01/06/2026
Die 40%ige Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann innerhalb von max. 5 Jahren in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass das Wirtschaftsgut zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird und die Gewinngrenze von 200.000 € im Vorjahr nicht überschritten wurde. Handelsrechtlich ist die Sonderabschreibung unzulässig und führt zu passiven latenten Steuern. Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter sind begünstigt. Details zur Nutzung, Begünstigung und den Einschränkungen sind zu beachten. Weitere Informationen im Beitrag.
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