Björn Balluff Steuerberatung

Björn Balluff Steuerberatung Ihr professioneller Steuerberater in Düsseldorf

In meiner Kanzlei in Düsseldorf berate ich Sie Eine individuelle Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden.

Björn Balluff
Steuerberater
Kühlwetterstraße 49
40239 Düsseldorf



Kontakt

Festnetz: 0211 / 941 90 893

Mobil: 0157 / 5362 5833

E-Mail: [email protected]



Aufsichtsbehörde und zuständige Kammer

Steuerberaterkammer Düsseldorf

Register-Nr. 126 133


Berufsbezeichnung

Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Steuerberater" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Verliehen

durch

Steuerberaterkammer Düsseldorf am 28.11.2014


Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:



Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Verordnung zur Durchführung der Vorschrift über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
Berufsordnung der Steuerberaterkammern (BOStB)
Steuerberatergebührenverordnung (StBVV)


Die Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de (siehe Downloads/Berufsrecht) eingesehen werden. Berufshaftpflichtversicherung

HDI Versicherung AG, HDI Platz 1, 30659 Hannover



Räumlicher Geltungsbereich:

Versichert ist die berufliche Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland



Mitgliedschaft im Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. Haftungsausschluss

Diese Website und die darin enthaltenen Informationen sind ein unverbindliches Informationsangebot. Es liegt weder rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung vor. Da die dargestellten Informationen nicht auf einen konkreten Sachverhalt einer Einzelperson oder juristischen Person bezogen sind, sollte stets fachlicher Rat in Ihrem konkreten Einzelfall eingeholt werden. Ich übernehme keine Verantwortung für Entscheidungen, die der Nutzer aufgrund dieser Website und der darin enthaltenen Informationen trifft. Bei Fragen bzw. Gesprächsbedarf stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Wenn z.B. drei Unternehmer über einen einheitlichen Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, gelten hierfür spezielle Reg...
21/06/2020

Wenn z.B. drei Unternehmer über einen einheitlichen Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, gelten hierfür spezielle Regelungen für Zwecke der Umsatzsteuer. Ich habe die Änderungen hierzu unter folgendem Link zusammengefasst und erläutert:

Steuerberater in Düsseldorf betreut Sie kompetent bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung. Ob ein Steuerbescheid zu prüfen, umsatzsteuerliche Beratung oder die komplette Buchführung zu erledigen ist - all dies kann gerne übernommen werden.

Guten Morgen, es gibt ein Update zur Corona-Krise. Bei Interesse gibt es hier den Link dazu:
28/03/2020

Guten Morgen, es gibt ein Update zur Corona-Krise. Bei Interesse gibt es hier den Link dazu:

Steuerberater in Düsseldorf betreut Sie kompetent bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung. Ob ein Steuerbescheid zu prüfen, umsatzsteuerliche Beratung oder die komplette Buchführung zu erledigen ist - all dies kann gerne übernommen werden.

Ich habe die Informationen zu der Soforthilfe für Kleinunternehmer aktualisiert:
24/03/2020

Ich habe die Informationen zu der Soforthilfe für Kleinunternehmer aktualisiert:

Steuerberater in Düsseldorf betreut Sie kompetent bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung. Ob ein Steuerbescheid zu prüfen, umsatzsteuerliche Beratung oder die komplette Buchführung zu erledigen ist - all dies kann gerne übernommen werden.

Die Corona Krise wirft sehr viele Fragen auf. Bundes- und Landesregierungen haben zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung...
23/03/2020

Die Corona Krise wirft sehr viele Fragen auf. Bundes- und Landesregierungen haben zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft erlassen oder werden diese in dieser Woche gesetzgeberisch beschließen. Einen ersten Überblick habe ich auf meiner Internetseite zusammengefasst:

Steuerberater in Düsseldorf betreut Sie kompetent bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung. Ob ein Steuerbescheid zu prüfen, umsatzsteuerliche Beratung oder die komplette Buchführung zu erledigen ist - all dies kann gerne übernommen werden.

06/10/2019

Arbeitnehmer, die in den ersten fünf Jahren seit ihrer gesetzlichen Rentenversicherungspflicht von der Versicherungspflicht befreit werden, können sich die gezahlten Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung erstatten lassen. Dies betrifft z.B. Lehrer oder Richter, die vor ihrer Beamtenernennung kurzzeitig sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Nach dem FG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2018 - 14 K 1629/18 E ist es nicht zulässig, dass die Finanzämter diese Erstattung als negative Sonderausgaben berücksichtigen.
Derzeit ist es erforderlich hiergegen Einspruch einzulegen, weil die Rentenversicherungsträger dies aktuell als negativen Sonderausgabenabzug an die Finanzverwaltung melden.

Die Erstattung ist ausdrücklich steuerfrei.

29/09/2019

Wenn Arbeitnehmer für die private Nutzung eines Firmen-PKW ein Nutzungsentgelt entrichten oder einzelne Kosten der privaten Nutzung selbst tragen, mindert dies den zu versteuernden geldwerten Vorteil (BFH Urteil vom 30.11.2016, VI R 2/15).

Jedoch gilt dies nicht für die Anmietung einer Garage. Es ist zu empfehlen, da das Urteil vor dem Finanzgericht Münster (14.03.2019, 10 K 2990/17) noch nicht rechtskräftig ist, solche Aufwendungen weiterhin zur Minderung des geldwerten Vorteil abzuziehen und ggf. Einspruch einzulegen.

31/08/2019

Die Bundesregierung plant den endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung nicht mehr zum Abzug zuzulassen. Dies geht auf BFH-Rechtsprechung zurück, die den Abzug bejaht. Der BFH hat in seinen Urteilen u.a. v. 12.1.2016 - IX R 48/14 (BStBl 2016 II S. 456) entschieden, dass die Anschaffungskosten für Optionen steuerlich auch dann zu berücksichtigen sind, wenn die Option innerhalb der Optionsfrist nicht ausgeübt wurde (Optionsverfall). Hier wurde der Abzug auch für Verluste aus der Vollausbuchung von Aktien zugelassen. Die Regelung wird für Verkäufe nach dem 31.12.2019 angewandt.

In den Fällen, wo ein Steuerpflichtiger Aufwendungen nicht selbst trägt, kann unter Umständen ein Abzug trotzdem in Frag...
19/04/2019

In den Fällen, wo ein Steuerpflichtiger Aufwendungen nicht selbst trägt, kann unter Umständen ein Abzug trotzdem in Frage kommen. Einzelheiten dazu können hier nachgelesen werden:

Steuerberater in Düsseldorf betreut Sie kompetent bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung. Ob ein Steuerbescheid zu prüfen, umsatzsteuerliche Beratung oder die komplette Buchführung zu erledigen ist - all dies kann gerne übernommen werden.

Bonuszahlungen von Krankenversicherungen müssen nicht den Sonderausgabenabzug mindern. Das Finanzgericht Sachsen hat nun...
17/03/2019

Bonuszahlungen von Krankenversicherungen müssen nicht den Sonderausgabenabzug mindern. Das Finanzgericht Sachsen hat nun gegen die Finanzverwaltung entschieden:

Steuerberater in Düsseldorf betreut Sie kompetent bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung. Ob ein Steuerbescheid zu prüfen, umsatzsteuerliche Beratung oder die komplette Buchführung zu erledigen ist - all dies kann gerne übernommen werden.

Aktien können ohne Steuerbelastung veräußert werden, wenn die Veräußerung z.B. durch die eigenen Kinder ohne weitere Ein...
23/12/2018

Aktien können ohne Steuerbelastung veräußert werden, wenn die Veräußerung z.B. durch die eigenen Kinder ohne weitere Einkünfte erfolgt. Bei Interesse hierzu und dem Verweis auf ein aktuelles BFH-Urteil: https://bit.ly/2Acgqye hinweisen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen!

Steuerberater in Düsseldorf betreut Sie kompetent bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung. Ob ein Steuerbescheid zu prüfen, umsatzsteuerliche Beratung oder die komplette Buchführung zu erledigen ist - all dies kann gerne übernommen werden.

23/11/2018

Die Vorauszahlung von Beiträgen zur Basiskrankenversicherung sowie Pflegepflichtversicherung können in Höhe von maximal des 2,5-fachen Jahresbeitrags im Jahr der Zahlung steuerlich geltend gemacht werden. Es ergeben sich daraus noch weitere positive Nebeneffekte. Bei Interesse kann hier alles weitere nachgelesen werden: https://bit.ly/2OZAR6e

Es gibt lesenswerte Neuigkeiten zur Ehegattenveranlagung. Der BFH gestattet eine Änderung der einmal getroffenen Wahlrec...
27/10/2018

Es gibt lesenswerte Neuigkeiten zur Ehegattenveranlagung. Der BFH gestattet eine Änderung der einmal getroffenen Wahlrechtsentscheidung, auch nach ggf. eingetretener Bestandskraft des Steuerbescheids des anderen Ehegatten. Die Details sind hier nachzulesen: https://bit.ly/2JjaK95

Ehegatten, die für das Trennungsjahr eine Steuererklärung erstellen müssen, weil unterjährig nach Lohnsteuerklasse 3 besteuert worden ist, sollten diese Möglichkeiten beachten.

Steuerberater in Düsseldorf betreut Sie kompetent bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung. Ob ein Steuerbescheid zu prüfen, umsatzsteuerliche Beratung oder die komplette Buchführung zu erledigen ist - all dies kann gerne übernommen werden.

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