Steuerkanzlei Boeckstegers

Steuerkanzlei Boeckstegers Steuerkanzlei Boeckstegers. Ihr Steuerberater in Duisburg. Direkt am Innehafen.

KostenrechnungWir erstellen mehr als nur die Finanzbuchhaltung für Sie. Aus einer gut aufbereiteten Buchführung lassen s...
28/08/2026

Kostenrechnung
Wir erstellen mehr als nur die Finanzbuchhaltung für Sie. Aus einer gut aufbereiteten Buchführung lassen sich viele betriebswirtschaftliche Erkenntnisse ableiten. Mit Ihrer Unterstützung richten wir eine Kostenstellenrechnung für Sie ein. Dadurch ist es möglich, Aufträge nachzukalkulieren.
Aber auch verschiedene Sparten Ihres Unternehmens können auf Rentabilität hin überprüft werden. Schwachstellen können mit Hilfe der Kostenrechnung aufgedeckt werden. Weniger renditeträchtige Sparten in einem Unternehmen sind eher erkennbar und helfen, Entscheidungen für die Zukunft des Unternehmens zu treffen.
https://www.mboeckstegers.de/kostenrechnung.html

Steuerberatung in der Krise: Die HGB-Bilanz ist kein ÜberschuldungsstatusFür Steuerberater gehört die Handelsbilanz nach...
24/08/2026

Steuerberatung in der Krise: Die HGB-Bilanz ist kein Überschuldungsstatus
Für Steuerberater gehört die Handelsbilanz nach HGB zum beruflichen Alltag. In der Krise des Mandanten kann sie jedoch gefährlich irreführend sein. Ein Beschluss des BGH vom 28.04.2026 verdeutlicht eindrucksvoll, dass der insolvenzrechtliche Überschuldungsstatus eine eigenständige, stichtagsbezogene und methodisch saubere Bewertung verlangt. Immobilien und Beteiligungen dürfen danach nicht schematisch nach Buchwerten oder späteren Insolvenzverkaufspreisen bewertet werden.
Ausgangspunkt: Zwei Rechenwerke, zwei Zwecke
Die insolvenzrechtliche Überschuldung ist von der bilanziellen Überschuldung strikt zu unter-scheiden. Die Handelsbilanz kann hierbei allenfalls indizielle Bedeutung haben, ersetzt aber nicht den Überschuldungsstatus. Der Grund liegt in der unterschiedlichen Funktion beider Rechenwerke: Die HGB-Bilanz dient der handelsrechtlichen Rechnungslegung, Ausschüttungsbemessung, Kapitalerhaltung und periodengerechten Erfolgsermittlung. Der Überschuldungsstatus verfolgt demgegenüber einen anderen Zweck: Er soll feststellen, ob das Vermö-gen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten im Sinne des § 19 InsO deckt und damit den Gläubigern noch ein ausreichendes Haftungsvermögen zur Verfügung steht.
https://www.stb-web.de/news/article.php/id/26703

Körperschaftsteuerliche Organschaft (§ 14 KStG): Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags, Personengesellschaft als ...
21/08/2026

Körperschaftsteuerliche Organschaft (§ 14 KStG): Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags, Personengesellschaft als Organträger
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags sowie in Bezug auf Personengesellschaften als Organträger Fol-gendes:
A. Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags
Nach § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KStG muss der Gewinnabführungsvertrag (GAV) auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen sein. Die Voraussetzung der Mindestlaufzeit ist nicht erfüllt, wenn der Vertrag zwar auf fünf Jahre abgeschlossen ist, aber erst in einem auf das Jahr des Abschlusses folgenden Jahr ins Handelsregister eingetragen wird. Für die Frage, ob die Mindestlaufzeit erfüllt ist, kommt es auf die für die steuerliche Anerkennung maßgebende zivilrechtliche Wirksamkeit des GAV an. Eine vertragliche Vereinbarung, nach der die Lauf-zeit des GAV erst in dem Wirtschaftsjahr beginnt, in dem der GAV im Handelsregister einge-tragen wird, ist nicht zu beanstanden.
https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/koerperschaftsteuerliche-organschaft-%c2%a7-14-kstg-mindestlaufzeit-des-gewinnabfuehrungsvertrags-personengesellschaft-als-organtraeger-147989

EinkommensteuererklärungGeld sparen mit Ihrer Steuerberatung Boeckstegers am Duisburger InnenhafenWenn es um Ihre Einkom...
19/08/2026

Einkommensteuererklärung
Geld sparen mit Ihrer Steuerberatung Boeckstegers am Duisburger Innenhafen
Wenn es um Ihre Einkommensteuer geht, haben Sie sicherlich nichts zu verschenken. Gleichgültig ob es sich um Ihre private Einkommensteuererklärung oder um die betriebliche Steuererklärung als Selbstständiger oder Unternehmer handelt.

Doch auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten Sie dies tun. Für die meisten Steuerzahler lohnt es sich nämlich, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im Schnitt wurden in den vergangenen Jahren etwa 900 Euro an zu viel gezahlten Steuern zurückerstattet. Alles was notwendig ist, um Geld zurückzuerhalten, ist zu wissen, welche Kosten Sie absetzen können. Hierfür sollten Sie sämtliche Belege sammeln, die im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit oder Ihren Einnahmen stehen, der Vorsorge dienen oder bei denen es sich um außergewöhnliche Ausgaben – wie Spenden, gefahrene Kilometer zum Arbeitsort, Arztrechnungen oder Bankgebühren – handelt.
https://www.mboeckstegers.de/einkommensteuererklaerung.html

Ministerien haben Aktionsplan gegen Steuerkriminalität vorgestelltSteuer- und Finanzkriminalität soll in Deutschland kon...
17/08/2026

Ministerien haben Aktionsplan gegen Steuerkriminalität vorgestellt
Steuer- und Finanzkriminalität soll in Deutschland konsequenter verfolgt werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig haben am 16. Juli 2026 in Berlin einen gemeinsamen Aktionsplan vorgestellt.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil auf der Bundespressekonferenz.
Kern des Aktionsplans sei die Erhöhung des Ermittlungsdrucks, der Abschreckung und des Entdeckungsrisikos. "Niemand soll sich mehr darauf verlassen können, nicht entdeckt zu werden", so Lars Klingbeil auf der Pressekonferenz.
https://www.stb-web.de/news/article.php/id/26738

Ermittlung der Erbanteile von Amts wegen bei Vorliegen gewichtiger GründeLiegt der vom Finanzamt festgestellte Wert eine...
14/08/2026

Ermittlung der Erbanteile von Amts wegen bei Vorliegen gewichtiger Gründe
Liegt der vom Finanzamt festgestellte Wert eines geerbten Grundstücks deutlich über dem zuvor angenommenen Verkehrswert, kann dies ein gewichtiger Grund sein, die im Erbschein festgelegten Erbanteile zu überprüfen. Finanzbehörden und Finanzgerichte müssen den Sachverhalt dann weiter aufklären.
In einem Streitfall vor dem BFH beerbten der Kläger und ein Miterbe den Bruder des Klägers. Dieser hatte mit Testament verfügt, dass der Kläger seine finanziellen Mittel und der Miterbe seinen Grundbesitz erhalten solle. Der Erbschein wies den Kläger zu 37 Prozent und den Bei-geladenen zu 63 Prozent als Erben des Erblassers aus. Dem ging ein notariell beurkundeter Erbscheinsantrag der beiden voraus, in dem der Wert der finanziellen Mittel mit rund 261.881 Euro und der Verkehrswert des Grundbesitzes auf 450.000 Euro angegeben war. Dies gab der Kläger auch in seiner Erbschaftsteuererklärung an.
https://www.stb-web.de/news/article.php/id/26739

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer FrühstartrenteDer Gesetzentwurf setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag ...
12/08/2026

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
Der Gesetzentwurf setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung um, dass ab dem 1. Januar 2026 für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden soll. Ziel dieses Vorhabens ist es, durch einen frühen Start der kapitalgedeckten Altersvorsorge die Teilnahme am Kapitalmarkt bereits früh im Leben zu verankern, langfristige Erfahrungen mit Kapitalmarktanlagen und deren Renditechancen für breite Bevölkerungsschichten zu ermöglichen sowie die Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland langfristig zu stärken. Das Gesetz ermöglicht im Anschluss an die Frühstartrente eine unbürokratische Überführung des bis zur Volljährigkeit angesparten Betrags in einen steuerlich geförderten Altersvorsorgevertrag.
https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/entwurf-eines-gesetzes-zur-einfuehrung-einer-fruehstartrente-148005

Jobs bei der Steuerkanzlei Boeckstegers in DuisburgGlücklich zur Arbeit – in unserem Kanzlei-Team selbstverständlichTerm...
10/08/2026

Jobs bei der Steuerkanzlei Boeckstegers in Duisburg
Glücklich zur Arbeit – in unserem Kanzlei-Team selbstverständlich
Termin vereinbaren
(keine Bewerbung, kein Lebenslauf, einfach nur ein nettes Gespräch)

DATEV-Kanzlei am Duisburger Innenhafen | abwechslungsreiche Mandanten | offene Türen für mehr Kommunikation | Unterstützung bei Einarbeitung

Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtmäßigDas Verwaltungsgericht Trier hat die Klage eines Kleinunternehmers aus R...
08/08/2026

Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage eines Kleinunternehmers aus Rheinland-Pfalz gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen abgelehnt. Der Selbstständige konnte sich nicht darauf berufen, er habe darauf vertraut, die Soforthilfe in voller Höhe behalten zu dürfen.
Im Frühjahr 2020 wurde dem Kläger vorläufig eine Corona-Soforthilfe aus dem aus Bundes-mitteln finanzierten Förderprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbständige in Höhe von 9.000 Euro bewilligt. Dies erfolgte auf Grundlage des prognostizierten coronabedingten Liquiditätsengpasses für drei Monate.
https://www.stb-web.de/news/article.php/id/26742

Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober in Sachen ErbschaftsteuerDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird i...
06/08/2026

Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober in Sachen Erbschaftsteuer
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird im Oktober über die Verschonung von Be-triebsvermögen und weitere Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) verhandeln. Die Entscheidungen werden seit Längerem mit Spannung erwartet und sind von großer Bedeutung für die Praxis.
In dem Verfahren 1 BvR 804/22 geht es um die Verschonung von Betriebsvermögen. Für Erwerbe von betrieblichen Vermögen sieht das ErbStG verschiedene Begünstigungen vor. Diese reichen von einer weitgehenden Steuerfreistellung bis zu einem vollständigen Erlass der Steuer bei sehr großen Erwerben.
Für Erwerbe sonstigen Vermögens, insbesondere von Privatvermögen, sieht das Gesetz keine vergleichbaren Begünstigungen vor.
https://www.stb-web.de/news/article.php/id/26745

Adresse

Stresemannstraße 12
Duisburg
47051

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Dienstag 08:00 - 17:00
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