23/01/2018
Das betrifft uns alle - die Grundsteuer. Egal ob Mieter (zahlt diese umgelegt in den Nebenkosten) oder Besitzer.
Klar sind die Berechnungsdaten von 1935 im Osten oder 1964 veraltet-aber dürfte man tatsächlich um das 122fache erhöhen?
Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht weise spricht...
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Doch bei einer Reform droht noch mehr Ungemach.