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Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e.V. Lohnsteuerhilfeverein Wir von der LohiBW sind Spezialisten für die Einkommensteuererklärung.

Wir beraten Arbeitnehmer, Beamte, Pensionäre und Rentner, wie sie am besten Steuern sparen.

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22/06/2026

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Wie kann ein Karriereweg bei der LohiBW aussehen?In diesem Video e...

Erstmalige Abgabe einer Steuererklärung für Rentner: Ermittlung des Rentenfreibetrags?Hatte ein Rentner lange Zeit Ruhe ...
30/05/2026

Erstmalige Abgabe einer Steuererklärung für Rentner: Ermittlung des Rentenfreibetrags?

Hatte ein Rentner lange Zeit Ruhe vor dem Finanzamt, stellt sich die Frage, wie nach so vielen Jahren der Rentenfreibetrag ermittelt werden kann, sollte das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Schließlich weiß doch heute niemand mehr, wie hoch die Bruttorente vor vielen Jahren war. Doch das geht ganz einfach. Die nachträgliche Berechnung des Rentenfreibetrags geht einfach in drei Schritten.
Schritt 1: Besorgen Sie sich die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung – Information der Rentenbezugsmitteilung für das Jahr 2026“.
Schritt 2: Ziehen Sie von der ausgewiesenen „Rente einschließlich Einmalzahlungen“ den enthaltenen „Rentenanpassungsbetrag 😊 alle Rentenerhöhungen seit Rentenbeginn) ab.
Schritt 3: Vom verbleibenden Restbetrag ermitteln Sie dann je nachdem, wie hoch Ihr Besteueranteil ist, den maßgeblichen Rentenfreibetrag.
Beispiel: In der Information der Deutschen Rentenversicherung findet ein Rentner unter „Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung“ seine Bruttorente 2026 von 26.724,42 Euro. Davon zieht er den Betrag von 6 571,02 Euro ab, der unter „im Rentenfreibetrag enthaltener Rentenanpassungsbetrag“ zu finden ist. Es verbleibt ein Betrag von 20 153,40 Euro. Ist dieser Rentner 1998 in Rente gegangen, beträgt sein Besteuerungsanteil 50 Prozent, was zu einem Rentenfreibetrag von 10 077 Euro führt (20 153 Euro x 50%).



Foto: Alexander Raths / stock.adobe.com

ZVL-Absolventenfeier 2026Auch in diesem Jahr durfte die LohiBW die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der ZVL-...
09/05/2026

ZVL-Absolventenfeier 2026

Auch in diesem Jahr durfte die LohiBW die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der ZVL-Prüfung im Rahmen einer gemeinsamen Feier würdigen. Die Veranstaltung fand im Friedrichsbau Varieté in Stuttgart statt, wo die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen besonderen Abend mit der aktuellen Show genießen konnten.

Im Anschluss gab es ein gemeinsames Essen mit vielen interessanten Gesprächen und einem schönen Austausch unter Kolleginnen und Kollegen. Begleitet wurde der Abend von den Vorständen Yahya Satilmis und Peter Lezoch sowie Mitarbeiterinnen der Hauptverwaltung.

Wir gratulieren allen Absolventinnen und Absolventen herzlich zur bestandenen Prüfung und wünschen weiterhin viel Erfolg für den weiteren beruflichen Weg bei der LohiBW.

Die Zertifizierung nach DIN 77700 dient der Qualitätssicherung in Lohnsteuerhilfevereinen. Dabei werden sowohl die fachliche Qualifikation der Beraterinnen und Berater als auch die organisatorischen Anforderungen der Beratungsstellen überprüft und zertifiziert.

01/05/2026
Förderung für E-Autos: Das sind die VoraussetzungenKauft sich eine Privatperson ein E-Auto, winkt eine staatliche Förder...
26/04/2026

Förderung für E-Autos: Das sind die Voraussetzungen

Kauft sich eine Privatperson ein E-Auto, winkt eine staatliche Förderung, wenn das Haushaltseinkommen nicht mehr als 80.000 Euro beträgt. Diese Grenze erhöht sich, wenn im Haushalt minderjährige Kinder leben: bei bis zu zwei Kindern um 5.000 Euro je Kind. Das Haushaltseinkommen bestimmt sich am durchschnittlichen zu versteuernden Einkommen der zwei aktuellsten Steuerbescheide.
Beispiel: Ein verheirateter Steuerzahler ohne Kinder kauft sich im Jahr 2026 ein E-Auto. Zum Zeitpunkt des Kaufs liegen die Steuerbescheide 2023 (82.000 Euro zu verteuerndes Einkommen) und 2024 (87.000 Euro zu versteuerndes Einkommen) vor. Da das durchschnittliche Haushaltseinkommen hier 84.500 Euro beträgt, wäre eine staatliche Förderung unzulässig. Wäre das zu versteuernde Einkommen 2025 deutlich niedriger als in den Vorjahren (zum Beispiel wegen Renteneintritts), dann sollte mit dem Kauf des E-Autos besser gewartet werden, bis der Einkommensteuerbescheid 2025 vorliegt. Dann wird das Haushaltseinkommen aus den Jahren 2024 und 2025 ermittelt.



Foto: halfpoint / Stock.adobe.com

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