27/07/2026
🦊 GOZ-Zahl des Monats: 2320
👉 Worum geht's?
Die GOZ 2320 beschreibt die Wiederherstellung einer Krone, Teilkrone, eines Veneers, eines Brückenankers, einer Verblendschale oder einer Verblendung an festsitzendem Zahnersatz.
👉 Wichtig zu wissen:
Die Reparatur kann sowohl direkt im Mund des Patienten als auch im zahntechnischen Labor erfolgen. Falls erforderlich, umfasst die Leistung auch die Wiedereingliederung sowie eine erneute Abformung.
👉 Warum ist die Leistung wichtig?
Durch eine Reparatur kann vorhandener Zahnersatz häufig erhalten werden. So lässt sich eine aufwendige und kostenintensive Neuanfertigung oft vermeiden.
👉 Mehr Aufwand als gedacht
Auch vermeintlich kleine Reparaturen können einen erheblichen Aufwand verursachen:
• Beurteilung des Defekts
• Vorbereitung des Zahnes und des Zahnersatzes
• umfangreiche Reinigungsarbeiten
• gegebenenfalls Wiedereingliederung und Abformung
• Kontrolle von Passung und Funktion
👉 Typischer Fehler:
Die Reparatur wird durchgeführt, der tatsächliche Aufwand jedoch nicht ausreichend dokumentiert. Das kann insbesondere bei höheren Steigerungsfaktoren zu Rückfragen durch Kostenträger führen.
👉 Streitpunkt mit PKV:
Private Krankenversicherungen erkennen die GOZ 2320 grundsätzlich an, hinterfragen jedoch häufig höhere Steigerungsfaktoren. Ein erhöhter Aufwand kann beispielsweise durch schwierige Haftungsverhältnisse, Blutungen bei der Trockenlegung, aufwendige Reinigungsarbeiten oder sehr beengte Platzverhältnisse entstehen.
👉 Wird häufig ergänzt durch weitere Leistungen:
Je nach Behandlung können zusätzliche GOZ-Positionen berechnungsfähig sein, etwa für die Vitalitätsprüfung (GOZ 0070), die Trockenlegung (GOZ 2040), den Aufbau des Zahnes (GOZ 2180, 2190 oder 2195), das Entfernen eines Zahnersatzteils (GOZ 2290), das Wiedereingliedern von Zahnersatz (GOZ 2310) und mehr.
👉 Unser Tipp:
Dokumentiert nicht nur den Defekt, sondern auch den tatsächlichen Mehraufwand und alle zusätzlich erbrachten Leistungen. Das schafft die Grundlage für eine vollständige und rechtssichere Abrechnung.
Dental Fuchs berät euch gerne! Bei Interesse einfach DM.