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🚗💼 Dienstreise mit Privat-Pkw trotz Firmenwagen – steuerliches Risiko! Wer dienstlich unterwegs ist, kann Fahrtkosten gr...
02/09/2026

🚗💼 Dienstreise mit Privat-Pkw trotz Firmenwagen – steuerliches Risiko!

Wer dienstlich unterwegs ist, kann Fahrtkosten grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen – auch bei Nutzung des Privat-Pkw.
Aber: Das gilt nur, soweit die Aufwendungen beruflich veranlasst und nicht unangemessen sind.

🔍 Aktueller BFH-Fall (Urteil vom 21.01.2026, VI R 30/24):
Arbeitnehmer hat einen Firmenwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung.
Für Dienstreisen mit dem Firmenwagen übernimmt der Arbeitgeber die Tankkosten.
Der Arbeitnehmer überlässt den Firmenwagen aus privaten Gründen seiner Ehefrau und fährt drei Dienstreisen mit seinem privaten Sportwagen.
In der Einkommensteuererklärung macht er für diese Fahrten 2,28 € pro km als Werbungskosten geltend.

Der BFH stellt klar:
Aufwendungen für Dienstreisen mit einem privaten Kfz sind in der Regel unangemessen und nicht als Werbungskosten abziehbar,
wenn ein Firmenwagen zur Verfügung steht und bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären.
Die Nutzung des Privatwagens beruht hier ausschließlich auf privaten Motiven (Überlassung des Firmenwagens an die Ehefrau).
Die Kosten wären bei Verwendung des Firmenwagens gar nicht angefallen. Deshalb werden sie der privaten Lebensführung zugerechnet und steuerlich nicht berücksichtigt.

✅ Fazit für die Praxis:
Wer einen kostenfrei dienstlich nutzbaren Firmenwagen hat und sich aus privaten Gründen für den Privat-Pkw entscheidet,
kann die dadurch entstehenden Fahrtkosten typischerweise nicht als Werbungskosten abziehen.

👉 Kurz: Dienstreise mit dem Privatwagen trotz verfügbarer, kostenloser Firmenwagennutzung = hohes Risiko des vollständigen Werbungskostenverlusts.

📚 Quelle:
BFH, Urteil vom 21.01.2026 – VI R 30/24.

📱 𝗚𝗲𝘄𝗲𝗿𝗯𝗲𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿-𝗨𝗽𝗱𝗮𝘁𝗲: 𝗕𝗙𝗛 ö𝗳𝗳𝗻𝗲𝘁 𝗧ü𝗿 𝗳ü𝗿 𝗛𝗶𝗻𝘇𝘂𝗿𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗛𝗼𝘁𝗲𝗹𝘇𝗶𝗺𝗺𝗲𝗿𝗺𝗶𝗲𝘁𝗲𝗻! 🏨💼Eine GmbH organisierte Konferenzen, Ev...
21/07/2026

📱 𝗚𝗲𝘄𝗲𝗿𝗯𝗲𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿-𝗨𝗽𝗱𝗮𝘁𝗲: 𝗕𝗙𝗛 ö𝗳𝗳𝗻𝗲𝘁 𝗧ü𝗿 𝗳ü𝗿 𝗛𝗶𝗻𝘇𝘂𝗿𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗛𝗼𝘁𝗲𝗹𝘇𝗶𝗺𝗺𝗲𝗿𝗺𝗶𝗲𝘁𝗲𝗻! 🏨💼

Eine GmbH organisierte Konferenzen, Events und Reisen 🎤🗓️ und mietete dafür regelmäßig Hotelzimmer, Räume und Technik an – die Kosten wurden an die Kunden weiterberechnet.

Das Finanzamt rechnete diese Mietkosten dem Gewerbeertrag hinzu 📊, das Finanzgericht lehnte das zunächst ab.

⚖️ Der BFH widersprach dieser Ablehnung (Az. III R 28/24):
✅ Auch gemietete Wirtschaftsgüter können „fiktives Anlagevermögen" sein – wenn sie nach Art und Nutzung auf Dauer für den Betrieb gebraucht werden
✅ Sie müssen weder zum Kerngeschäft gehören noch immer dieselben Objekte sein
✅ Entscheidend ist das Geschäftskonzept: Werden Immobilien (z. B. Hotelzimmer) so regelmäßig und planmäßig benötigt, dass sie quasi ständig verfügbar sein müssen, kommt eine Hinzurechnung in Betracht
✅ Das gilt selbst bei kurzzeitiger Anmietung und austauschbaren Objekten

📌 Da das Finanzgericht dazu zu wenig festgestellt hatte, wurde die Sache zurückverwiesen 🔄 – die endgültige Entscheidung im konkreten Fall steht also noch aus!

💡 Betrifft besonders: Eventunternehmen sowie Firmen, die regelmäßig Mitarbeiterunterkünfte anmieten!

16/07/2026

„𝗨𝗻𝗱 𝗱𝗶𝗲 𝗖𝗵𝗲𝗳𝘀“ 😄

Man hört nicht oft, dass die Geschäftsführung selbst als das Besondere an einem Arbeitgeber genannt wird. Umso mehr freut uns genau dieses Feedback. Es zeigt, wie wichtig ein wertschätzendes Miteinander und Arbeiten auf Augenhöhe für uns ist.

Anders als es vielleicht in der Branche häufig erwartet wird, setzen wir bewusst auf flachere Hierarchien. Bei uns ist jeder willkommen, wird gehört und findet schnell seinen Platz im Team und auch das Lachen kommt wie man sieht definitiv nicht zu kurz.

Ursprünglich hätte sie sich auch gut als Grundschullehrerin gesehen. Heute sorgt sie stattdessen dafür, dass unsere Zahlen stimmen 😉 Wir sind auf jeden Fall froh, dass sie ihren Weg zu uns gefunden hat. Mit ihrer empathischen Art und positiven Ausstrahlung bereichert sie unser Miteinander jeden Tag.

Mit Alev schließen wir unsere Reihe „Steuerkanzlei Baur im Fragenhagel“ ab. Sie beantwortet ein letztes Mal unsere Fragen und gibt persönliche Einblicke in ihren Arbeitsalltag.

Möchten auch Sie coole Chefs haben?
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📱 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿-𝗨𝗽𝗱𝗮𝘁𝗲: 𝗙𝗮𝗵𝗿𝘁𝗲𝗻 𝘇𝘂𝗺 𝗕ü𝗿𝗼 𝗻𝘂𝗿 𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝗿ä𝗻𝗸𝘁 𝗮𝗯𝘀𝗲𝘁𝘇𝗯𝗮𝗿! 🚗💼  Ein Selbstständiger nutzte ein Büro mit Angestellten als...
14/07/2026

📱 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿-𝗨𝗽𝗱𝗮𝘁𝗲: 𝗙𝗮𝗵𝗿𝘁𝗲𝗻 𝘇𝘂𝗺 𝗕ü𝗿𝗼 𝗻𝘂𝗿 𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝗿ä𝗻𝗸𝘁 𝗮𝗯𝘀𝗲𝘁𝘇𝗯𝗮𝗿! 🚗💼

Ein Selbstständiger nutzte ein Büro mit Angestellten als Betriebsstätte 🏢 – für Fahrten dorthin hatte er die vollen Kosten als Betriebsausgaben angesetzt.
Da kein Fahrtenbuch geführt wurde, kam die 1%-Regelung zur Anwendung 📊.

Das Finanzamt kürzte nach einer Betriebsprüfung 🔍 die Betriebsausgaben um pauschale Kosten für die Fahrten Wohnung ↔️ Büro (0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer, basierend auf 220 Fahrten/Jahr).

⚖️ Der BFH gab dem Finanzamt recht (Az. III R 18/25):
✅ Das Büro ist eine „Betriebsstätte" i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG
✅ Entscheidend: ortsfeste, dauerhafte Einrichtung, die nicht nur gelegentlich, sondern nachhaltig – also fortdauernd und immer wieder – aufgesucht wird
✅ Diese Auslegung gilt auch nach der Reisekostenreform 2014 weiterhin

➡️ Fazit: Fahrten Wohnung–Büro werden wie Fahrten Wohnung–erste Tätigkeitsstätte behandelt – nur beschränkter Betriebsausgabenabzug möglich! 📝

❤ 𝗛𝗲𝗿𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗚𝗿𝗮𝘁𝘂𝗹𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 & 𝗸𝗹𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗡𝗮𝗺𝗲𝗻𝘀ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 ❤Unsere geschätzte Kollegin am Empfang und am Telefon, Frau Ludwig, hat ...
10/07/2026

❤ 𝗛𝗲𝗿𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗚𝗿𝗮𝘁𝘂𝗹𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 & 𝗸𝗹𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗡𝗮𝗺𝗲𝗻𝘀ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 ❤

Unsere geschätzte Kollegin am Empfang und am Telefon, Frau Ludwig, hat geheiratet!

Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Sie nun Frau Ludwig Lessmann heißt.

Sie ist natürlich weiterhin dieselbe freundliche und kompetente Ansprechpartnerin, die Sie kennen – nur mit neuem Namen. 😊

Wir gratulieren von Herzen zur Hochzeit in wünschen ihr und ihrem Mann alles erdenklich Gute, viel Glück und Liebe für den gemeinsamen Weg!

Bleibt alles wie gewohnt – wir sind weiterhin für Sie da!

# HerzlichenGlückwunsch

09/07/2026

„… 𝘂𝗻𝗱 𝗶𝗺𝗺𝗲𝗿 𝘄𝗶𝗿𝗯𝗲𝗹𝗶𝗴 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵𝘀 𝗛𝗮𝘂𝘀“ 🌪️

Unsere liebe Regina ist bei uns für das Marketing verantwortlich. Sie entwickelt laufend neue Ideen, versendet Newsletter und sorgt dafür, dass unsere Mandanten immer up to date bleiben.

Dabei ist sie ein fester Bestandteil unseres Teams, nicht nur fachlich, sondern auch menschlich. Mit ihrer offenen und humorvollen Art bringt sie regelmäßig alle zum Strahlen und ihre Energie ist im ganzen Haus spürbar.

Umso schöner ist es zu hören, dass es für sie unvorstellbar ist, die Steuerkanzlei zu wechseln.

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🚗⚡ 𝗘-𝗔𝘂𝘁𝗼-𝗙ö𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 2026 – 𝗔𝗻𝘁𝗿ä𝗴𝗲 𝗹𝗮𝘂𝗳𝗲𝗻 𝗯𝗲𝗿𝗲𝗶𝘁𝘀!Seit dem 19.05.2026 können Anträge für die neue BAFA-Förderung gestell...
08/07/2026

🚗⚡ 𝗘-𝗔𝘂𝘁𝗼-𝗙ö𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 2026 – 𝗔𝗻𝘁𝗿ä𝗴𝗲 𝗹𝗮𝘂𝗳𝗲𝗻 𝗯𝗲𝗿𝗲𝗶𝘁𝘀!

Seit dem 19.05.2026 können Anträge für die neue BAFA-Förderung gestellt werden.
Gefördert werden Kauf oder Leasing von Fahrzeugen, die ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden – rückwirkend beantragbar!

✅ Voraussetzungen & Förderhöhe
Privatpersonen erhalten je nach Einkommen und Familiengröße 👨👩👧👦 bis zu 6.000 € Zuschuss.
Förderung nur für Neufahrzeuge 🚗 der Klasse M1.
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von max. 80.000 € 📊 – erhöht sich um 5.000 € je Kind (max. 2 Kinder).
Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate auf den Halter zugelassen bleiben.

🚘 Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Neue reine E-Autos 🚘.
Plug-in-Hybride 🔌 (nur mit ≤60 g CO₂/km oder ≥80 km E-Reichweite, zulassungsfähig bis 30.06.2027).
Fahrzeuge mit Range Extender 🔋 (gleiche Bedingungen wie PHEV).
Brennstoffzellenfahrzeuge 🔧.

👶 Soziale Staffelung & Kinderzuschlag
Extra Einkommensgrenzen-Erhöhung pro Kind 👶.
Sozial gestaffelte Förderung für Haushalte mit kleinerem und mittlerem Einkommen.

💻 Antragstellung
Antrag komplett digital über das BAFA-Portal der Förderzentrale Deutschland: foerderzentrale.gov.de 💻
Benötigt wird ein BundID-Konto mit hohem Vertrauensniveau (Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat).
Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach der Zulassung gestellt werden.

07/07/2026

„𝗝𝗲𝗱𝗲𝗻 𝗠𝗶𝘁𝘁𝘄𝗼𝗰𝗵 𝗮𝘂𝗳 𝗱𝗲𝗿 𝗠𝗮𝘀𝘀𝗮𝗴𝗲𝗹𝗶𝗲𝗴𝗲“ 😄

Das ist Claras Lieblingsplatz und ganz ehrlich: absolut nachvollziehbar. Denn dort sehen wir uns alle ziemlich gerne. Kein Wunder, dass die Massage bei uns zu den meistgenannten Lieblingsbenefits gehört 🙌

Warum wir das machen?
Ganz einfach. Unser Alltag ist geprägt von Zahlen, Konzentration und strukturiertem Arbeiten. Umso wichtiger sind gezielte Pausen, die sowohl körperlich als auch mental für Entspannung sorgen.

Zwar würde Clara diese Pause am liebsten auf einer Insel verbringen 🌴, aber wir sorgen dafür, dass sich ein kleines Stück „Urlaub im Arbeitsalltag“ auch bei uns wiederfindet 😊

Wollen auch Sie, dass der Mittwoch Ihr Lieblingstag der Woche wird?
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01/07/2026

𝗗𝗶𝗲𝘀𝗺𝗮𝗹 𝗴𝗮𝗻𝘇 𝗸𝗹𝗮𝗿𝗲 𝗔𝗻𝘁𝘄𝗼𝗿𝘁𝗲𝗻 🔥

Annika, Clara und Eveline zeigen: Bei vielen Themen gibt es bei uns eine ziemlich eindeutige Richtung.

Kleine Kanzlei > statt Big 4.
Buchen > statt Belege sortieren.
Lieber der Montagmorgen > als eine Betriebsprüfung.
Und auch bei „Chef fragt oder Mandant ruft an“ herrscht Einigkeit.

Nur bei einer Sache gehen die Meinungen auseinander:
Mandanten anrufen oder doch lieber eine E-Mail schreiben? 📞📧

Genau solche kleinen Unterschiede machen es spannend, denn jeder bringt seine eigene Art mit zu arbeiten.

Und Sie? Wie würden Sie entscheiden? 👇

Adresse

Sandgrubenweg 1
Erolzheim
88453

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00

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