22/06/2026
Der Pflegepauschbetrag kann auch nachträglich berücksichtigt werden. Er ist an die persönliche Pflege eines nahen Angehörigen ohne Vergütung gebunden und staffelt sich nach Pflegegrad: 600 € bei Grad 2, 1.100 € bei Grad 3, 1.800 € bei Grad 4 oder 5. Eine Steuerbescheidänderung ist möglich, wenn der Pflegegrad-Bescheid als bindender Grundlagenbescheid vorliegt bzw. nach Erlass des Steuerbescheids eingereicht wird. Das Finanzgericht Düsseldorf erlaubt die Änderung unabhängig von weiteren Voraussetzungen. Mehr Details im vollständigen Artikel.
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