ARGUS e.V. Lohnsteuerhilfeverein in Düsseldorf

ARGUS e.V.  Lohnsteuerhilfeverein in Düsseldorf ARGUS eV
Φοροτεχνικός Σύλλογος
Lohnsteuerhilfeverein. Aristofanis Osmanlis vertreten unsere Mitglieder vor Finanzgerichten.

Aristofanis Osmanlis:

Wir erstellen für unsere Mitglieder die Einkommensteuererklärung im Rahmen der beschränkten Beratungsbefungis,

übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all

Ihrer Lohnsteuerfragen. Im Rahmen einer Mitgliedschaft besteht das Leistungsangebot in der

Erstellung der Einkommensteuererklärung



Im

Rahmen der gesetzlich beschränkten Beratungsbefugnis beraten wir

in Einkommen- und Lohnsteuerfragen
bei der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
bei der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge nach dem AVmG
im Zusammenhang mit Steuerspar-Möglichkeiten
bei der Wahl der günstigen Steuerklasse
bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)
bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben
bei Dienstleistungen im Haushalt/ an Haus oder Wohnung (private Reparatur- und Modernisierungsarbeiten)



Wir stellen im Auftrag unserer Mitglieder Anträge auf

Lohnsteuerermäßigung
Einkommensteuerveranlagung
Nichtveranlagungsbescheinigungen
Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer oder Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern)
Kindergeld
Eigenheimzulage (Grundförderung, Baukindergeld, Ökozulage)
Wohnungsbauprämie
Arbeitnehmersparzulage
zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester- und Rürupversicherungen)


Darüber hinaus errechnen wir Erstattungsansprüche, prüfen die steuerlichen Bescheide und legen - wenn nötig - Einspruch ein bzw. Es kommen auch Arbeitnehmer, Rentner oder Unterhaltsempfänger in den Genuss der Beratung, die Einnahmen zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder aus privaten Veräußerungsgeschäften beziehen. Diese Einnahmen dürfen jedoch 13.000 EUR und bei zusammenveranlagten Ehegatten 26.000 EUR nicht übersteigen. Wenn Sie auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12 Nr. 26 und Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter) beziehen, sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind, dürfen wir beraten.

Um Ihre nächste Steuererklärung vollständig auszufüllen, haben Sie diese Informationen griffbereit:Persönliche Angaben:I...
16/02/2026

Um Ihre nächste Steuererklärung vollständig auszufüllen, haben Sie diese Informationen griffbereit:

Persönliche Angaben:

Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
Ihre Steuernummer (falls vorhanden)
Ihre Bankverbindung

Kinder:

Steueridentifikationsnummern der Kinder
Belege für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Kinder
Kinderbetreuungskosten
Schulgeld (falls zutreffend bei Privatschule)

Einkünfte:

Ihre Lohnsteuerbescheinigung ( oder letzte mtl-Lohnsteuerbescheinigung)
Angaben zur Anzahl der Arbeitstage, Krankheitstage und Urlaubstage (zur Sicherstellung der korrekten Arbeitstage anerkannt durch das Finanzamt)
Informationen zu Homeoffice-Tagen
Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Arbeitsstätte in Kilometern
Nachweise über beruflich genutzte Arbeitsmittel
Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld
Daten zu Fehlzeiten aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Mutterschaft
Informationen zu einem eventuell vorhandenen Arbeitszimmer
Kosten für Steuerberater oder Steuersoftware
Beitragszahlungen an Gewerkschaften und Berufsverbände
Fortbildungskosten
Bewerbungskosten
Ausgaben für eine doppelte Haushaltsführung (falls zutreffend)
Aufwendungen für beruflich veranlassten Urlaub
Beruflicher Anteil an Internet- und Telefonkosten
Beruflicher Anteil an Unfall- oder Rechtsschutzversicherungen
Informationen zu vermögenswirksamen Leistungen, wie z.B. für einen Bausparvertrag
Rentenbescheinigungen
Steuerbescheinigungen über Kapitalertragssteuer oder Zinsabschläge
Bescheinigungen über anrechenbare ausländische Steuern

Sonderausgaben:

Allgemeines Kirchgeld und freiwillige Zahlungen an Kirchen, die keine Kirchensteuer erheben
Berufsausbildungskosten
Spendenbescheinigungen
Mitgliedsbeiträge
Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge, z.B. zur Riester-Rente

Außergewöhnliche Belastungen:

Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit (Identifikationsnummer der unterhaltsbedüftige Person, Unterhaltserklärung)
Nachweise über Arztkosten
Belege für Medikamentenausgaben
Behindertenausweis
Quittungen für Brillen
Fahrtkosten zum Arzt oder ins Krankenhaus
Pflegekosten
Ausgaben für eine Kur
Kosten für einen Heilpraktiker
Erstattungen von der Krankenkasse
Unterhaltszahlungen an Angehörige
Beerdigungskosten

Versicherungsbeiträge:

Belege für Krankenversicherungsbeiträge
Nachweise über Pflegeversicherungsbeiträge
Dokumente zu Rentenversicherungsbeiträgen
Unterlagen zur Privathaftpflichtversicherung
Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Informationen zu (Risiko-)Lebensversicherungsbeiträgen
Belege für Unfallversicherungsbeiträge
Eventuelle Beitragserstattungen

Gezahlte Steuern:
Steuervorauszahlungen, wie z.B. Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer auf Einkommensteuer

Rund ums Haus:
Nebenkostenabrechnung
Belege für Handwerkerkosten
Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungskosten und Gartenpflege

Indem Sie diese Checkliste nutzen und alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig sammeln, können wir für Sie Ihre Steuererklärung effizient und stressfrei erledigen. Es zahlt sich aus, gut vorbereitet zu sein, um keine Steuervorteile zu versäumen und die ungeliebte Pflichtaufgabe zügig hinter sich zu bringen.

Diese Beträge solltest du kennen
15/02/2026

Diese Beträge solltest du kennen

Steuererklärung 2025: Bearbeitung durch das Finanzamt beginnt Mitte MärzWarum die Bearbeitung der Steuererklärung 2025 e...
13/02/2026

Steuererklärung 2025: Bearbeitung durch das Finanzamt beginnt Mitte März

Warum die Bearbeitung der Steuererklärung 2025 erst im März beginnt

Der Grund für den verzögerten Start liegt nicht bei den Steuerzahlern, sondern im Meldeverfahren. Arbeitgeber, Versicherungen, Rentenstellen und weitere Institutionen sind verpflichtet, steuerlich relevante Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen unter anderem Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Diese sogenannten elektronischen Steuerdaten dürfen bis zum letzten Tag im Februar 2026 übermittelt werden. Erst wenn diese Daten vollständig vorliegen und technisch aufbereitet sind, können die Finanzämter mit der inhaltlichen Prüfung der Steuererklärungen für 2025 beginnen. Vorher eingereichte Erklärungen werden zwar erfasst, aber lediglich gesammelt.

Bundesweit einheitliche Praxis

Die Regelung gilt nicht nur in einzelnen Bundesländern. Auch wenn das Finanzministerium Schleswig-Holstein ausdrücklich darauf hingewiesen hat, handelt es sich um ein bundesweit einheitliches Verfahren. Alle Finanzämter in Deutschland beginnen frühestens Mitte März 2026 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2025.

Was bedeutet das für Steuerzahler konkret?

Wer seine Steuererklärung 2025 bereits im Januar oder Februar 2026 einreicht, verschafft sich zwar keinen zeitlichen Vorteil bei der Bearbeitung, aber auch keinen Nachteil. Die Erklärung geht nicht verloren und wird automatisch berücksichtigt, sobald die Bearbeitung startet. Eine frühzeitige Abgabe kann sogar sinnvoll sein, da dann alle Unterlagen bereits vollständig vorliegen.

Rückfragen oder Erinnerungen vor Mitte März beschleunigen das Verfahren nicht.
Ein Steuerbescheid vor Ende März ist in der Praxis kaum zu erwarten.
Die Steuererstattung erfolgt erst nach Abschluss der Bearbeitung.
Praktischer Tipp zur Steuererklärung 2025

Sinnvoll ist es, die Zeit bis Mitte März zu nutzen, um die eigene Steuererklärung sorgfältig zu prüfen. Häufige Fehler entstehen durch vergessene Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Wer hier gründlich arbeitet, vermeidet spätere Korrekturen und Rückfragen des Finanzamts.

Fazit

Auch wenn die Abgabe der Steuererklärung 2025 bereits seit Januar 2026 möglich ist, beginnt die Bearbeitung durch das Finanzamt erst Mitte März. Ursache sind gesetzlich geregelte Datenübermittlungen durch Arbeitgeber und Versicherungen. Steuerzahler sollten daher Geduld mitbringen und den frühen Zeitraum lieber für eine sorgfältige Vorbereitung nutzen, statt auf eine schnelle Erstattung zu hoffen.

Das Büro bleibt wegen eines Vortbildungsseminarsam 16.01.26 und 17.01.26geschlossen
15/01/2026

Das Büro bleibt wegen eines Vortbildungsseminars
am 16.01.26 und 17.01.26
geschlossen

Neue Adresse ?
11/01/2026

Neue Adresse ?

Ich bin umgezogen. Muss ich dem Finanzamt meine Adressänderung mitteilen? Beitrags-Autor:Aristofanis Osmanlis Beitrag veröffentlicht:11. Januar 2026 Beitrags-Kategorie:Allgemein / Tipps In der Regel besteht keine Verpflichtung, das Finanzamt über eine Adressänderung zu unterrichten. Wenn für Ih...

Ab sofort neue Öffnungszeiten:Montag - Freitag: 10.00-13.00 und 15.00-18.00 UhrSamstags: Nach Vereinbarung
05/01/2026

Ab sofort neue Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 10.00-13.00 und 15.00-18.00 Uhr
Samstags: Nach Vereinbarung

Diese 10 Dinge sind steuerlich nicht absetzbar!Die Steuererklärung hat gerade Hochsaison. Zumindest bei den Personen, di...
05/01/2026

Diese 10 Dinge sind steuerlich nicht absetzbar!

Die Steuererklärung hat gerade Hochsaison. Zumindest bei den Personen, die dazu verpflichtet sind, eine abzugeben, und sie selbst erstellen.
Darum ist es wieder Zeit, die häufigsten Irrtümer der Steuerzahlenden eruiert und zusammenzu -tragen. „So plausibel die einzelnen Punkte klingen mögen, sie sind es nicht wert, Zeit in das Sammeln, Ordnen und Zusammenrechnen von Belegen zu investieren. Denn diese Posten erkennt das Finanzamt steuerlich nicht an
Platz 10: Heimfriseure
Obwohl eine mobile Friseurin in den Haushalt des Steuerzahlers kommt und dort eine Dienstleistung erbringt, zählen die Kosten der Haarpflege nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Begründung: Dieser Service hängt nicht mit der Haushaltsführung zusammen und kann in der Regel nicht vom Haushaltsmitglied selbst erledigt werden. Da es sich um eine personenbezogene Leistung handelt, ist sie nicht absetzbar. Ausnahme: der Hundefriseur, der ist schon absetzbar, sofern er nicht bar bezahlt wurde.
Platz 9: Nachhilfeunterricht
Für die meisten Schüler kann der Nachhilfeunterricht nicht abgesetzt werden. Es handelt sich nicht um Aus- und Fortbildungskosten, wie man als Laie denken könnte. Stattdessen erhalten Eltern Kindergeld oder Kinderfreibeträge, mit denen diese Kosten abgegolten sind. Aber wie so oft, gibt es eine Ausnahme: Sind die schulischen Lücken durch einen beruflich bedingten Umzug eines Elternteils entstanden, lassen sich die Kosten für die Nachhilfe bis zu 1.181 Euro zu 75 Prozent oder im Rahmen der Umzugskostenpauschale geltend machen.
Platz 8: Arbeitskleidung
Alle Arten von Arbeitskleidung lassen sich absetzen. Das ist falsch! Bekleidung, die zwar branchenspezifisch und vom Arbeitgeber vorgeschrieben ist, lässt sich nicht absetzen, wenn sie in der Freizeit getragen werden kann. Dies trifft z. B. auf das weiße Poloshirt der Arzthelferin oder auf den dunklen Anzug eines Bankers zu, ganz egal, ob die Personen ihre Arbeitskleidung auch tatsächlich in der Freizeit anhaben. Absetzbar ist ausschließlich spezielle Berufskleidung, wie der weiße Kittel eines Arztes, die Robe eines Richters oder die Mütze vom Koch, sofern der Arbeitgeber diese nicht zur Verfügung stellt.
Platz 7: Führerschein
Den Pkw-Führerschein zu machen, ist eine teure Angelegenheit. Die Kosten für die Fahrerlaubnis liegen aktuell bei rund 3.000 Euro. Leider ist der normale Führerschein so gut wie nicht absetzbar, auch wenn er dazu benötigt wird, um in die Arbeit zu kommen! Es sei denn, die Fahrerlaubnis wird für den Beruf und nicht privat benötigt. Bus- und Lkw-Fahrer können ihre Führerscheinkosten daher als Werbungskosten geltend machen. Stark geh- und stehbehinderte Menschen können ihren Führerschein ebenfalls absetzen und zwar als außergewöhnliche Belastung. Eine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wäre nämlich nicht zumutbar.
Platz 6: Diätverpflegung
Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten sowie ernährungsbedingte Krankheiten sind weiter auf dem Vormarsch. Sie alle erfordern eine spezielle Ernährung als Medikation. Da vom Arzt verschriebene Medikamente absetzbar sind, könnte man meinen, dass spezielle Nahrungsmittel wie glutenfreie Nudeln, zuckerfreie Schokolade oder vegane Milchalternativen ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können. Schließlich sind diese Spezialprodukte teurer als herkömmliche Produkte. ABER: Nahrungsmittel gelten nicht als Arzneimittel und werden folglich vom Fiskus nicht anerkannt.
Platz 5: Versicherungen
Viele glauben, dass sie mit Versicherungen immer Steuern sparen können. Das stimmt so nicht. Ausgeschlossen sind Sachversicherungen wie die private Gebäude-, Hausrat-, Kasko-, Reiserücktrittskosten- oder Gepäckversicherung. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Vermieter können die Gebäudeversicherung als Werbungskosten absetzen. Das gleiche gilt für beruflich benötigte Versicherungspolicen. Personenbezogene Versicherungen werden in Summe bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro je Arbeitnehmenden anerkannt. In der Realität bleibt aufgrund der Basiskranken- und Pflegeversicherung jedoch kaum mehr ein Spielraum für die private Haftpflicht-, Unfall-, Risikoleben-, Zahnzusatz- und private Krankenzusatzversicherung.
Platz 4: Beerdigungskosten
Mit den Kosten einer Beerdigung wird fast jeder im Laufe seines Lebens konfrontiert. Man kann sich diesen nicht entziehen und sie reißen meist ein Riesenloch in den Geldbeutel. Bei einer Bestattung ist man je nach Umfang mit mindestens 4.000 Euro bis zu 10.000 Euro dabei. Da muss doch steuerlich etwas gehen? Jein. Der Gesetzgeber hat hier sehr enge Grenzen gesetzt. Sie sind als außergewöhnliche Belastungen nur dann absetzbar, wenn das Erbe geringer als die Beerdigungskosten ausfällt. Und auch dann wird nur die Differenz abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung berücksichtigt.
Platz 3: Kindesunterhalt
Für minderjährige Kinder besteht eine Unterhaltspflicht. Lassen sich Eltern scheiden, fallen in der Regel Unterhaltszahlungen von einem Elternteil an den anderen Elternteil an. Der Unterhaltsempfänger, z. B. die Mutter, muss den erhaltenen Unterhaltsbetrag weder in der Steuererklärung angeben, noch versteuern. Ergo kann der Unterhaltszahler, im Beispiel der Vater, seine Unterhaltsbeiträge nicht absetzen. Einzig eine Ausnahme kommt in Betracht: wenn für das Kind zwar ein Anspruch auf Unterhalt, nicht aber auf Kindergeld besteht. Dann kann der Kindesunterhalt steuerlich geltend gemacht werden.
Platz 2: Frei verkäufliche Arznei
Arzneimittel sind steuerlich bei den außergewöhnlichen Belastungen absetzbar. Also muss man schlichtweg die Rechnungen von der Apotheke sammeln und los geht’s? So einfach ist es nicht. Die Ausgaben für privat angeschaffte, frei verkäufliche Arzneimittel werden ohne ärztliche Verschreibung nämlich leider nicht anerkannt. Von Kopfwehtabletten über Hustensaft bis hin zu Heuschnupfenmittel, unbedingt erst einen Arzt aufsuchen und ein grünes Rezept einholen. Dann klappt es auch bei der Steuer. Allerdings nur, sofern die zumutbare Eigenbelastungsgrenze überschritten wird.
Platz 1: Scheidungskosten
Früher war einiges besser. Zumindest was die Kosten einer Scheidung anging. Denn bis zum Jahr 2012 ließen sich die Kosten für den Rechtsanwalt und das Gerichtsverfahren sowie die Fahrtkosten zu Anwalt oder Gericht steuerlich bei den außergewöhnlichen Belastungen absetzen. Diese Zeiten sind vorbei. Obwohl manche Kosten zwangsläufig anfallen, weil z. B. ein Gerichtstermin gesetzlich vorgeschrieben ist, werden sie zum Privatvergnügen gezählt. Schließlich muss sich ja keiner scheiden lassen und heiraten schon dreimal nicht.

Das Büro bleibt bis zum 04. Januar 2026 geschlossen
23/12/2025

Das Büro bleibt bis zum 04. Januar 2026 geschlossen

Überweisungen an das Finanzamt: Was Sie jetzt wissen müssen, Seit Oktober 2025 müssen Banken und Sparkassen bei SEPA-Übe...
20/11/2025

Überweisungen an das Finanzamt:

Was Sie jetzt wissen müssen,
Seit Oktober 2025 müssen Banken und Sparkassen bei SEPA-Überweisungen in Euro überprüfen, ob der eingetragene Empfängername zu der angegebenen IBAN passt. Dieses Verfahren nennt sich „Verification of Payee“ (VoP) und ist durch die EU-Verordnung 2024/886 verpflichtend geworden.
Stimmen Name und IBAN nicht überein, zeigt das Online-Banking ein Warnsignal (Ampel-/Hinweissystem). Lassen Sie die Überweisung trotz Warnung durchlaufen, tragen Sie selbst das Risiko, wenn das Geld auf einem falschen Konto landet – die Bank muss dann in der Regel nicht haften.
Warum das ausgerechnet beim Finanzamt heikel ist
Bei vielen Finanzämtern stand bislang als Empfänger schlicht „Finanzamt XY“. Im Zuge der VoP-Einführung haben einige Bundesländer ihre Zahlungsstrukturen umgestellt und zentrale Konten mit einheitlichen Empfängernamen eingerichtet. Laut Lohnsteuerhilfeverein Bayern nun z. B.:
• Bayern: „Freistaat Bayern“
• Berlin: „Berliner Finanzämter“
• Hamburg: „Steuerkasse Hamburg“
• Rheinland-Pfalz: „Finanzamt Idar-Oberstein“
• Saarland: „Finanzamt Saarlouis“
• Thüringen: „Freistaat Thüringen“
• Bremen: je nach Zuständigkeit z. B. „Landeshauptkasse Bremen“ oder „Finanzamt Bremerhaven“
In den übrigen Bundesländern wird aktuell noch überwiegend mit der bekannten Bezeichnung „Finanzamt + Ortsname“ gearbeitet (z. B. „Finanzamt Hannover“). Allerdings rechnen u. a. Verbraucherschützer damit, dass weitere Länder nachziehen und ihre Finanzamtskonten zentralisieren.
Die Krux: In manchen Steuerbescheiden ist nur die IBAN abgedruckt, nicht aber der exakte Empfängername. Wenn Sie dann im Online-Banking einen alten Namen verwenden, meldet das VoP-System einen Widerspruch – und die Zahlung kann sich verzögern oder wird im Extremfall gar nicht ausgeführt.
Was das für Ihre Überweisungen ans Finanzamt konkret bedeutet
1. Einzugsermächtigung vs. Überweisung
Wenn Sie dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie sich um die neue Empfängerprüfung nicht kümmern – die Kontodaten verwaltet die Behörde. Genauer hinschauen sollten Sie also dann, wenn Sie Steuern regelmäßig selbst per Überweisung zahlen.
2. Vorlagen im Online-Banking prüfen
Viele Selbstständige arbeiten mit gespeicherten Finanzamt-Vorlagen.
• Kontrollieren Sie, ob die IBAN noch aktuell ist.
• Passen Sie den Empfängernamen an die Angaben auf der Website Ihres Finanzamts oder in den jüngsten Schreiben an. Verlassen Sie sich nicht auf alte Musterbriefe oder Kopien.
Stimmen Name und IBAN, sollte das VoP-System „grün“ melden – und Ihre Zahlung läuft ohne zusätzliche Rückfragen.
3. Wenn die Bank die Überweisung bremst
Kommt bei der Empfängerprüfung eine Warnung, haben Sie drei Möglichkeiten:
• Daten korrigieren: Überprüfen Sie Schreibweise und IBAN. Schon ein kleiner Tippfehler im Namen kann eine Warnung auslösen, auch wenn die IBAN richtig ist.
• Empfängernamen recherchieren: Steht im Steuerbescheid nur die IBAN, schauen Sie im Impressum/„Zahlungsverkehr“-Bereich der Finanzamts-Website nach dem offiziell verwendeten Empfängernamen oder rufen Sie kurz dort an.
• Warnung bewusst übergehen: Falls Sie absolut sicher sind, dass IBAN und Empfänger zusammengehören, können Sie die Überweisung trotz Warnhinweis freigeben. Das kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn einzelne Finanzämter ihre Stammdaten im Bankensystem noch nicht sauber hinterlegt haben. Beachten Sie aber: Das Risiko einer Fehlüberweisung liegt dann bei Ihnen.
Säumniszuschläge: Was passiert bei Verzögerungen?
Trifft Ihre Zahlung verspätet beim Finanzamt ein, werden Säumniszuschläge fällig: 1 % der Steuerschuld je angefangenen Monat, gerechnet auf den auf volle 50 € abgerundeten Rückstand (§ 240 AO).
Allerdings gilt weiterhin eine kleine Schonfrist: Bei Überweisungen, die bis zu drei Tage nach Fälligkeit eingehen, erhebt das Finanzamt keine Säumniszuschläge (§ 240 Abs. 3 AO). Gerade bei VoP-Rückfragen kann diese Frist den entscheidenden Puffer geben, verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht.
Kommt es wegen der Empfängerprüfung zu echten technischen Problemen (z. B. blockierte Überweisung trotz richtiger Daten), dokumentieren Sie den Vorgang: Screenshots der VoP-Meldung, des Bankprotokolls und Zeitpunkt Ihres Zahlungsversuchs. Anschließend sollten Sie Ihr Finanzamt aktiv informieren und die Unterlagen mit Hinweis auf die rechtzeitige Zahlungsabsicht einreichen. In gut begründeten Fällen können Säumniszuschläge aus Billigkeitsgründen erlassen werden.

Wer Angehörige finanziell unterstützt
31/10/2025

Wer Angehörige finanziell unterstützt

Tipps Unterhalt steuerlich absetzen: Wann Angehörige als bedürftig gelten Wer Angehörige finanziell unterstützt, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Unterhalt steuerlich absetzen. Doch nicht jede Zahlung wird vom Finanzamt anerkannt. Entscheidend ist, ob der Empfänger als bedürftig gilt ...

Warum Sie sich jetzt um den Urlaub 2025 kümmern sollten Muss der Resturlaub vor dem Jahreswechsel genommen werden? Oder ...
21/10/2025

Warum Sie sich jetzt um den Urlaub 2025 kümmern sollten


Muss der Resturlaub vor dem Jahreswechsel genommen werden? Oder kann er ins nächste Jahr übertragen werden? Es gibt unter Arbeitnehmern und Arbeitgebern immer wieder Unklarheiten zum Resturlaub. Hier sind die wichtigsten Regeln:

Grundsätzlich muss der Urlaub in dem Kalenderjahr vollständig genommen werden, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist (§ 7 Abs. 3 Satz 2 Bundesurlaubsgesetz). Am Ende des Kalenderjahres verfällt der Urlaubsanspruch ersatzlos. Wann also kann überhaupt nicht genommener Resturlaub ins Folgejahr übertragen werden? Das ist der Fall, …

wenn Ihr Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen seinen Urlaub nicht nehmen konnte. Das heißt: Es war so viel zu tun, dass der Betreffende unabkömmlich war bzw. Sie ihm verboten haben, seinen ganzen Urlaub zu nehmen.
wenn der Betreffende aus persönlichen Gründen nicht in der Lage war, Urlaub zu nehmen. Das heißt in der Regel: Er war krankgeschrieben.
wenn Ihr Mitarbeiter Sie aus anderen Gründen ausdrücklich darum gebeten hat, seinen Urlaub teilweise übertragen zu dürfen, und Sie das genehmigt haben.
wenn Ihr Mitarbeiter in Elternzeit bzw. in Mutterschutz ist; sein Resturlaub wird dann automatisch bis zum Ende der Elternzeit bzw. Mutterschutzfrist „aufgehoben“.
wenn es eine entsprechende tarifvertragliche Regelung für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Branche gibt.
Wenn aus einem dieser Gründe Urlaub aus 2025 in 2026 übertragen werden kann, gilt die folgende Frist, wenn nichts anderes vereinbart wurde: Er muss bis zum 31.3.2026 gewährt und genommen werden. Urlaubstage, die nach diesem Datum noch übrig geblieben sind, verfallen ersatzlos – allerdings nur dann, wenn Sie rechtzeitig darauf hinweisen!

Warum der schriftliche Hinweis jetzt so wichtig ist:

Urlaubstage verfallen nur dann, wenn Sie als Arbeitgeber ihre Mitarbeiter rechtzeitig schriftlich darauf hinweisen, dass der Urlaub bis zum 31.12. oder bis zum 31.3. des Folgejahres genommen werden muss und ansonsten erlischt.

Achtung: Eine allgemeine Information an alle Mitarbeiter, dass deren jeweilige Resturlaubstage verfallen könnten, reicht dazu nicht aus. Auch eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag ist nicht ausreichend.

Deshalb sollten Sie immer rechtzeitig einige Wochen vor Ablauf eines Jahres prüfen, welche Mitarbeiter ihren Urlaub bisher nicht vollständig genommen haben und wie viel Urlaub den Mitarbeitern noch zusteht. Weisen Sie die betroffenen Mitarbeiter schriftlich darauf hin, dass deren Urlaubstage noch genommen werden müssen und dass ansonsten der Verfall droht. Dasselbe sollten Sie dann nochmals Anfang des Jahres 2026 rechtzeitig einige Wochen vor dem 31.3. tun.

Adresse

BismarckStr. 85 (3te Etage)
Düsseldorf
40210

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 13:00
15:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 13:00
15:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 13:00
15:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 13:00
15:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 13:00
15:00 - 17:00

Telefon

+49211356646

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von ARGUS e.V. Lohnsteuerhilfeverein in Düsseldorf erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

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