31/03/2026
Gute Nachrichten fürs Ehrenamt! 🙌
Die Bundesregierung hat die Erhöhung der Freibeträge beschlossen.
Die neuen Beträge gelten ab 1.1.2026:
🔹 Übungsleiterfreibetrag: 3.300 €
🔹Ehrenamtspauschale: 960 €
Für 2025 bleiben es:
🔹 Übungsleiterfreibetrag: 3.000 €
🔹 Ehrenamtspauschale: 840 €
Was ist das genau?
Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG)
Steuerfrei bis zum genannten Jahresbetrag für nebenberufliche pädagogische, betreuende, künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten,
z. B. Trainerinnen, Chorleiterinnen, Dozent*innen oder die Pflege von älteren, kranken oder behinderten Menschen – im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen Einrichtung oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.
Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)
Steuerfrei bis zum Jahresbetrag für nebenberufliche, nicht pädagogische Vereins- oder Verbandsaufgaben, z. B. Vorstand, Kassierer*in, Platzwart, Schiedsrichter im Amateurbereich sowie Organisation und Verwaltung.
Nebenberuflich heißt:
Als Richtwert gilt maximal etwa ein Drittel einer Vollzeitstelle (häufig rund 14 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt).
Praxis-Tipp für 2025 💡
Aufwandsentschädigungen, die erst 2026 zufließen, profitieren von den höheren Freibeträgen. Prüft gegebenenfalls die zeitliche Gestaltung von Auszahlungen – selbstverständlich immer im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen und eurer Satzung.