ARGUS e.V. Lohnsteuerhilfeverein in Düsseldorf

ARGUS e.V.  Lohnsteuerhilfeverein in Düsseldorf ARGUS eV
Φοροτεχνικός Σύλλογος
Lohnsteuerhilfeverein. Aristofanis Osmanlis vertreten unsere Mitglieder vor Finanzgerichten.

Aristofanis Osmanlis:

Wir erstellen für unsere Mitglieder die Einkommensteuererklärung im Rahmen der beschränkten Beratungsbefungis,

übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all

Ihrer Lohnsteuerfragen. Im Rahmen einer Mitgliedschaft besteht das Leistungsangebot in der

Erstellung der Einkommensteuererklärung



Im

Rahmen der gesetzlich beschränkten Beratungsbefugnis beraten wir

in Einkommen- und Lohnsteuerfragen
bei der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
bei der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge nach dem AVmG
im Zusammenhang mit Steuerspar-Möglichkeiten
bei der Wahl der günstigen Steuerklasse
bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)
bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben
bei Dienstleistungen im Haushalt/ an Haus oder Wohnung (private Reparatur- und Modernisierungsarbeiten)



Wir stellen im Auftrag unserer Mitglieder Anträge auf

Lohnsteuerermäßigung
Einkommensteuerveranlagung
Nichtveranlagungsbescheinigungen
Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer oder Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern)
Kindergeld
Eigenheimzulage (Grundförderung, Baukindergeld, Ökozulage)
Wohnungsbauprämie
Arbeitnehmersparzulage
zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester- und Rürupversicherungen)


Darüber hinaus errechnen wir Erstattungsansprüche, prüfen die steuerlichen Bescheide und legen - wenn nötig - Einspruch ein bzw. Es kommen auch Arbeitnehmer, Rentner oder Unterhaltsempfänger in den Genuss der Beratung, die Einnahmen zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder aus privaten Veräußerungsgeschäften beziehen. Diese Einnahmen dürfen jedoch 13.000 EUR und bei zusammenveranlagten Ehegatten 26.000 EUR nicht übersteigen. Wenn Sie auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12 Nr. 26 und Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter) beziehen, sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind, dürfen wir beraten.

Ζούμπερι 2026
21/08/2026

Ζούμπερι 2026

31/07/2026
Das Büro bleibt wegen URLAUB vom 22. Juli bis 21. August geschlossen.
21/07/2026

Das Büro bleibt wegen URLAUB vom 22. Juli bis 21. August geschlossen.

Lohnt es sich eine Immobilie zu kaufen?Einfacher Berechnung:Anschaffungskosten: 250.000€Belastung:250.000 x 4,5% = 11.02...
08/07/2026

Lohnt es sich eine Immobilie zu kaufen?
Einfacher Berechnung:

Anschaffungskosten: 250.000€
Belastung:
250.000 x 4,5% = 11.025€ im Jahr, 920€ im Monat
Laufende Kosten, Rücklagen ca. 20% = 1104€ im Monat

Die kalte Miette sollte mindestens bei 1104€ pro Monat liegen

Und so haben wir den Salat, wenn der Sachbearbeiter beim Finanzamt nach > entscheidet und nicht die Anweisungen des Bund...
11/06/2026

Und so haben wir den Salat, wenn der Sachbearbeiter beim Finanzamt nach > entscheidet und nicht die Anweisungen des Bundesministeriums der Finanzen beachtet.

KI informiert über gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen nach §33A EstG:
a) Verwandte A! Grades
b) Ehegatten u. Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
c) Geschiedene Ehegatten
d) Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes

Das Bundesministerium der Finanzen (BStBl I 2022 Seite 617) informiert aber mit Schreiben vom 15.10.2025 über einen weiteren Personengruppe über zwar über die Gleichgestellten Personen. Wenn also der Sachbearbeiter sich auf KI verlässt, entscheidet zum Nachteil des Steuerpflichtigen.

Um Ihre nächste Steuererklärung vollständig auszufüllen, haben Sie diese Informationen griffbereit:Persönliche Angaben:I...
16/02/2026

Um Ihre nächste Steuererklärung vollständig auszufüllen, haben Sie diese Informationen griffbereit:

Persönliche Angaben:

Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
Ihre Steuernummer (falls vorhanden)
Ihre Bankverbindung

Kinder:

Steueridentifikationsnummern der Kinder
Belege für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Kinder
Kinderbetreuungskosten
Schulgeld (falls zutreffend bei Privatschule)

Einkünfte:

Ihre Lohnsteuerbescheinigung ( oder letzte mtl-Lohnsteuerbescheinigung)
Angaben zur Anzahl der Arbeitstage, Krankheitstage und Urlaubstage (zur Sicherstellung der korrekten Arbeitstage anerkannt durch das Finanzamt)
Informationen zu Homeoffice-Tagen
Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Arbeitsstätte in Kilometern
Nachweise über beruflich genutzte Arbeitsmittel
Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld
Daten zu Fehlzeiten aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Mutterschaft
Informationen zu einem eventuell vorhandenen Arbeitszimmer
Kosten für Steuerberater oder Steuersoftware
Beitragszahlungen an Gewerkschaften und Berufsverbände
Fortbildungskosten
Bewerbungskosten
Ausgaben für eine doppelte Haushaltsführung (falls zutreffend)
Aufwendungen für beruflich veranlassten Urlaub
Beruflicher Anteil an Internet- und Telefonkosten
Beruflicher Anteil an Unfall- oder Rechtsschutzversicherungen
Informationen zu vermögenswirksamen Leistungen, wie z.B. für einen Bausparvertrag
Rentenbescheinigungen
Steuerbescheinigungen über Kapitalertragssteuer oder Zinsabschläge
Bescheinigungen über anrechenbare ausländische Steuern

Sonderausgaben:

Allgemeines Kirchgeld und freiwillige Zahlungen an Kirchen, die keine Kirchensteuer erheben
Berufsausbildungskosten
Spendenbescheinigungen
Mitgliedsbeiträge
Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge, z.B. zur Riester-Rente

Außergewöhnliche Belastungen:

Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit (Identifikationsnummer der unterhaltsbedüftige Person, Unterhaltserklärung)
Nachweise über Arztkosten
Belege für Medikamentenausgaben
Behindertenausweis
Quittungen für Brillen
Fahrtkosten zum Arzt oder ins Krankenhaus
Pflegekosten
Ausgaben für eine Kur
Kosten für einen Heilpraktiker
Erstattungen von der Krankenkasse
Unterhaltszahlungen an Angehörige
Beerdigungskosten

Versicherungsbeiträge:

Belege für Krankenversicherungsbeiträge
Nachweise über Pflegeversicherungsbeiträge
Dokumente zu Rentenversicherungsbeiträgen
Unterlagen zur Privathaftpflichtversicherung
Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Informationen zu (Risiko-)Lebensversicherungsbeiträgen
Belege für Unfallversicherungsbeiträge
Eventuelle Beitragserstattungen

Gezahlte Steuern:
Steuervorauszahlungen, wie z.B. Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer auf Einkommensteuer

Rund ums Haus:
Nebenkostenabrechnung
Belege für Handwerkerkosten
Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungskosten und Gartenpflege

Indem Sie diese Checkliste nutzen und alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig sammeln, können wir für Sie Ihre Steuererklärung effizient und stressfrei erledigen. Es zahlt sich aus, gut vorbereitet zu sein, um keine Steuervorteile zu versäumen und die ungeliebte Pflichtaufgabe zügig hinter sich zu bringen.

Diese Beträge solltest du kennen
15/02/2026

Diese Beträge solltest du kennen

Steuererklärung 2025: Bearbeitung durch das Finanzamt beginnt Mitte MärzWarum die Bearbeitung der Steuererklärung 2025 e...
13/02/2026

Steuererklärung 2025: Bearbeitung durch das Finanzamt beginnt Mitte März

Warum die Bearbeitung der Steuererklärung 2025 erst im März beginnt

Der Grund für den verzögerten Start liegt nicht bei den Steuerzahlern, sondern im Meldeverfahren. Arbeitgeber, Versicherungen, Rentenstellen und weitere Institutionen sind verpflichtet, steuerlich relevante Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen unter anderem Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Diese sogenannten elektronischen Steuerdaten dürfen bis zum letzten Tag im Februar 2026 übermittelt werden. Erst wenn diese Daten vollständig vorliegen und technisch aufbereitet sind, können die Finanzämter mit der inhaltlichen Prüfung der Steuererklärungen für 2025 beginnen. Vorher eingereichte Erklärungen werden zwar erfasst, aber lediglich gesammelt.

Bundesweit einheitliche Praxis

Die Regelung gilt nicht nur in einzelnen Bundesländern. Auch wenn das Finanzministerium Schleswig-Holstein ausdrücklich darauf hingewiesen hat, handelt es sich um ein bundesweit einheitliches Verfahren. Alle Finanzämter in Deutschland beginnen frühestens Mitte März 2026 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2025.

Was bedeutet das für Steuerzahler konkret?

Wer seine Steuererklärung 2025 bereits im Januar oder Februar 2026 einreicht, verschafft sich zwar keinen zeitlichen Vorteil bei der Bearbeitung, aber auch keinen Nachteil. Die Erklärung geht nicht verloren und wird automatisch berücksichtigt, sobald die Bearbeitung startet. Eine frühzeitige Abgabe kann sogar sinnvoll sein, da dann alle Unterlagen bereits vollständig vorliegen.

Rückfragen oder Erinnerungen vor Mitte März beschleunigen das Verfahren nicht.
Ein Steuerbescheid vor Ende März ist in der Praxis kaum zu erwarten.
Die Steuererstattung erfolgt erst nach Abschluss der Bearbeitung.
Praktischer Tipp zur Steuererklärung 2025

Sinnvoll ist es, die Zeit bis Mitte März zu nutzen, um die eigene Steuererklärung sorgfältig zu prüfen. Häufige Fehler entstehen durch vergessene Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Wer hier gründlich arbeitet, vermeidet spätere Korrekturen und Rückfragen des Finanzamts.

Fazit

Auch wenn die Abgabe der Steuererklärung 2025 bereits seit Januar 2026 möglich ist, beginnt die Bearbeitung durch das Finanzamt erst Mitte März. Ursache sind gesetzlich geregelte Datenübermittlungen durch Arbeitgeber und Versicherungen. Steuerzahler sollten daher Geduld mitbringen und den frühen Zeitraum lieber für eine sorgfältige Vorbereitung nutzen, statt auf eine schnelle Erstattung zu hoffen.

Das Büro bleibt wegen eines Vortbildungsseminarsam 16.01.26 und 17.01.26geschlossen
15/01/2026

Das Büro bleibt wegen eines Vortbildungsseminars
am 16.01.26 und 17.01.26
geschlossen

Neue Adresse ?
11/01/2026

Neue Adresse ?

Ich bin umgezogen. Muss ich dem Finanzamt meine Adressänderung mitteilen? Beitrags-Autor:Aristofanis Osmanlis Beitrag veröffentlicht:11. Januar 2026 Beitrags-Kategorie:Allgemein / Tipps In der Regel besteht keine Verpflichtung, das Finanzamt über eine Adressänderung zu unterrichten. Wenn für Ih...

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Düsseldorf
40210

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