29/07/2026
Viele verschenken bares Geld, einfach weil sie nicht wissen, was alles absetzbar ist. 💡
Medikamente, Brille oder Zahnarztkosten können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, wenn sie selbst bezahlt wurden. Auch Ausgaben für eine Putzkraft, den Schornsteinfeger oder Bewerbungsfotos können sich steuerlich auswirken.
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Steuererklärung 2025 ohne Beratung bis zum 31. Juli 2026 abgeben. Mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027. Bei freiwilliger Abgabe bleiben grundsätzlich vier Jahre Zeit.
Also nicht einfach durchklicken und hoffen. Oft steckt die Rückerstattung genau in den kleinen Dingen.
Du möchtest sichergehen, dass nichts vergessen wird? Dann schreib uns gerne.