15/06/2026
Einzahlungen des Arbeitgebers auf ein Prämienkonto gelten nicht als steuerfreie Sachbezüge. Das Guthaben auf diesem Konto ist als geldwerter Vorteil zu bewerten, da es als finanzielle Leistung gilt, auch wenn die Verwendung auf bestimmte Gutscheine eingeschränkt ist. Die gesetzliche Ausnahme für Gutscheine, die nur bei Dritten einlösbar sind, trifft hier nicht zu. Die Einzahlungen müssen als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden. Mehr Details im vollständigen Artikel.
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