27/05/2026
Die Pfingstferien sind schon gestartet, die Sommerferien stehen bereits in den Startlöchern – und für viele heißt das: unterwegs sein mit dem Wohnmobil 🚐☀️
Passend dazu gibt es eine interessante Entscheidung des Bundesfinanzhofs:
Der private Verkauf eines Wohnmobils kann auch dann steuerfrei bleiben, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.
Der Grund:
Wohnmobile gelten nach Auffassung des BFH als „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ und fallen damit nicht unter die Spekulationsbesteuerung nach § 23 EStG.
Besonders spannend:
Das gilt sogar für hochwertige oder luxuriöse Modelle. Entscheidend ist nicht der Wert, sondern die typische Nutzung des Gegenstands.
Und jetzt interessiert uns natürlich:
Seid ihr diesen Sommer auch mit dem Wohnmobil unterwegs? 🚐
Oder träumt ihr noch vom perfekten Roadtrip?
Schreibt uns gerne in die Kommentare, wohin eure nächste Reise geht 👇