Paschmann · Salzmann · Stach

Paschmann · Salzmann · Stach Paschmann, Salzmann, Stach: Ihre Steuerberater in Duisburg. Ihre Steuerberater in Duisburg

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Als mittelständisch geprägte Kanzlei bieten wir in der Region Duisburg und Niederrhein (Geldern, Moers, Krefeld) Steuerberatung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.

20 Jahre gemeinsame Steuerberatung

PSST entstand durch eine Zusammenlegung der Einzelpraxen Paschmann und Stach sowie durch die Übernahme der Kanzlei Peter Adams in Duisburg-Rheinhausen. Unsere drei Partner, Dipl. Finanz

wirtin StB Anita Salzmann, Dipl. Finanzwirt StB Heinz Paschmann und StB Hans-Jürgen Stach, arbeiten bereits seit über 20 Jahren erfolgreich als Steuerberater zusammen. Diese Kontinuität ist die Basis für langjährige und vertrauensvolle Mandantenbeziehungen. Fachliche Kompetenz durch Fortbildung

Die deutsche Steuergesetzgebung ist komplex und ändert sich ständig. Unser Team aus über 20 Steuerberatern und Steuerfachangestellten bildet sich kontinuierlich fort, um Mandanten optimal und praxisgerecht zu beraten. Beratung von Unternehmen und Privatpersonen

Die Steuerberatung, Erstellung von Jahresabschlüssen, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Wirtschaftsberatung gehören zu unserem Kernangebot für Unternehmen und Freiberufler aus allen Branchen. Als mittelständische Kanzlei verstehen und sprechen wir die Sprache des Mittelstands. Das sorgt für einen reibungslosen Ablauf und passgenaue Lösungen. Für Privatpersonen erstellen wir Steuererklärungen und beraten bei der Gestaltung von Vermögen und Erbschaften aus steuerlicher Sicht. Im Ruhrgebiet und Niederrhein zu Hause

Unsere Mandanten kommen zum Großteil aus der Region Duisburg. 2002 haben wir in Geldern eine weitere Steuerberaterpraxis übernommen, um das Einzugsgebiet der Kanzlei Richtung Niederrhein zu vergrößern. Gerne beraten wir auch Sie! Wir freuen uns auf Ihren Kontakt. Mit unseren aktuellen Steuerurteilen und betriebswirtschaftlichen Praxislösungen bleiben Sie auf dem Laufenden. STANDORTE:

Dr. Alfred-Herrhausen-Allee 9-11
47228 Duisburg
Telefon: (0 20 65) 99 76-0
Telefax: (0 20 65) 99 76-55

Brühlscher Weg 73
47608 Geldern
Telefon: (0 28 31) 70 38
Telefax: (0 28 31) 36 47

23/06/2026

Vermieterinnen und Vermieter können Fortbildungskosten für Steuern und Immobilienverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend machen. Näheres dazu lesen Sie hier:

Der Sommer beginnt und bringt frischen Schwung, sonnige Perspektiven und mehr Leichtigkeit in den Alltag. ☀️Wir wünschen...
21/06/2026

Der Sommer beginnt und bringt frischen Schwung, sonnige Perspektiven und mehr Leichtigkeit in den Alltag. ☀️
Wir wünschen Ihnen einen gelungenen Start in die warme Jahreszeit und viele schöne Momente voller Energie, Freude und guter Aussichten.

15/06/2026

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei. Die für 2026 geltenden Beträge erfahren Sie hier:

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflich...
14/06/2026

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflichten beginnen zu Beginn des kommenden Jahres bzw. für kleinere Unternehmer ab dem 1.1.2028.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen 18-seitigen „Fragen-Antworten-Katalog“ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung herausgegeben. Der Katalog gibt Antworten u. a. auf die Frage, was als E-Rechnung gilt. Als solche anerkannt werden ausschließlich in einem strukturierten elektronischen Format gem. EN 16931 erstellte Dokumente, die maschinell verarbeitet werden können. Als Beispiel erwähnt die BStBK Formate wie „XRechnung“ oder „ZUGFeRD ab Vers. 2.0“.
Zentrales Thema bildet der Umgang mit E-Rechnungen in Bezug auf Ablage, Speicherung, Archivierung, Löschung unter Vereinbarkeit der „Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sowie zum Datenzugriff durch die Finanzbehörden“ (GoBD).
Ausführlich dargestellt werden auch der Empfang und die Verarbeitung sowie Erstellung und Versand von E-Rechnungen. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass jede empfangene E-Rechnung einer Validierung (Syntax-, Semantik- und Datenmodellprüfung) unterzogen werden muss. Geprüft werden muss jede Rechnung auf Formatfehler, Geschäftsregelfehler oder inhaltliche Fehler. Bei Erstellung einer E-Rechnung ist im Ausgangsprozess u. a. darauf zu achten, dass die Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz enthalten sind. Der strukturierte E-Rechnungsdatensatz kann entweder direkt im Rechnungsstellungsprogramm oder auf einer externen Rechnungsschreibungsplattform erstellt werden. Ergänzende Angaben zur E-Rechnung sind in einen in der E-Rechnung enthaltenen Datensatz aufzunehmen.

09/06/2026

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Erhebung von Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen als Vorsteuerberichtigungen für rechtmäßig erachtet. Lesen Sie mehr zu den Entscheidungsgründen hier:

Juni 202610. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag) L...
06/06/2026

Juni 2026

10. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag)
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchenlohnsteuer für Mai
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag

* 15. ❗ Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck.

24. 💰 Sozialversicherungsbeiträge Juni (Abgabe der Beitragsnachweise)

25. 📑 Zusammenfassende Meldung (Umsatzsteuer)

26. 💰 Sozialversicherungsbeiträge Juni (Fälligkeit der Beiträge)

*Verschiebung dieses Termins wegen Wochenende/Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO)

Das Kirchensteuergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht – wie die einzelnen Landeskirchensteuergesetze allgemein – ...
30/05/2026

Das Kirchensteuergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht – wie die einzelnen Landeskirchensteuergesetze allgemein – bei unterjährigem Kirchenaustritt vor, dass für jeden Monat, in dem eine Kirchenmitgliedschaft im Austrittsjahr noch bestand, ein Zwölftel des Betrags erhoben wird, der sich bei ganzjähriger Kirchensteuerpflicht als Jahressteuer ergeben würde. Dadurch fällt anteilig eine Kirchensteuer auf Einkünfte an, die dem Steuerpflichtigen nach Austritt, aber noch im Austrittsjahr zufließen. Das Finanzgericht (FG) Münster hält diese sogenannte „Zwölftelregelung“ für verfassungsgemäß (Urt. v. 24.10.2025 4 K 924/23). Dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig (Rev. BFH Az. X R 5/26).

27/05/2026

Arbeitgeber konnten ihren Arbeitnehmern Kosten für das Aufladen ihrer Elektrofahrzeuge bisher in Höhe bestimmter Pauschbeträge lohnsteuerfrei auszahlen. Diese Pauschbeträge sind zum 1.1.2026 weggefallen. Lesen Sie hier, was seit Jahresanfang 2026 zu beachten ist.

Edelmetallanlagen erfreuen sich angesichts stetig steigender Kurse und einem anhaltend positiven Trend immer größerer Be...
21/05/2026

Edelmetallanlagen erfreuen sich angesichts stetig steigender Kurse und einem anhaltend positiven Trend immer größerer Beliebtheit. Die Steuerpflicht hängt von der Art der Anlage ab. Während Direktanlagen in Gold und Silber sowie Investments in Wertpapiere mit verbrieftem Lieferanspruch auf das Edelmetall als privates Veräußerungsgeschäft gelten und Gewinne nach einer Anlagedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei sind, fallen alle sonstigen Anlageformen ausnahmslos unter die Abgeltungsteuer.

15/05/2026

Bei Anzahlungsrechnungen wird im Regelfall über eine noch nicht ausgeführte Lieferung oder Leistung abgerechnet. Der Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. der Lieferzeitpunkt steht bei Rechnungsstellung oftmals nicht fest. Was bei Anzahlungsrechnungen zu beachten ist, damit der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen kann, lesen Sie hier:

Adresse

Dr. Alfred-Herrhausen-Allee 9-11
Duisburg
47228

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:30
Dienstag 08:00 - 16:30
Mittwoch 08:00 - 16:30
Donnerstag 08:00 - 16:30
Freitag 08:00 - 13:30

Telefon

+49206599760

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