir dabei helfen, Chancen zu nutzen und Fehler zu vermeiden.

👉 Folge uns für aktuelle Informationen, hilfreiche Tipps und Neuigkeiten aus der Welt der Steuern.

Adresse

SchorfteichStr. 43
Fürstenau
49584

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:30
Dienstag 08:00 - 16:30
Mittwoch 08:00 - 16:30
Donnerstag 08:00 - 16:30
Freitag 08:00 - 13:00

Telefon

+4959014661

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Wagemester Steuerberatungsgesellschaft mbH erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Wagemester Steuerberatungsgesellschaft mbH senden:

Verknüpfungen

Teilen

Kategorie