Steuerkanzlei Baur

Steuerkanzlei Baur Steuerberatung für Unternehmen, Fachberater Unternehmensnachfolge, Experte betr. Altersvorsorge

04/06/2026

𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗸𝗮𝗻𝘇𝗹𝗲𝗶 𝗥𝗼𝗼𝗺 𝗧𝗼𝘂𝗿 – 𝗱𝗶𝗲𝘀𝗺𝗮𝗹 𝗺𝗮𝗹 𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿𝘀 🎙️

Heute war Robert bei uns zu Besuch und hat direkt die Gelegenheit genutzt, unsere Kanzlei etwas genauer kennenzulernen 🤖

Gemeinsam mit Alev, die ihm alles gezeigt hat – von den Büroräumen über die Küche bis hin zur Lounge und sogar dem Massageraum – hat er sich einmal komplett umgesehen.

Und man merkt schnell: Das Interesse ist da. So sehr, dass er sich am Ende sogar vorstellen könnte, selbst bei uns zu arbeiten 😉

Wie sieht’s bei Ihnen aus – könnten Sie sich das auch vorstellen?

Schauen Sie gerne vorbei: https://www.steuerkanzleibaur.de/karriere

🚨 𝗪𝗮𝗿𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗿 𝗯𝗲𝘁𝗿ü𝗴𝗲𝗿𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗘-𝗠𝗮𝗶𝗹𝘀!  Kriminelle geben sich als Finanzamt, AOK, Bundesamt für Justiz oder DATEV aus – u...
03/06/2026

🚨 𝗪𝗮𝗿𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗿 𝗯𝗲𝘁𝗿ü𝗴𝗲𝗿𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗘-𝗠𝗮𝗶𝗹𝘀!

Kriminelle geben sich als Finanzamt, AOK, Bundesamt für Justiz oder DATEV aus – um an Ihre Daten zu kommen.

Diese E-Mails sind IMMER ein Warnsignal:
❌ Steuererstattung – bitte Bankdaten bestätigen
❌ Bußgeldbescheid – sofort zahlen!
❌ Krankenkasse – IBAN neu hinterlegen
❌ DATEV-Update im Anhang (.zip / .exe)

So erkennen Sie den Betrug:
🔍 Unbekannte Absender-Domain
⏰ Extremer Zeitdruck & Drohungen
💸 Zahlung per Krypto oder Gutscheinkarte
📎 Unerwartete Anhänge

Was tun?
👉 Nicht klicken. Nicht antworten.
👉 Keine Daten eingeben.
👉 Uns direkt anrufen – wir helfen!

Finanzämter und Behörden schreiben Sie niemals per E-Mail an, um Bankdaten anzufragen.
Offizielle Erstattungen laufen ausschließlich über die bereits hinterlegte Bankverbindung.

📩 Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

02/06/2026

𝗪𝗲𝗻𝗻 3️⃣ 𝗪𝗼𝗿𝘁𝗲 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 – 𝗱𝗮𝗻𝗻 𝗲𝗯𝗲𝗻 7️⃣

Ein schönes Zeichen dafür, wie viel sich über die Steuerkanzlei Baur sagen lässt. Ob im Alltag, im Team oder bei kleinen Momenten zwischendurch. Eveline bringt nicht nur Struktur in die Zahlen, sondern auch regelmäßig alle zum Lachen 😄

Auch unsere Benefits kommen nicht zu kurz: Das Jobrad gehört für sie definitiv zu den Dingen, die sie besonders schätzt 🚲

Genau solche Persönlichkeiten machen unser Team aus! Freuen Sie sich auf weitere Einblicke aus unserer Interviewreihe „Im Fragenhagel“ 🔥

28/05/2026

„𝗕𝗲𝗶 𝗲𝘂𝗰𝗵 𝗸𝗮𝗻𝗻 𝗺𝗮𝗻 𝗻𝘂𝗿 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗔𝘂𝘀𝗯𝗶𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗺𝗮𝗰𝗵𝗲𝗻?“

Ganz im Gegenteil! Bei uns gibt es nicht den einen Weg – sondern viele Einstiegsmöglichkeiten, je nachdem, wo Sie gerade stehen und wo Sie hinwollen.

Ob Ausbildung, duales Studium, Werkstudententätigkeit oder der Direkteinstieg als Steuerfachangestellter oder Steuerberater. Wir entwickeln uns gemeinsam weiter.

Dabei suchen wir keine Lebensläufe von der Stange, sondern Menschen, die Lust haben, Teil eines starken Teams zu werden und Spaß bei der Arbeit haben. Wenn Sie also denken, dass Sie zu uns passen, dann bewerben Sie sich jetzt.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

👉 https://www.steuerkanzleibaur.de/karriere

🔍 𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲𝘀 𝗨𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹 𝘇𝘂𝗺 𝗞𝗿𝘆𝗽𝘁𝗼-𝗟𝗲𝗻𝗱𝗶𝗻𝗴: 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗹𝗶𝗲𝗴𝗲𝗻 𝗘𝗶𝗻𝗸ü𝗻𝗳𝘁𝗲 𝗮𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗺 𝗩𝗲𝗿𝗹𝗲𝗶𝗵𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗕𝗶𝘁𝗰𝗼𝗶𝗻𝘀 𝗱𝗲𝗿 𝗔𝗯𝗴𝗲𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿? Im Stre...
27/05/2026

🔍 𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲𝘀 𝗨𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹 𝘇𝘂𝗺 𝗞𝗿𝘆𝗽𝘁𝗼-𝗟𝗲𝗻𝗱𝗶𝗻𝗴: 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗹𝗶𝗲𝗴𝗲𝗻 𝗘𝗶𝗻𝗸ü𝗻𝗳𝘁𝗲 𝗮𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗺 𝗩𝗲𝗿𝗹𝗲𝗶𝗵𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗕𝗶𝘁𝗰𝗼𝗶𝗻𝘀 𝗱𝗲𝗿 𝗔𝗯𝗴𝗲𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿?

Im Streitfall 2020 hat ein Anleger Bitcoins im Krypto-Lending verliehen und dafür Vergütungen in Bitcoins erhalten.

Das Finanzamt und das Finanzgericht Köln (Az. 3 K 194/23) haben entschieden:
Die Einkünfte aus Krypto-Lending fallen nicht unter die pauschale Abgeltungsteuer von 25 %.
Stattdessen werden sie als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt und unterliegen dem individuellen persönlichen Steuersatz.

Begründung des Gerichts:
Beim Lending wird keine „Kapitalforderung auf Geld“ überlassen. Bitcoins sind (Stand 2026) kein gesetzliches Zahlungsmittel. Die bloße Ähnlichkeit zu Zahlungsmitteln reicht nicht aus, um die Abgeltungsteuer anzuwenden.

Wichtig für alle Krypto-Anleger:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. VIII R 23/25). Eine Entscheidung steht noch aus.

Bis zur höchstrichterlichen Klärung durch den BFH bleibt eine erhebliche Unsicherheit bestehen, wie Einkünfte aus Krypto-Lending einkommensteuerlich einzuordnen sind.

Betroffen sind vor allem Anleger, die Bitcoins oder andere Kryptowährungen gegen Zinsen verleihen.

Was denken Sie? Sollte Krypto-Lending unter die günstige Abgeltungsteuer fallen?
Schreiben Sie Ihre Meinung in die Kommentare 👇

𝗗𝗲𝗿 𝗖𝗵𝗲𝗳 𝗵𝗮𝘁 𝗲𝘀 𝗮𝘂𝗳 𝗱𝗲𝗻 𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁 𝗴𝗲𝗯𝗿𝗮𝗰𝗵𝘁! 👨🏽‍💻🗣️Steuerberater zu sein bedeutet für Herrn Baur weit mehr, als nur mit Zahle...
26/05/2026

𝗗𝗲𝗿 𝗖𝗵𝗲𝗳 𝗵𝗮𝘁 𝗲𝘀 𝗮𝘂𝗳 𝗱𝗲𝗻 𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁 𝗴𝗲𝗯𝗿𝗮𝗰𝗵𝘁! 👨🏽‍💻🗣️

Steuerberater zu sein bedeutet für Herrn Baur weit mehr, als nur mit Zahlen zu arbeiten. Es bedeutet, Verantwortung zu übernehmen, Vertrauen aufzubauen und Menschen sowie Unternehmen langfristig zu begleiten.

Es ist ein Beruf voller Abwechslung, Herausforderungen und Chancen – und genau das macht ihn so besonders.

Was ihn dabei antreibt?
Das Wohl unserer Mandanten und unserer Mitarbeiter. Jeden Tag.

Wir sind stolz darauf, ein Team zu sein, das moderne Entwicklungen mitgeht und gleichzeitig die Werte und Traditionen bewahrt, die uns seit Jahren ausmachen. Denn genau diese Kombination ist es, die nachhaltigen Erfolg schafft – für unsere Mandanten und für uns als Kanzlei. 🤝

25/05/2026

"𝗜𝗰𝗵 𝗯𝗶𝗻 42... 42?? 𝗪𝗶𝗲 𝗸𝗼𝗺𝗺 𝗶𝗰𝗵 𝗱𝗲𝗻𝗻 𝗱𝗮𝗿𝗮𝘂𝗳?"

Keine Sorge, Zahlen sind eigentlich unser Ding.
Aber beim eigenen Alter wird auch in der Steuerkanzlei mal kreativ gebucht 📊😉

Genau solche ehrlichen und ungefilterten Momente zeigen wir in unserer neuen Interviewreihe "Im Fragenhagel". Authentisch, persönlich und überraschend lustig.

Wer steckt hinter der Steuerkanzlei Baur? Wie ticken die Menschen im Team? Und was würden sie eigentlich machen, wenn sie nicht hier wären?

Den Anfang macht der Chef persönlich, der selbst im Paralleluniversum den Steuern treu bleibt 👀

Freuen Sie sich auf viele weitere Gesichter aus unserem Team 🙌

20/05/2026

𝗥𝘂𝗻𝗱𝗲 𝗱𝗿𝗲𝗶 𝘂𝗻𝗱 𝘂𝗻𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝗶𝗺𝗺𝗲𝗿 𝗻𝗼𝗰𝗵 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘀𝗰𝗵𝘄𝗶𝗻𝗱𝗲𝗹𝗶𝗴 😄

Wir sind gerade erst warmgelaufen: Willkommen bei der Steuerkanzlei Baur!

Ein junges, motiviertes Team, das gemeinsam anpackt, sich unterstützt und den Alltag alles andere als langweilig macht. Bei uns trifft fachliche Stärke auf lockere Vibes. Struktur auf Humor. Genau diese Mischung macht den Unterschied 🚀

Sie wollen auch eine Runde drehen? Dann bewerben Sie sich bei uns!

👉Hier geht’s zur Karriereseite: https://www.steuerkanzleibaur.de/karriere 🔗

𝗜𝗵𝗿 𝘀𝘁𝗮𝗿𝗸𝗲𝗿 𝗣𝗮𝗿𝘁𝗻𝗲𝗿 𝗶𝗻 𝗮𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗿𝗮𝗴𝗲𝗻 📈Seit 2005 setzen wir unser Fachwissen und unsere Erfahrung gezielt dafür ein,...
19/05/2026

𝗜𝗵𝗿 𝘀𝘁𝗮𝗿𝗸𝗲𝗿 𝗣𝗮𝗿𝘁𝗻𝗲𝗿 𝗶𝗻 𝗮𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗿𝗮𝗴𝗲𝗻 📈

Seit 2005 setzen wir unser Fachwissen und unsere Erfahrung gezielt dafür ein, unsere Mandanten sicher durch die komplexe Welt der Steuern zu begleiten.

Unser Anspruch ist es nicht nur, steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen, sondern sie verständlich zu machen, zu optimieren und langfristig den bestmöglichen Vorteil für Sie zu erzielen. 🤓📈

Dabei denken wir Beratung ganzheitlich:
Ob in der Gründungsphase, im laufenden Betrieb oder bei wichtigen Entscheidungen wie Verkauf oder Nachfolge. Wir stehen Ihnen in jeder Situation als verlässlicher Partner zur Seite.

Durch den Einsatz modernster Technologien und digitaler Prozesse garantieren wir Ihnen ein Höchstmaß an Effizienz, Präzision und Schnelligkeit. ⏰💻

So bleibt mehr Zeit für das, was wirklich zählt: Ihr Unternehmen und Ihre Zukunft.

👉 Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch bei Ihren Steuerberatern in 📍Erolzheim: https://www.steuerkanzleibaur.de

📉 𝗩𝗲𝗿𝗹𝘂𝘀𝘁𝗲 𝗮𝘂𝘀 𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗮𝗹𝘃𝗲𝗿𝗺ö𝗴𝗲𝗻: 𝗪𝗮𝘀 𝗔𝗻𝗹𝗲𝗴𝗲𝗿 𝘇𝘂𝗿 𝗩𝗲𝗿𝗹𝘂𝘀𝘁𝘃𝗲𝗿𝗿𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘄𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻 𝘀𝗼𝗹𝗹𝘁𝗲𝗻! Die steuerliche Behandlung von Kapita...
18/05/2026

📉 𝗩𝗲𝗿𝗹𝘂𝘀𝘁𝗲 𝗮𝘂𝘀 𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗮𝗹𝘃𝗲𝗿𝗺ö𝗴𝗲𝗻: 𝗪𝗮𝘀 𝗔𝗻𝗹𝗲𝗴𝗲𝗿 𝘇𝘂𝗿 𝗩𝗲𝗿𝗹𝘂𝘀𝘁𝘃𝗲𝗿𝗿𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘄𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻 𝘀𝗼𝗹𝗹𝘁𝗲𝗻!

Die steuerliche Behandlung von Kapitalverlusten ist komplex – aber sie kann bares Geld sparen.

Grundsätzlich gilt seit der Abgeltungsteuer:
Verluste aus Kapitalanlagen dürfen nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste werden in Folgejahre vorgetragen.

Wichtig: Es gibt strenge Verrechnungskreise:
❌ Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen ausgeglichen werden.
Zinsen, Dividenden oder Fondsausschüttungen bleiben außen vor.

✅ Besser sieht es bei Termingeschäften und dem endgültigen Ausfall von Kapitalanlagen aus (z. B. Insolvenz einer Anleihe oder Verfall von Knock-out-Zertifikaten):
Die frühere Begrenzung auf 20.000 € pro Jahr wurde aufgehoben. Diese Verluste können jetzt uneingeschränkt mit anderen positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden.

Entscheidend für den Verlust:
- Der Ausfall muss endgültig sein (bloße Wertminderung reicht nicht).
- Der richtige Zeitpunkt bestimmt, in welchem Jahr der Verlust steuerlich geltend gemacht werden kann.

Praxis-Tipp:
Viele Anleger haben noch „alte“ Verlusttöpfe aus Vorjahren mit falscher Zuordnung. Banken haben nicht immer automatisch korrigiert. Prüfen Sie ihre Depotabrechnungen und beantragen Sie ggf. eine Verlustbescheinigung beim Finanzamt oder bei Ihrer Bank.

Wer seine Verluste optimal nutzt, kann unnötige Steuerzahlungen deutlich reduzieren.

Haben Sie schon einmal Verluste aus Aktien oder Termingeschäften steuerlich geltend gemacht?
Teilen Sie gerne Ihre Erfahrungen in den Kommentaren 👇

Adresse

Sandgrubenweg 1
Erolzheim
88453

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00

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