16/06/2026
🚨 BFH-Urteil aktuell: Raten-Abfindung bei Pflichtteilsverzicht bleibt einkommensteuerfrei!
Ein extrem wichtiges Urteil für die Praxis der Vermögensnachfolge und Familienberatung! 💼👇
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20.01.2026 für Klarheit bei der vorgezogenen Erbfolge gesorgt. Die Kernbotschaft: Wer zu Lebzeiten der Eltern gegen eine Abfindung auf seinen künftigen Pflichtteil verzichtet, muss darauf keine Einkommensteuer zahlen.
Das Geniale daran? Das gilt laut BFH auch dann, wenn die Abfindung in Raten gezahlt wird und das Finanzamt einen steuerpflichtigen „Zinsanteil“ darin vermutet!
Der konkrete Fall: Eine Tochter verzichtete notariell auf ihre künftigen Pflichtteilsansprüche, damit Vermögen auf ihren Bruder übertragen werden konnte. Als Ausgleich erhielt sie von den Eltern ein Gleichstellungsgeld, gezahlt in zwei Raten. Das Finanzamt und das Finanzgericht Hessen wollten die zweite Rate wegen der zeitlichen Streckung anteilig als steuerpflichtige Kapitalerträge (Zinsen) versteuern.
Der BFH erteilte dem eine klare Absage. 🛑
Die 3 wichtigsten Argumente des BFH: 1️⃣ Nur eine Erwerbschance: Ein Verzicht vor dem tatsächlichen Erbfall ist kein Verzicht auf ein echtes Recht, sondern nur auf eine Chance. Das liegt komplett außerhalb der Einkommensteuer. 2️⃣ Keine Kreditgewährung: Die Ratenzahlung ist keine Kapitalüberlassung an die Eltern, sondern eine rein erbrechtlich veranlasste Abfindung. Sie darf nicht künstlich in Tilgung und Zinsen aufgespalten werden. 3️⃣ Schenkungsteuer ja, Einkommensteuer nein: Solche Zahlungen können zwar der Schenkungsteuer unterliegen, schließen aber die Einkommensteuer aus. Es fehlt an einer steuerbaren Gegenleistung.
Was bedeutet das für die Praxis? Massiv mehr Planungssicherheit bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge! Wer Immobilien oder Unternehmen auf ein Kind übertragen und Geschwister fair entschädigen möchte, kann die Ausgleichszahlungen nun rechtssicher und einkommensteuerfrei über Raten strecken. Das schont die Liquidität des Übernehmers, ohne dem weichenden Geschwisterteil steuerlich zu schaden.
👉 Wichtiges Detail für Berater: Das Urteil betrifft explizit den Verzicht zu Lebzeiten. Nach dem Erbfall gelten oft andere Regeln!
Wie bewertet ihr das Urteil für eure Mandatspraxis? Schreibt es mir gerne in die Kommentare! 👇