Steuerberatung Martina Floß

Steuerberatung Martina Floß Erstellung von Steuererklärungen Steuerbüro Martina Floß...
Ein Steuerberatungsbüro bereits in der zweiten Generation.

Das Steuerbüro Floß besteht seit 27 Jahren und bietet seitdem
die gesamte steuerliche Mandantenbetreuung an. Im Jahr 2003 habe ich meine Steuerberaterprüfung gemacht
und den Betrieb meiner Mutter übernommen. Seitdem habe ich ein Team von einer Bürokauffrau, einem
Auszubildenden und einem Computerspezialisten, die mich
tatkräftig bei der täglichen Arbeit unterstützen. Wir betreuen hier Privatpersonen, Freiberufler,
Gewerbetreibende, GmbHs, KGs.

01/01/2022

Wir wünschen allen ein frohes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr. 🍀

22/12/2021

WEIHNACHTEN FÄLLT AUS !!!
Denkt Euch ich habe das Christkind gesehen, es war beim Finanzamt zum betteln und flehn.
Denn das Finanzamt ist gerecht und teuer, verlangt vom Christkind die Einkommensteuer.
Das Amt will noch wissen, ob es angehen kann, dass das Christkind so viel verschenken kann.
Das Finanzamt hat nicht kapiert, wovon das Christkind das finanziert.
Das Christkind rief: "Die Zwerge stellen die Geschenke her!"
Da wollte das Finanzamt wissen, wo die Lohnsteuer wär.
Für den Einkauf müsste es Quittungen geben, und die Erlöse wären anzugeben.
"Ich verschenke das Spielzeug an Kinder!" wollte das Christkind sich wehren,
doch dann wäre immer noch die Frage der Finanzierung zu klären.
Sollte das Christkind vielleicht Kapitalvermögen haben, wäre dies jetzt besser zu sagen.
"Meine Zwerge besorgen die Teile, und basteln die vielen Geschenke in Eile."
Das Finanzamt fragte wie verwandelt, ob es sich um innergeminschaftliche Erwerbe handelt.
Oder kämen die Gelder, das wäre ein besonderer Reiz,
von einem illegalen Spendenkonto in der Schweiz.
"Ich bin doch das Christkind, ich brauche kein Geld,
ich beschenke die Kinder in der ganzen Welt."
"Aus allen Ländern kommen die Sachen, mit denen wir die Kinder glücklich machen."
Dieses wäre wohl nicht geheuer, dann fehle ja die Einfuhrumsatzsteuer.
Das Finanzamt ohne Ahnung, meinte dies wäre ein Fall für die Steuerfahndung.
Unter diesen Umständen, welch ein Graus, fällt Weihnachten dieses Jahr wohl aus.
Denn auch das Gewerbeamt sieht es so nicht ein, und entzieht dem Christkind den Gewerbeschein.

22/12/2018

Wir wünschen allen Mandanten ein besinnliches Weihnachtsfest und ein frohes und gesundes neues Jahr

27/04/2018
Unser Team
26/04/2018

Unser Team

Neue Regelung für Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 1.1.18
18/02/2018

Neue Regelung für Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 1.1.18

Frühlingserwachen im Büro
28/12/2017

Frühlingserwachen im Büro

24/05/2017

Durch das zweite Bürokratieentlastungsgesetz, das am 12.05.2017 vom Bundesrat angenommen wurde, wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnungen mit Rückwirkung zum 01.01.2017 auf 250 € erhöht. Somit sind folgende Pflichtangaben bei Kleinbetragsrechnungen notwendig:

· vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers

· Ausstellungsdatum

· Menge und genaue Bezeichnung des gekauften oder gelieferten Gegenstands

· Leistungsbeschreibung, die eine zweifelsfreie und leicht nachprüfbare Identifizierung der Leistung ermöglicht (allgemeine Angaben wie „Beratungsleistungen“ oder „technische Kontrolle“ genügen ebenso wenig wie die bloße Angabe der Warengattung wie „Computerzubehör“)

· Prozentsatz der angewandten Umsatzsteuer (7 % oder 19 %) und Bruttobetrag (ein Umsatzsteuerausweis scheidet bei Kleinunternehmern und Wiederverkäufern aus)

· gegebenenfalls ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt (die konkrete Norm des UStG, aus der sich die Befreiung ergibt, muss dabei nicht zitiert werden)

26/04/2017

Ab dem 01.01.2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro

Adresse

FeltenStr. 54
Cologne
50827

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00
Dienstag 09:00 - 15:00
Mittwoch 09:00 - 15:00
Donnerstag 09:00 - 15:00
Freitag 09:00 - 15:00

Telefon

+492215302255

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