Hohmann - Steuerberatung

Hohmann - Steuerberatung Wir sind eine typisch kölsche Steuerberatungskanzlei. Die Kanzlei wird getragen von der guten Zusammenarbeit mit unserem Fachteam. XING
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Wir sind fest verbunden mit unserer Stadt, pflegen den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sind gut vernetzt mit den engagierten Unternehmen unserer Region und immer dabei, die Dinge voran zu bringen. Unsere Mandanten sind überwiegend mittelständische Unternehmer aus vielen Branchen und Rechtsformen, Freiberufler, Vereine und natürlich Privatpersonen mit allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen

. Wir investieren ständig in technische Innovation, um noch mehr Zeit für das persönliche Beratungsgespräch und die Wünsche unserer Mandanten zu gewinnen und sie wieder einen Schritt voran zu bringen. Zu meiner Person: Mein Name ist Michael Hohmann. Ich bin Jahrgang 1963 und habe 1984 meine Ausbildung zum Steuerfachangestellten absolviert. Seit 2001 bin ich Steuerberater und arbeitete in einer Sozietät mit meinem Kollegen Johann Peter Hamacher. Seit 2006 führe ich die Kanzlei als Einzelpraxis weiter. Meine Mitarbeiter sind ausschließlich hochqualifizierte Bilanzbuchhalter, Steuerfachassistenten und Steuerfachangestellte. Alle Mitarbeiter besuchen laufend interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen, besitzen alle ein hohes Maß an Eigeninitiative und viel Verantwortungsbereitschaft. Beruflich vernetzt ist meine Kanzlei mit
DATEV e.G.

BETRIEBSVERANSTALTUNGEN STEUERLICH RICHTIG PLANENSommerfest, Weihnachtsfeier oder Betriebsausflug. Betriebsveranstaltung...
25/08/2026

BETRIEBSVERANSTALTUNGEN STEUERLICH RICHTIG PLANEN
Sommerfest, Weihnachtsfeier oder Betriebsausflug. Betriebsveranstaltungen stärken das Team, können steuerlich aber schnell zur Herausforderung werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was ist bei den steuerlichen Grenzen zu beachten? Und wie lässt sich eine Betriebsveranstaltung steuerlich optimal gestalten?

Unser aktuelles Video bringt die wichtigsten Regelungen verständlich und praxisnah auf den Punkt. Das Video 🎬 „Betriebsveranstaltungen steuerlich richtig planen“ finden Sie unter https://www.hohmann-steuerberatung.de/portal-video-tipps.php

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema auch persönlich in unserer Kanzlei. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserem Sekretariat unter 0221 9346320

FACHKRÄFTEMANGEL MUSS NICHT SEINDie Hohmann Steuerberatung bildet bereits seit Jahrzehnten aus und übernimmt die Auszubi...
24/08/2026

FACHKRÄFTEMANGEL MUSS NICHT SEIN
Die Hohmann Steuerberatung bildet bereits seit Jahrzehnten aus und übernimmt die Auszubildenden anschließend in das Anstellungsverhältnis. Derzeit sind 5 ehemalige Auszubildende im Anstellungsverhältnis beschäftigt.

Eine qualifizierte Ausbildung setzt jedoch eine gute Schulbildung voraus. Um aber gute schulische Leistungen erbringen zu können ist ein gutes Frühstück eine der wichtigsten Voraussetzungen, denn nur ohne Hunger lässt es sich besser fürs Leben lernen.

Aus diesem Grund wird die Hohmann Steuerberatung für jedes Tor, dass der 1. FC Köln in der kommenden Bundesligasaison 2026/2027 schießt, eine Torprämie von 10,00 EUR an die Katholische Jugendagentur Köln gGmbH

für das Projekt "Frühstück für Pänz" spenden. Für jedes von Said El Mala erzielte Torr wird die Torprämie verdoppelt.

Nach dem 34. Spieltag wird die Gesamtsumme an die Katholische Jugendagentur Köln gGmbH gespendet.

Die Hohmann Steuerberatung wünscht dem 1. FC Köln eine erfolgreiche Saison mit vielen Toren und würde sich über weitere Spender für dieses wichtige und tolle Projekt sehr freuen.

REFERENTENENTWURF EINES EINKOMMENSTEUEREFORMGESETZES 2027 LIEGT VORDas BMF hat einen Referentenentwurf eines Einkommenst...
23/08/2026

REFERENTENENTWURF EINES EINKOMMENSTEUEREFORMGESETZES 2027 LIEGT VOR
Das BMF hat einen Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 mit Datum vom 18.08.2026 vorgelegt. Dieser Referentenentwurf sieht unter anderem folgende Änderungen vor:

- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 EUR auf 1.430 EUR
- Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2027 von 259 EUR auf 267 EUR monatlich und ab Januar 2028 auf 272 EUR monatlich
- Der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil soll nach § 32 Abs. 6 S. 1 EStG-E von 3.414 EUR um 150 EUR auf 3.564 EUR erhöht werden. Der ab dem Veranlagungszeitraum 2027 für ein Kind insgesamt zu berücksichtigende Kinderfreibetrag wird somit von 6.828 EUR um 300 EUR auf 7.128 EUR erhöht. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (2.928 EUR) würde sich eine Anhebung des zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Betrags von insgesamt 9.756 EUR um 300 EUR auf insgesamt 10.056 EUR ergeben
- Mit der Neufassung des § 32a Abs. 1 EStG wird der für den Veranlagungszeitraum 2028 geltende Einkommensteuertarif normiert. Der steuerliche Grundfreibetrag soll von 12.348 EUR um 216 EUR auf 12.564 EUR erhöht werden
- Absenkung des Prozentsatzes der abzugsfähigen Aufwendungen und des Höchstbetrages der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: Durch die Änderung des § 35a Abs. 3 S. 1 EStG sollen die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen von 20% auf 15 % der abzugsfähigen Aufwendungen und der Höchstbetrag von 1.200 EUR auf 900 EUR reduziert werden
- Anhebung des einheitlichen Pauschsteuersatzes bei sog. Mini-Jobs von 2 % auf 5 %

Da es sich bei Referentenentwürfe um noch nicht von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwürfe handelt, bleibt abzuwarten was von dem Referentenentwurf übrig bleibt und es in das Einkommensteuerreformgesetz 2027 schafft.

Die Vorfreude auf die neue Saison ist groß und jetzt kann es losgehen. Uns diese Saison scheint alles anders zu sein. Mi...
22/08/2026

Die Vorfreude auf die neue Saison ist groß und jetzt kann es losgehen. Uns diese Saison scheint alles anders zu sein. Mit der Vertragsverlängerung von Said El Mala sich bis 2031 an den 1. FC Köln zu binden, wird ein Zeichen gesetzt. Damit wird seit vielen Jahren der Verkauf der besten und wichtigsten Spieler durchbrochen. Der sportlichen Leitung um Jörn Stobbe, Philipp Türoff, Thomas Kessler und Rene‘ Wagner und vor allen Dingen Said El Mala muss man einen großen Dank aussprechen, dass sie nicht dem großen Geld erlegen sind.. Wenn Said El Mala in der kommenden Saison auf das FC-Logo zeigt oder sich darauf schlägt, darf man diese Geste ausnahmsweise mal als aufrichtig bezeichnen.

Die Vereinstreue von Said El Mala nimmt die Hohmann - Steuerberatung zum Anlass für jedes Bundesligator des 1. FC Köln in der Saison 2026/2027 eine Torprämie von 10 EUR zu spenden. Für jedes Bundesligator von Said El Mala wird die Prämie verdoppelt.

Nach dem 34. Spieltag wird der Gesamtbetrag an das Projekt "Frühstück für Pänz" der Katholische Jugendagentur Köln gGmbH gespendet.

ERBSCHAFTSTEUER: BVERFG VERKÜNDET VERHANDLUNNGSTERMINEDie Erbschaftsteuer steht erneut auf dem politischen Prüfstand. Re...
21/08/2026

ERBSCHAFTSTEUER: BVERFG VERKÜNDET VERHANDLUNNGSTERMINE
Die Erbschaftsteuer steht erneut auf dem politischen Prüfstand. Reformüberlegungen, verfassungsrechtliche Bedenken und öffentliche Debatten deuten darauf hin, dass Verschärfungen kommen könnten – und inzwischen stehen sogar schon die Termine für die mündliche Verhandlung beim BVerfG am 12. und 13.10.2026 fest. Zwar ist in diesem Jahr nicht mehr mit einer Urteilsverkündung zu rechnen, doch allein die Termine sorgen in der Praxis bereits für spürbare Unruhe. Fragen auch Sie sich:

Besser rechtzeitig handeln, bevor sich die Rahmenbedingungen verschlechtern?

Dann haben wir mit der passenden Infografik die Lösung zu Ihrer Frage. Unsere Infografik finden Sie unterhttps://www.deubner-online.de/einbau/mil/content/output/msc_177_erbschaftsteuer_001b000000N6RvR.pdf

Gerne können Sie auch unter 0221 9346320 oder [email protected] einen Beratungstermin in unserer Kanzlei vereinbaren.

BUNDESREGIERUNG BESCHLIEßT GESETZESENTWURF EINES JAHRESSTEUERGESETZES 2026Das Bundeskabinett hat am 12.8.2026 den Entwur...
16/08/2026

BUNDESREGIERUNG BESCHLIEßT GESETZESENTWURF EINES JAHRESSTEUERGESETZES 2026
Das Bundeskabinett hat am 12.8.2026 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht Maßnahmen zum Bürokratierückbau, zur Förderung der Digitalisierung und zur Verhinderung von unrechtmäßigen Steuergestaltungen vor. Zudem werden Verfahrensfragen und Zuständigkeiten aktualisiert. Andere Anpassungen erfolgen aufgrund von Änderungen des EU-Rechts, der Rechtsprechung des EuGH und der Rechtsprechung des BVerfG und des BFH.

Hervorzuheben ist Folgendes:

1. Anpassung im Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren
2. Informationsaustausch mit Steuerbehörden in Drittstaaten
3. Anpassung des Mindeststeuergesetzes
4. Elektronische Bekanntgabe
5. Anpassung des Zinssatzes in der AO
6. Änderungen des Forschungszulagengesetzes
7. Umsatzsteuerliche Organschaft

Bei Fragen zu den beabsichtigten Änderungen vereinbaren Sie einfach unter 0221 9346320 oder per E-Mail [email protected] ein Beratungsgespräch mit uns.

Heute fand die Wiedereröffnung der Gaststätte Zum Jan in der Thieboldsgasse statt. Pünktlich um 11.11 Uhr begann der Frü...
02/08/2026

Heute fand die Wiedereröffnung der Gaststätte Zum Jan in der Thieboldsgasse statt. Pünktlich um 11.11 Uhr begann der Frühschoppen für Mitgleder und Freunde des Reiterkorps Jan von Werth. Ein Netzwerktreffen der besonderen Art mit vielen neuen Kontakten. Heute mit Bernd Verkerk und Dirk Jantz von den ABC Umzüge Verkerk GmbH und Carsten Gosdeck von der MTS Projektprofi GmbH.

ABGABE VON SPEISEN UND GETRÄNKE (AB 2026)Die umsatzsteuerliche Behandlung von Speisen und Getränken gehört in der Gastro...
23/07/2026

ABGABE VON SPEISEN UND GETRÄNKE (AB 2026)
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Speisen und Getränken gehört in der Gastronomie seit jeher zu den besonders fehleranfälligen Themen. Seit 2026 ist neue Bewegung in die Praxis gekommen: Der Steuersatz für die Abgabe von Speisen wurde zum 01.01.2026 dauerhaft von 19 % auf 7 % abgesenkt – unabhängig davon, ob die Speisen vor Ort verzehrt oder mitgenommen werden.

Damit stellen sich für viele Unternehmer neue Fragen zur korrekten Besteuerung, zur Abgrenzung von Speisen und Getränken sowie zur zeitlichen Zuordnung der Umsätze.

Wir unterstützen unsere Mandanten jetzt bei Fragen mit unserem Merkblatt „Abgabe von Speisen und Getränken (ab 2026)“!

Dieses und noch über 120 weitere Merkblätter finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.hohmann-steuerberatung.de/portal-merkblaetter.php

JETZT WIRD´S ZEIT: NUR NOCH WENIGE WOCHEN BIS ZUR ABGABEJetzt können Sie es noch schaffen die Steuererklärung für das Ja...
04/07/2026

JETZT WIRD´S ZEIT: NUR NOCH WENIGE WOCHEN BIS ZUR ABGABE
Jetzt können Sie es noch schaffen die Steuererklärung für das Jahr 2025 zu erstellen und bis spätestens am 31. Juli 2026 beim Finanzamt einzureichen.

Für Steuerpflichtige, die Ihre Steuererklärungen von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten werden, verlängert sich die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis spätestens zum 28.02.2027.

EINHEITLICHES "FINANZAMT KÖLN" AB 2027Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant, die bislang sieben Kölner Finanz...
04/07/2026

EINHEITLICHES "FINANZAMT KÖLN" AB 2027
Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant, die bislang sieben Kölner Finanzämter zum Jahresbeginn 2027 zu einem gemeinsamen „Finanzamt Köln“ zusammenzuführen. Ziel der Reform ist es, die Steuerverwaltung effizienter aufzustellen, Fachkompetenzen zu bündeln und Bearbeitungszeiten zu verkürzen.

Für Steuerpflichtige und steuerberatende Berufe sollen sich daraus mehrere praktische Vorteile ergeben:

- Keine Zuständigkeitswechsel mehr bei Umzügen innerhalb des Kölner Stadtgebiets.
- Beibehaltung der bisherigen Standorte, sodass Anliegen weiterhin vor Ort erledigt werden können.
- Flexiblerer Personaleinsatz und eine stärkere Bündelung von Fachwissen zur Verbesserung der Bearbeitungskapazitäten.
- Laufende Verfahren, Fristen und Einspruchsverfahren sollen nahtlos fortgeführt werden.

Hintergrund der Reform sind unter anderem unterschiedliche Bearbeitungszeiten und Erreichbarkeiten der bisherigen Kölner Finanzämter. Mit rund 1.500 Beschäftigten soll das neue „Finanzamt Köln“ zugleich als Modell für eine modernisierte und stärker digitalisierte Steuerverwaltung dienen. Ob die angestrebten Verbesserungen in der Praxis erreicht werden, wird sich nach der Umsetzung zeigen.

Einordnung für die Beratungspraxis:
Für Steuerberaterinnen und Steuerberater dürfte insbesondere der Wegfall von Zuständigkeitswechseln innerhalb Kölns sowie die angekündigte Vereinheitlichung organisatorischer Abläufe von Interesse sein. An den bestehenden steuerlichen Verfahren und Rechtsbehelfsfristen sollen sich durch die organisatorische Neuordnung keine Änderungen ergeben
(Quelle: Steuerberater-Verband e.V. Köln)

Adresse

Raderberger Straße 129
Cologne
50968

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Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 12:30 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 17:00

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