Hohmann - Steuerberatung

Hohmann - Steuerberatung Wir sind eine typisch kölsche Steuerberatungskanzlei. Die Kanzlei wird getragen von der guten Zusammenarbeit mit unserem Fachteam. XING
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Wir sind fest verbunden mit unserer Stadt, pflegen den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sind gut vernetzt mit den engagierten Unternehmen unserer Region und immer dabei, die Dinge voran zu bringen. Unsere Mandanten sind überwiegend mittelständische Unternehmer aus vielen Branchen und Rechtsformen, Freiberufler, Vereine und natürlich Privatpersonen mit allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen

. Wir investieren ständig in technische Innovation, um noch mehr Zeit für das persönliche Beratungsgespräch und die Wünsche unserer Mandanten zu gewinnen und sie wieder einen Schritt voran zu bringen. Zu meiner Person: Mein Name ist Michael Hohmann. Ich bin Jahrgang 1963 und habe 1984 meine Ausbildung zum Steuerfachangestellten absolviert. Seit 2001 bin ich Steuerberater und arbeitete in einer Sozietät mit meinem Kollegen Johann Peter Hamacher. Seit 2006 führe ich die Kanzlei als Einzelpraxis weiter. Meine Mitarbeiter sind ausschließlich hochqualifizierte Bilanzbuchhalter, Steuerfachassistenten und Steuerfachangestellte. Alle Mitarbeiter besuchen laufend interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen, besitzen alle ein hohes Maß an Eigeninitiative und viel Verantwortungsbereitschaft. Beruflich vernetzt ist meine Kanzlei mit
DATEV e.G.

AKTIVRENTE IN DER PRAXIS!Die neue Aktivrente schafft steuerliche Anreize für Arbeitnehmer im Rentenalter: Wer als Rentne...
27/05/2026

AKTIVRENTE IN DER PRAXIS!
Die neue Aktivrente schafft steuerliche Anreize für Arbeitnehmer im Rentenalter: Wer als Rentner oder Pensionär nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter sozialversicherungspflichtig tätig ist, profitiert von einem jährlichen Steuerfreibetrag von bis zu 24.000 €.

Die neuen Regelungen werfen in der Praxis jedoch Fragen auf: Welche Beschäftigungsformen sind begünstigt – und welche ausdrücklich ausgeschlossen? Wie wirken sich steuerfreie Einkünfte auf Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und den Werbungskostenabzug aus?

Hier ergibt sich ein erheblicher Beratungsbedarf, sowohl bei Arbeitnehmern im Rentenalter als auch bei deren Arbeitgebern.

Mit unserem brandneuen Merkblatt „Aktivrente“ stellen wir Ihnen eine fundierte und verständliche Orientierungshilfe zur Verfügung und schaffen zugleich eine solide Grundlage für eine weitergehende Beratung.

Unser aktuelles Merkblatt zur Aktivrente finden Sie unterhttps://www.deubner-online.de/einbau/mmo/content/output/aktivrente_final_001b000000N6RvR.pdf

HOLEN SIE SICH GELD ZURÜCK:MIT FORTBILDUNG, BEWERBUNG & ARBEITSMITTELNWer gerade jetzt in seinen Beruf investiert, z.B. ...
15/05/2026

HOLEN SIE SICH GELD ZURÜCK:
MIT FORTBILDUNG, BEWERBUNG & ARBEITSMITTELN
Wer gerade jetzt in seinen Beruf investiert, z.B. durch Bewerbung, neue Technik für das Homeoffice oder eine Fortbildung, sollte nicht vergessen, das Finanzamt daran zu beteiligen. Oft unterstützt dabei sogar die Familie - mit Geld von den Eltern oder Großeltern.

Nicht selten werden diese Kosten nicht oder nur zum Teil in der Steuererklärung angegeben. Dann verzichten Sie auf bares Geld!

Haben Sie alle Ihre Belege aus 2025 für beruflich genutzte Software oder Technik, Fortbildung und Bewerbung? Schauen Sie gleich nach und schenken Sie dem Finanzamt nichts.

Zu spät: Sie haben die Steuererklärung schon abgegeben?
Die Hohmann - Steuerberatung hilft Ihnen dabei, denn so lange der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist, können sie ihn noch korrigieren!

KEINE MEHRHEIT IM BUNDESRAT FÜR ENTLASTUNGSPRÄMIE Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8.5.2026 dem Steuerberatungsänd...
08/05/2026

KEINE MEHRHEIT IM BUNDESRAT FÜR ENTLASTUNGSPRÄMIE
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8.5.2026 dem Steuerberatungsänderungsgesetz mit den Änderungen zur Entlastungsprämie NICHT zugestimmt.

Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 8. Mai 2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit kann auch die geplante Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von 1.000 Euro vorerst nicht in Kraft treten. Sie war vom Deutschen Bundestag in das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes aufgenommen worden.

BRANDNEUES MERKBLATT - AKTIVRENTEDie neue Aktivrente schafft steuerliche Anreize für Arbeitnehmer im Rentenalter: Wer al...
30/04/2026

BRANDNEUES MERKBLATT - AKTIVRENTE
Die neue Aktivrente schafft steuerliche Anreize für Arbeitnehmer im Rentenalter:
Wer als Rentner oder Pensionär nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter sozialversicherungspflichtig tätig ist, profitiert von einem jährlichen Steuerfreibetrag von bis zu 24.000 €.

Die neuen Regelungen werfen in der Praxis jedoch Fragen auf: Welche Beschäftigungsformen sind begünstigt – und welche ausdrücklich ausgeschlossen? Wie wirken sich steuerfreie Einkünfte auf Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und den Werbungskostenabzug aus?

Mit unserem brandneuen Merkblatt „Aktivrente“ stellen wir Ihnen eine fundierte und verständliche Orientierungshilfe zur Verfügung.

Unser Merkblatt finden Sie unterhttps://www.deubner-online.de/einbau/mmo/content/output/aktivrente_final_001b000000N6RvR.pdf

Die Hohmann - Steuerberatung wünscht allen Mandanten, Freunden und Bekannten noch einen schönen Ostermontag.
06/04/2026

Die Hohmann - Steuerberatung wünscht allen Mandanten, Freunden und Bekannten noch einen schönen Ostermontag.

Tatort:steuern ist die gedruckte Mandantenzeitschrift der Kanzlei Hohmann Steuerberatung die vierteljährlich aktuelle Th...
18/03/2026

Tatort:steuern ist die gedruckte Mandantenzeitschrift der Kanzlei Hohmann Steuerberatung die vierteljährlich aktuelle Themen rund um steuerliche und rechtliche Fragen behandelt. Es bietet praxisnahe Informationen, die für Mandanten von großem Nutzen sind. Die Beiträge sind verständlich aufbereitet und dienen als Grundlage für weitere individuelle Beratungen.

Bei Interesse an unserer Mandantenzeitschrift können Sie sich gerne in unserem Sekretariat melden. Wir schicken Ihnen dann gerne die aktuelle Ausgabe per Post.

Die aktuelle Ausgabe und alle früheren Ausgaben können Sie in unserem Archiv auch online lesen unter

Editorial Wertfrage Wert entsteht nicht von selbst. Er wird selten beiläufig zugeschrieben, manchmal intuitiv eingeordnet, oft ganz bewusst bemessen. Im Steuerrecht bleibt …

STEUEROPTIMIERUNG MIT DEGRESSIVER ABSCHREIBUNGDie degressive Abschreibung wurde befristet bis Ende 2027 wieder eingeführ...
14/03/2026

STEUEROPTIMIERUNG MIT DEGRESSIVER ABSCHREIBUNG
Die degressive Abschreibung wurde befristet bis Ende 2027 wieder eingeführt. Sie gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in der Zeit von Anfang Juli 2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt wurden bzw. werden. Die degressive Abschreibung beträgt das 3,0-fache des linearen Abschreibungssatzes aber maximal 30 %. Wenn in Ihrem Unternehmen Investitionen anstehen, sollten Sie die degressive Abschreibung zur Steueroptimierung nutzen. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Gewinn in diesem oder im kommenden Jahr hoch ausfallen sollte und deutlich reduziert werden soll.

Leiden Sie auch unter den hohen Energiekosten und steigen Ihne die Energiekosten über den Kopf? Zahlen Sie auch beim Tan...
14/03/2026

Leiden Sie auch unter den hohen Energiekosten und steigen Ihne die Energiekosten über den Kopf? Zahlen Sie auch beim Tanken gefühlt jeden Tag mehr und wird auch Heizen und Strom zu einer immer größeren Belastung?

Vielleicht kennen Sie dieses Gefühl. Rund 50 % des Spritpreises und etwa 30 % des Strompreises bestehen aus Steuern.

Viele Haushalte – von Arbeitnehmern über Familien bis hin zu Senioren – spüren die Belastung jeden Monat aufs Neue. Immer mehr Menschen haben bei den Stromkosten eine Lösung gefunden, die für sehr viele Menschen funktioniert:

Strom einfach selbst erzeugen – steuerfrei, unkompliziert und ohne zusätzlichen Papierkram.

Damit auch Sie auf den ersten Blick erkennen, welche Vorteile Sie aus einer Photovoltaikanlage für Ihre Immobilie ziehen können, hier die wichtigsten Punkte:

Ihre steuerlichen Vorteile (Einkommensteuer und Gewerbesteuer)
• Komplette Steuerfreiheit: Der selbst verbrauchte Strom und die Vergütung für eingespeisten Strom sind komplett steuerfrei - egal, ob Sie am Strom verdienen, Ihre Kosten senken oder Ihr E Auto laden.

• Die Steuerfreiheit gilt für Anlagengrößen:
o Bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Nebengebäuden
o Bis 30 kWp je Einheit bei Mehrfamilien- und Gewerbegebäuden (für neue Anlagen ab 1.1.2025)

• Bis zur persönlichen Obergrenze: Steuerfreier Strom kann aus mehreren Anlagen erzielt werden – insgesamt bis zu 100 kWp pro Steuerpflichtigem sind steuerfrei.

• Kaum Bürokratie: Keine Einkommensteuererklärung, keine Gewinnermittlung, keine gewerbliche Infizierung von Vermietungseinkünften.

Ausführliche Informationen können Sie unserem Merkblatt entnehmen, dass Sie unterhttps://www.deubner-online.de/einbau/mmo/content/output/photovoltaikanlagen_final_001b000000N6RvR.pdf finden.

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt über steuerfreien Strom nachzudenken.

FORDERUNG DES DStV NACH PAUSCHALEN ERSTATTUNGEN BEIM LADEN VON E_DIENSTWAGENAnfang 2026 entfielen die Pauschalen für sel...
10/03/2026

FORDERUNG DES DStV NACH PAUSCHALEN ERSTATTUNGEN BEIM LADEN VON E_DIENSTWAGEN

Anfang 2026 entfielen die Pauschalen für selbst getragene Stromkosten des Arbeitnehmers beim Laden betrieblicher Fahrzeuge. Stattdessen sind Strommenge und -preis nachzuweisen. Der DStV kritisiert den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und fordert eine Vereinfachung.

Laden Arbeitnehmer elektrische Dienstwagen zu Hause, können Arbeitgeber die Stromkosten steuerfrei erstatten. Ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) aus dem Jahr 2020 sah hierfür Pauschalen ohne Einzelnachweise vor, die bis Ende 2030 gelten sollten. Mit Schreiben vom 11.11.2025 beendeten Bund und Länder diese Erleichterung vorzeitig. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) kritisiert dies in seiner Stellungnahme S 01/26 und fordert die Beibehaltung der bürokratiearmen Pauschale ein.

Nachweise ab 2026
Auch künftig können Arbeitgeber Stromkosten für das Laden betrieblicher Fahrzeuge zu Hause steuerfrei erstatten. Allerdings müssen Arbeitnehmer die geladene Strommenge nunmehr mit einem separaten stationären oder mobilen Stromzähler nachweisen. Zusätzlich ist der individuelle Strompreis – bestehend aus Arbeitspreis je Kilowattstunde und anteiligem Grundpreis – zu belegen. Alternativ akzeptiert die Finanzverwaltung für die Jahre 2026 bis 2030 eine Strompreispauschale.

Die Neuregelung erfordert kurzfristige Anpassungen: Arbeitgeber müssen ihre Abrechnungsprozesse umstellen und Nachweise prüfen. Arbeitnehmer müssen regelmäßig Daten zu Stromverbrauch und Strompreis übermitteln.

- Der DStV fordert die Rückkehr zur Vereinfachung
- Der DStV kritisiert den Wechsel von der bewährten bürokratiearmen Pauschale hin zu einer aufwendigen Einzelfallermittlung. Er regt daher an, kurzfristig wieder eine bürokratiearme Pauschalregelung einzuführen – idealerweise gesetzlich und rückwirkend zum 1.1.2026
(Quelle: Deutscher Steuerberaterverband)

INFOGRAFIK ZU LOHNSTEUERLICHE ASPEKTE DES LADEVORGANGSdie Zahl der Elektrofahrzeuge steigt – langsam, aber sicher. Zudem...
09/03/2026

INFOGRAFIK ZU LOHNSTEUERLICHE ASPEKTE DES LADEVORGANGS
die Zahl der Elektrofahrzeuge steigt – langsam, aber sicher. Zudem sind neue steuerliche Fördermaßnahmen für die Elektromobilität in Planung. Für Arbeitgeber wird damit die lohnsteuerliche Behandlung von Ladestrom immer relevanter – und prüfungsanfälliger. Denn je nach Konstellation gelten unterschiedliche Regelungen:

• Wird ein Firmenwagen oder ein Privatfahrzeug geladen?
• Erfolgt das Laden auf dem Betriebsgelände oder beim Arbeitnehmer zu Hause?
• Werden die Stromkosten erstattet?
• Wird dem Arbeitnehmer eine Ladevorrichtung übereignet?

Um einen schnellen Überblick zu erhalten, stellen wir Ihnen eine neue Infografik zur Verfügung, die Sie auf unserer Homepage unterhttps://www.deubner-online.de/einbau/mil/content/output/msc_186_e_auto_laden_001b000000N6RvR.pdf

Adresse

Raderberger Straße 129
Cologne
50968

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 12:30 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 17:00

Telefon

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https://www.xing.com/profile/Michael_Hohmann, http://michael-hohmann.blog.de/, ht

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