02/12/2025
Jedes Jahr suchen viele den passenden Weihnachtsbaum – nicht zu groß, nicht zu klein und möglichst gleichmäßig gewachsen. Weniger bekannt ist, dass beim Kauf sehr unterschiedliche Umsatzsteuersätze anfallen können. Entscheidend ist nicht der Baum, sondern die Herkunft und die Art des Verkaufs. Ein Baum aus privater Hand kann steuerfrei sein, ein Baum vom Landwirt oder aus dem Supermarkt wird unterschiedlich besteuert, und ein geschmückter Baum gilt erneut als eigene Leistung.
So entsteht bei Weihnachtsbäumen eine regelrechte Umsatzsteuer-Lotterie.
Wie sieht es bei Ihrem Baum aus? 🎄 Schreibt es uns in die Kommentare. 💬