Steuerkanzlei Boeckstegers

Steuerkanzlei Boeckstegers Steuerkanzlei Boeckstegers. Ihr Steuerberater in Duisburg. Direkt am Innehafen.

Steuerberatung Boeckstegers in DuisburgWenn es um Ihre Steuern geht, bietet Ihnen Steuerberatung Boeckstegers das komple...
30/05/2026

Steuerberatung Boeckstegers in Duisburg
Wenn es um Ihre Steuern geht, bietet Ihnen Steuerberatung Boeckstegers das komplette Programm. Unser Ziel: Ihre Steuern durch eine methodische und individuelle Steuerberatung zu optimieren.
Täglich werden wir mit dem Begriff Steuern konfrontiert. Die steuerlichen Belastungen werden für die Gesellschaft immer ein wichtiges Thema sein. Es beginnt in der Tagespresse, bei der steuerlichen Behandlung von Firmenfahrzeugen, einer Immobilieninvestition und endet nicht selten in der abendlichen Diskussionsrunde.
https://www.mboeckstegers.de/steuerberatung.html

Steuererklärung vom Finanzamt: Hessisches Pilotprojekt wird ausgeweitetDie Steuer macht jetzt das Amt – jedenfalls gilt ...
30/05/2026

Steuererklärung vom Finanzamt: Hessisches Pilotprojekt wird ausgeweitet
Die Steuer macht jetzt das Amt – jedenfalls gilt das für rund 200.000 Steuerpflichtige in Hessen. Das 2025 im Finanzamt Kassel gestartete Pilotprojekt hat sich offenbar bewährt und soll nun deutlich ausgeweitet werden.
Hessens Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz
"Ein moderner Staat sollte Dienstleister sein, möglichst schlank und digital organisiert", sagt Hessens Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz.
Ziel des Projekts ist es, dass die ungeliebte Abgabe einer Steuererklärung nicht mehr notwendig ist. Stattdessen übersendet das Finanzamt den Steuerpflichtigen einen Vorschlag für den Steuerbescheid. Denn zahlreiche Informationen liegen der Steuerverwaltung aufgrund von gesetzlichen Meldepflichten bereits vor – etwa über Lohn, Rente und Versicherungen.
https://www.stb-web.de/news/article.php/id/26657

Änderungen im Steuerberatungsgesetz und Entlastungsprämie vom Bundestag beschlossenDer Deutsche Bundestag hat am Freitag...
29/05/2026

Änderungen im Steuerberatungsgesetz und Entlastungsprämie vom Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 24. April 2026, den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Zuvor hatte der Finanzausschuss noch Änderungen empfohlen.
Der Finanzausschuss hatte am Mittwoch, den 22. April 2026, über das Gesetz beraten (STB Web berichtete). Zu den beschlossenen Änderungen zählt, dass auch künftig eine unentgeltliche steuerliche Beratung nur für Angehörige erlaubt ist. Weiterhin vorgesehen sind allerdings sogenannte "Tax Law Clinics", bei denen unter Anleitung besonders qualifizierter Personen zu Ausbildungszwecken altruistische Hilfeleistung in Steuersachen angeboten wird.
Zudem wird das Fremdbesitzverbot in der Steuerberatung geschärft: Die Beteiligung an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften soll nur in engen Grenzen möglich sein. Anerkannte Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sollen sich nur dann an steuer-beratenden Berufsausübungsgesellschaften beteiligen können, wenn sie ihrerseits die gelten-den Anerkennungsvoraussetzungen nach dem Steuerberatungsgesetz erfüllen.
https://www.stb-web.de/news/article.php/id/26666

Änderungen im Steuerberatungsgesetz und Entlastungsprämie vom Bundestag beschlossenDer Deutsche Bundestag hat am Freitag...
29/05/2026

Änderungen im Steuerberatungsgesetz und Entlastungsprämie vom Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 24. April 2026, den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Zuvor hatte der Finanzausschuss noch Änderungen empfohlen.
Der Finanzausschuss hatte am Mittwoch, den 22. April 2026, über das Gesetz beraten. Zu den beschlossenen Änderungen zählt, dass auch künftig eine unentgeltliche steuerliche Beratung nur für Angehörige erlaubt ist. Weiterhin vorgesehen sind allerdings sogenannte "Tax Law Clinics", bei denen unter Anleitung besonders qualifizierter Personen zu Ausbildungszwecken altruistische Hilfeleistung in Steuersachen angeboten wird.
https://www.stb-web.de/news/article.php/id/26666

BFH: Rückgängigmachung eines ErwerbsvorgangsBFH, Urteil II R 24/23 vom 14.01.2026Die Rückgängigmachung eines Grundstücks...
30/04/2026

BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
BFH, Urteil II R 24/23 vom 14.01.2026
Die Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 des Grunderwerbsteuergesetzes setzt voraus, dass der Anspruch des Erwerbers auf Übereignung des Grundstücks durch Aufhebung des Vertrags zivilrechtlich wirksam beseitigt wird.
Haben mehrere Erwerber ein Grundstück zu Miteigentum gekauft, kann das Ausscheiden nur eines Erwerbers aus dem Kaufvertrag ihren gemeinschaftlichen Anspruch auf Übereignung des Grundstücks nicht wirksam beseitigen.
https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/bfh-rueckgaengigmachung-eines-erwerbsvorgangs-145818

Gründerberatung für Existenzgründer in Duisburg – weil es um Ihre Zukunft gehtSie wollen sich selbstständig machen oder ...
28/04/2026

Gründerberatung für Existenzgründer in Duisburg – weil es um Ihre Zukunft geht
Sie wollen sich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen? Herzlichen Glückwunsch. Neben der Idee, kommt es jetzt auf die vorausschauende und detaillierte Planung an.
Jedes Jahr wagen zahleiche Gründer den Schritt in die Selbstständigkeit. Viele davon mit einer guten und neuen Idee, nur leider ohne einen ausgefeilten Plan. Dabei ist gerade die Vorbereitung ein wesentlicher Schritt für den langfristigen Erfolg bei der Existenzgründung.
Ihr Steuerberater Boeckstegers begleitet Sie in der Gründungsphase und erstellt für Sie belastbare Businesspläne und Planrechnungen. Die sind die Voraussetzung zum Erhalt der Förderungen bei der IHK oder der GFW Duisburg. Zusätzlich betreuen und begleiten wir Sie bei Finanzierungsgesprächen und helfen Ihnen, die richtigen Schritte einzuleiten.
https://www.mboeckstegers.de/existenzgruendungsberatung.html

Rückstellung für Vorruhestandsmodell für FührungskräfteFür Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell ka...
26/04/2026

Rückstellung für Vorruhestandsmodell für Führungskräfte
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Das hat der IV. Senat des Bundesfi-nanzhofs (BFH) entschieden.

In dem vom BFH entschiedenen Fall bietet ein Unternehmen folgendes Vorruhestandsmodell an: Bestimmte Führungskräfte können sich bis zu drei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze bei Fortzahlung von 70 Prozent der jährlichen Bruttovergütung von der Arbeitsleistung freistellen lassen. Voraussetzung ist, dass die Dauer des Anstellungsvertrags bei Erreichen der Regelaltersgrenze mindestens 25 Jahre beträgt. Zudem muss vor Beginn der Freistellung eine gesonderte Freistellungsvereinbarung geschlossen werden.

Das Finanzamt erkannte die vom Unternehmen gebildete Rückstellung nur in Bezug auf jene Arbeitnehmer an, mit denen am Bilanzstichtag bereits eine gesonderte Freistellungsvereinbarung geschlossen worden war.
https://www.stb-web.de/news/article.php/id/26642

Keine Rückforderung von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im vorrangig für die Gewährung von Familienleistung...
25/04/2026

Keine Rückforderung von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im vorrangig für die Gewährung von Familienleistungen zuständigen Staat
Mit zwei Urteilen vom 12. November 2025 (Az. 5 K 31/24 und 5 K 32/24) hat der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts entschieden, dass in Fällen, in denen nachträglich bekannt wird, dass ein anderer Staat als Deutschland vorrangig Familienleistungen zu zahlen hat, entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofes der Anspruch auf Familienleistungen nicht nachträglich auf das nach deutschem Recht gewährte Kindergeld anzurechnen ist, wenn der Kindergeldberechtigte die ihm im Ausland zustehenden Familienleistungen dort weder beantragt noch bezogen hat.
https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/keine-rueckforderung-von-kindergeld-bei-unterbliebener-antragstellung-im-vorrangig-fuer-die-gewaehrung-von-familienleistungen-zustaendigen-staat-145764

Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßig-keit des Rechnungszinsfußes bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen gemäß § 6a Absatz 3 Satz 3 EStG
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18. März 2026
Aufgrund des § 367 Absatz 2b und des § 172 Absatz 3 der Abgabenordnung, der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 2023, 2 BvL 22/17, und vom 21. Februar 2025, 1 BvR 2267/23 (nachfolgend BFH-Beschluss vom 2. Juli 2025, XI B 19/25 (XI B 104/21), nicht dokumentiert)
https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/zurueckweisung-von-einspruechen-und-aenderungsantraegen-zur-frage-der-verfassungsmaessigkeit-des-rechnungszinsfusses-bei-der-teilwertberechnung-von-pensionsrueckstellungen-gemaess-%c2%a7-6a-absatz-3-s-145607

Die Leistungen der Steuerkanzlei BoeckstegersZentral gelegen am Duisburger Innenhafen ist Ihre Steuerberatungskanzlei Bo...
23/04/2026

Die Leistungen der Steuerkanzlei Boeckstegers

Zentral gelegen am Duisburger Innenhafen ist Ihre Steuerberatungskanzlei Boeckstegers seit mehr als 20 Jahren – für Privat- und Geschäftskunden – ein zuverlässiger Partner zum The-ma Steuerberatung in Duisburg.

Unsere Leistungen im Überblick:

Steuerberatung
Jahresabschlusserstellung
Finanzbuchhaltung
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Einkommensteuererklärung
Existenzgründerberatung
Steuerliche Erbfolgeberatung
Immobilienbesteuerung
Rating
Kostenrechnung
Finanzgerichtsverfahren

Sprechen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.
https://www.mboeckstegers.de/ihr-steuerberater-in-duisburg-im-innenhafen.html

Abschiedsfeier für Mitarbeiter kein ArbeitslohnUnternehmen können die Kosten für die Verabschiedung ihrer Mitarbeiter in...
22/04/2026

Abschiedsfeier für Mitarbeiter kein Arbeitslohn
Unternehmen können die Kosten für die Verabschiedung ihrer Mitarbeiter in den Ruhestand ohne lohnsteuerliche Nachteile übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung als betriebliche Feierlichkeit ausgestaltet ist. Dies stellt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) klar.

Eine Bank veranstaltete in ihren Geschäftsräumen einen Empfang, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen. Organisation und Umsetzung oblagen der Personalabteilung. Die Gästeliste wurde unabhängig von der konkreten Veranstaltung nach geschäftsbezogenen Gesichtspunkten festgelegt. Unter den circa 300 geladenen Gästen befanden sich frühere und jetzige Vorstandsmitglieder, ausgewählte Mitarbeitende sowie Angehörige des öffentlichen Lebens aus Politik und Wirtschaft. Außerdem waren acht Familienangehörige des scheidenden Vorstandsvorsitzenden eingeladen.
https://www.stb-web.de/news/article.php/id/26612

Adresse

Stresemannstraße 12
Duisburg
47051

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 13:00

Telefon

+49203378690

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