22/04/2026
Wusstest du, dass die Sozialversicherung Beiträge oft auf Geld verlangt, das du nie ausgezahlt hast? Das nennt sich Phantomlohn – und ist einer der teuersten Stolpersteine in der Betriebsprüfung.👻
Das Problem: Es gilt das Entstehungsprinzip. Der/die Prüfer:in schaut nicht darauf, was geflossen ist, sondern worauf deine Mitarbeitenden einen rechtlichen Anspruch hatten. Hier lauern Fallen wie:
❌ Minijobs: Keine Arbeitszeit vereinbart? Das Gesetz unterstellt automatisch 20h/Woche – und zack, ist der Minijob sozialversicherungspflichtig.
❌ Urlaub & Krankheit: Werden Provisionen oder Zuschläge bei der Fortzahlung vergessen, entsteht sofort eine Beitragslücke.
❌ Teilzeit-Überstunden: Zuschläge erst ab der Vollzeitgrenze zu zahlen, ist ein häufiger Fehler, der teuer nachverzahlt werden muss.
❌ Tarif- & Mindestlohn: Jede Unterschreitung (auch ungewollt) führt zur Haftung für die vollen Sozialbeiträge.
Einmalzahlungen sind davon ausgenommen.
Also: Wer nur nach Bauchgefühl abrechnet, baut sich ein unsichtbares Risiko auf. Wir helfen dir im Rahmen unseres Personalcontrollings dabei, diese Lücken zu schließen, bevor es zu Problemen kommt.💛