Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V.

Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V. Der Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V. unterhält Beratungsstellen in Döbeln und Waldheim. Steuerberatungsleistungen im Sinne von §4 Nr. 11 StBerG

Die Lohnsteuerhilfe, auch unter dem Kürzel "Lohi" bekannt, unterstützt Steuerpflichtige im Rahmen einer Mitgliedschaft in steuerrelevanten Fragen. Schwerpunkt ist die Hilfe bei der Steuerklärung. Die Erklärung zur Einkommenssteuer wird nicht nur für Arbeitnehmer angefertigt. Auch Pensionäre und Rentner, Arbeitslose und Azubis können ihre Steuererklärung bei der Lohnsteuerhilfe Sachsen kompetenten

Händen anvertrauen. Zu den Leistungen der Lohi gehört auch die Überprüfung, ob ein Mitglied überhaupt zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, sowie das Prüfen von Steuerbescheiden. Die Lohi informiert ihre Mitglieder, welche Vergünstigungen es gibt, um die Steuersumme der Einkommenssteuer zu reduzieren. Sie ist zudem auch professioneller Ansprechpartner für andere wichtige Themen wie Kindergeld oder Altersvorsorge.

Das gesamte Team des Lohi-Sachsen wünscht Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches und glü...
17/12/2025

Das gesamte Team des Lohi-Sachsen wünscht Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches und glückliches neues Jahr!

27/11/2025

Weihnachtsschließzeit:
Unser Büro in Döbeln bleibt vom 22.12.2025 bis 02.01.2026 geschlossen.

Für unsere Mitglieder: Abgabefrist der Steuererklärung 2023 ist der 02.06.2025!
21/05/2025

Für unsere Mitglieder: Abgabefrist der Steuererklärung 2023 ist der 02.06.2025!

Die Abgabefrist für steuerlich beratene Steuerpflichtige für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2023 wurde verlängert. Steuererklärungen für das Kalenderjahr

19/12/2024

Unser Büro bleibt vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen.
Wir wünschen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Frist zur Abgabe der SteuererklärungenDie Abgabefrist für steuerlich beratene Steuerpflichtige für den Veranlagungszeitr...
30/07/2024

Frist zur Abgabe der Steuererklärungen

Die Abgabefrist für steuerlich beratene Steuerpflichtige für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2023 wurde verlängert. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2023 sind damit bis zum 02.06.2025 beim Finanzamt abzugeben. Für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung selbst erstellen, endete die Abgabefrist bereits am 02.09.2024.
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Die Abgabefrist für steuerlich beratene Steuerpflichtige für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2023 wurde verlängert. Steuererklärungen für das Kalenderjahr

Adresse

KreuzStr. 1
Döbeln
04720

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 16:00
Mittwoch 09:00 - 16:00
Donnerstag 09:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 12:00

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