19/11/2025
Steueränderungsgesetz 2025:
Geplante steuerliche Änderungen ab 1. Januar 2026 im Überblick
1. Anpassung der Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie
Ab dem 1. Januar 2026 soll die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer betragen
Bisher lag die Pauschale bei 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer.
2. Dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 % auf 7 % gesenkt werden.
Die Abgabe von Getränken bleibt von der Absenkung ausgenommen.
Die Regelung gilt auch für Verpflegungsdienstleistungen z. B. in Kantinen, Cateringanbietern oder in Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Krankenhäusern.
3. Änderungen im Bereich der Gemeinnützigkeit und des Ehrenamts
Folgende Anpassungen im Gemeinnützigkeitsrecht sind vorgesehen:
Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000,00 Euro auf 3.300,00 Euro jährlich
Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840,00 Euro auf 960,00 Euro jährlich
Anhebung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von 45.000,00 Euro auf 50.000,00 Euro
Erhöhung der Grenze für den Verzicht auf die zeitnahe Mittelverwendung von 45.000,00 Euro auf 100.000,00 Euro Einnahmen
Möglichkeit des Verzichts auf eine sog. Sphärenrechnung bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000,00 Euro
E-Sport wird in die Liste der gemeinnützigen Zwecke aufgenommen
Der Betrieb von Photovoltaikanlagen durch gemeinnützige Körperschaften wird ausdrücklich als unschädlich für die Gemeinnützigkeit eingestuft
4. Sonstiges
Mindestlohn erhöht sich auf 13,90 Euro/Stunde. In Vollzeit bedeutet das ca. 186,00 Euro brutto pro Monat
Minijob Die Freigrenze wird um 47,00 Euro auf dann monatlich 603,00 Euro erhöht.
Kindergeld steigt um 4,00 Euro pro Kind auf dann monatlich 259,00 Euro
Deutschlandticket bleibt erhalten, steigt aber im Preis von aktuell 58,00 Euro auf 63,00 Euro pro Monat.
Zeitplan und weiteres Verfahren
Das Steueränderungsgesetz 2025 muss noch den Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind möglich. Ein Inkrafttreten der wesentlichen Regelungen ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen.