01/09/2026
📢 NEU AB HEUTE: Mehr Menschen können zum Lohnsteuerhilfeverein! 🧾💶
Seit dem 1. September 2026 gelten neue Regeln für Lohnsteuerhilfevereine.
👉 Was ändert sich?
Die bisherigen Betragsgrenzen für bestimmte Nebeneinkünfte entfallen. Das bedeutet: Auch Arbeitnehmer, Rentner und andere Steuerpflichtige mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen können künftig in mehr Fällen die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen. 🏠📈
Damit wird der Zugang zur steuerlichen Beratung einfacher und moderner.
💡 Besonders interessant für:
✔️ Arbeitnehmer mit Mieteinnahmen
✔️ Rentner mit zusätzlichen Einkünften
✔️ Kapitalanleger
✔️ Steuerpflichtige, die bisher wegen der bisherigen Einkommensgrenzen nicht beraten werden durften
📊 Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums könnten dadurch rund 35.500 Menschen zusätzlich von der Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins profitieren.
⚠️ Wichtig: Die erweiterten Möglichkeiten gelten ab dem 1. September 2026 – für bereits abgegebene Steuererklärungen ändert sich dadurch nicht rückwirkend etwas.
📩 Du bist dir unsicher, ob du jetzt von der Neuregelung profitieren kannst?
Sprich uns gerne an – wir prüfen, ob eine Beratung durch unseren Lohnsteuerhilfeverein für dich möglich ist.