Beamtenfinanz24

Beamtenfinanz24 Mehr Geld, mehr Zeit und mehr Sicherheit. Unsere Dienstleistung bietet Unabhängigkeit und Transparenz für deine berufsspezifische Absicherung als Beamter*in.

Ich bin Handelsvertreter gemäß § 84 HGB. Falko Haßlberger
Am Feldhof 2
40629 Düsseldorf
Einzelunternehmung

Mobil: 0176 / 43395774
E-Mail: [email protected]

Ich bin Versicherungsvertreter/in mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, (Versicherungsvermittler)
Register-Nr.: D-SLZM-G6C2S-99 (www.vermittlerregister.info)
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Ernst-Schneid

er-Platz 1, 40212 Düsseldorf

Zu Status und Stellung des Versicherungsvertreters informiere ich, dass keine Beteiligung von und an Versicherungsgesellschaften besteht. Die Registrierung kann bei der gemeinsamen Stelle der Registrierungsbehörden nachgeprüft werden. Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: +49 180 6005850
(Festpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)

www.vermittlerregister.info

Ich bin Mitglied der IHK zu Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf
Telefon: +49 211 3557-0
Telefax: +49 211 3557-400
www.duesseldorf.ihk.de

Berufsrechtliche Regelungen:
-§ 34 d GewO
-§§ 59 – 68 VVG
-VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden. Ombudsleute / Schlichtungsstelle:
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Inflationsbedingt entwertet sich unser Geld Jahr für Jahr um ca. 2% im Durchschnitt. Monatsweise kann die Inflation auch...
30/04/2022

Inflationsbedingt entwertet sich unser Geld Jahr für Jahr um ca. 2% im Durchschnitt.

Monatsweise kann die Inflation auch höher sein, wie die Vergangenheit/Gegenwart gezeigt hat.

Einer von vielen Gründen sein Geld für sich arbeiten zu lassen und rechtzeitig zu investieren.

Auf welchem Weg bleibt jeder Person selbst überlassen.

Mit unserem Beamtenkonzept bleibt kein Wunsch offen. Ob Immobilie, staatliche Förderung oder Zulagen - wir zeigen auf, welche Möglichkeiten es gibt.

Trag dich für ein Erstgespräch ein und lass dir die Vorteile zeigen:

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Heutzutage stellen sich -zu Recht- immer mehr Menschen die Frage: "Wie lege ich mein Geld richtig an?". Die Inflation "f...
25/04/2022

Heutzutage stellen sich -zu Recht- immer mehr Menschen die Frage: "Wie lege ich mein Geld richtig an?".

Die Inflation "frisst" unser Geld förmlich auf und die Alternativen im Bereich "Investment" sind teilweise so vielfältig, dass man leicht den Überblick verliert und nicht weiß, wo genau man anfangen soll.

Deshalb beschäftigen wir uns mit der Vorsorge und dem Vermögensaufbau im Beamtentum.

Wir wollen dir bei der Auswahl der richtigen Investmentstrategie behilflich sein und bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten an.

Überzeuge dich selbst und trag dich für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch ein:

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*Keine Anlageberatung*
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Rechtsschutzversicherung – Brauche ich diese Versicherung? 🤔Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht immer das Gl...
14/04/2022

Rechtsschutzversicherung – Brauche ich diese Versicherung? 🤔

Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht immer das Gleiche.
Für den Fall, dass du dich gegen einen Vorwurf wehren möchtest/musst oder in einem Sachverhalt Klage erheben musst, weil es keinen anderen Weg mehr gibt, ist eine Rechtsschutzversicherung definitiv nicht verkehrt.

Vor allem dann, wenn du dich vor hohen Kosten schützen möchtest.

Die Rechtsschutzversicherung bietet dir zuverlässigen Versicherungsschutz für unterschiedlichste Konstellationen, bei denen es zum Streit kommen kann.

Was macht die Versicherung jetzt aber für mich?

Nach erfolgter Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung zahlt diese dir deine Prozesskosten, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten und andere verfahrenstypische Kosten. 🤓

Du solltest bei der Wahl der Rechtsschutzversicherung besonders auf folgende Punkte achten:

- Vertragslaufzeit: 1 oder 3 Jahre?
- Versicherungssumme: 1.000.000 Euro oder unbegrenzt?
- Beginn: Morgen oder zum nächsten Ersten eines Monats?
- Selbstbehalt: 0/150/300 Euro?
- Versicherter Bereich: Privat/Beruf/Verkehr/Wohnen?
- Erweiterter Strafrechtschutz: Sollen auch Vorsatzdelikte mitversichert sein?

Für die richtige Rechtsschutzversicherung kannst du auch unsere Beratung in Anspruch nehmen und gemeinsam mit uns in einem Gespräch erörtern, welche Art der Rechtsschutzversicherung wirklich zu Dir passt. 🙂

Trage dich gern unter folgendem Link ein:

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Wir freuen uns auf das gemeinsame Gespräch!

Dein Beamtenfinanz24-Team. 😍

Bestimmt hört ihr von vielen Menschen immer unterschiedliche Meinungen zum Thema „Versicherungen“. 🧐Einige Menschen brau...
12/04/2022

Bestimmt hört ihr von vielen Menschen immer unterschiedliche Meinungen zum Thema „Versicherungen“. 🧐

Einige Menschen brauchen jede Versicherung und halten alle Absicherungsvarianten für existenziell.

Wieder andere Menschen sind komplett gegen jegliche Versicherungsabschlüsse. 😧

Ich denke, wir sind uns einig, wenn wir keine der o.g. Einstellungen verfolgen. 😎

ALLE Versicherungen zu „besitzen“ bzw. abgeschlossen zu haben, kann genauso wenig sinnvoll sein, wie gar nicht abgesichert zu sein und immer volles Risiko zu gehen.

Bei unserer Beratung steht immer ein Grundsatz im Vordergrund:
Wir beraten dich in allen existenzgefährdenden Bereichen sowie im Bereich „Vermögensaufbau & -strukturierung“ vollumfänglich und besprechen detailliert, welche Absicherung für DICH wichtig ist und welche Versicherung du folglich abschließen solltest.

Wichtig ist hierbei, DU entscheidest und wählst aus einer Vielzahl von Versicherern „deine“ Versicherung aus.

Denn du brauchst genau die Versicherungen, die zu dir passen und mit denen du dich identifizieren kannst. Keine Anderen.

Vereinbare noch heute für deine perfekte Absicherung ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit einem Experten unseres Teams.

Trag dich einfach unter folgenden Link ein:

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Dein Beamtenfinanz24-Team. 😍

Steuern, Steuern, Steuern – wie ist das bei einer privaten Rentenversicherung mit der Besteuerung? 🤔Altersvorsorge und V...
10/04/2022

Steuern, Steuern, Steuern – wie ist das bei einer privaten Rentenversicherung mit der Besteuerung? 🤔

Altersvorsorge und Vermögensaufbau können in so vielen unterschiedlichen Produkten vollzogen werden. Was ist aber, wenn du eine private Rentenversicherung vor Jahrzehnten abgeschlossen hast und dir jetzt die Frage der Versteuerung im Alter stellst?

Vielleicht möchtest du auch aktuell fürs Alter vorsorgen und erwägst den Abschluss einer privaten Rentenversicherung. 😎

Eventuell hast du eine private Rentenversicherung übernommen, die deine Eltern für dich abgeschlossen haben und prüfst für dich die Vorteile und Einschränkungen der Fortführung oder Kündigung eines solchen Produkts. 🤓

Heute widmen wir uns also den Steuerzahlungen, die anfallen, wenn du eine private Rentenversicherung im Alter auszahlen lässt. 😁

Man unterscheidet zwischen privaten Rentenversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und solchen, die danach abgeschlossen wurden.

Mit Abschluss vor dem 01.01.2005 kannst du mit kompletter Steuerfreiheit deines Vertrages rechnen, sofern du den Vertrag 12 Jahre bestehen lassen hast und mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt hast.

Bei Verträgen mit Abschluss nach dem 01.01.2005 gilt das sog. Halbeinkünfteverfahren.

Dieses Verfahren setzt fest, dass du den Ertragsanteil (Zinsanteil) deiner Anlage nur zur Hälfte der Abgeltungssteuer unterziehen musst, wenn du dir das Geld/Vertragsvolumen nach der Vollendung deines 62. Lebensjahres auszahlen lässt und zu diesem Zeitpunkt der Vertrag gleichzeitig 12 Jahre bestand.

Natürlich solltest du bei der Entscheidung, ob du einen Vertrag behalten möchtest oder nicht, auch noch andere Faktoren mit einbeziehen.

Wenn du deine bestehende Rentenversicherung durch uns checken lassen möchtest oder wir dir bei deiner Entscheidung helfen sollen, dann trag dich für ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch unter folgendem Link ein:

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Dein Beamtenfinanz24-Team. 😍

Pflegepflichtversicherung – Eintritt ins Beamtentum. 🧐Zum Eintritt/Beginn deiner Ausbildung/Studium wirst du mitbekommen...
08/04/2022

Pflegepflichtversicherung – Eintritt ins Beamtentum. 🧐

Zum Eintritt/Beginn deiner Ausbildung/Studium wirst du mitbekommen, dass der Dienstherr darauf achtet, dass du eine Pflegepflichtversicherung abschließt.

Aber warum, kann es dem Dienstherrn nicht egal sein, wie du versichert bist? 🤔

In diesem Fall sorgen gesetzliche Vorgaben für eine verpflichtende Fortführung der Pflegepflichtversicherung. D.h. es muss gewährleistet sein, dass durchgehend nachweisbar eine Pflegepflichtversicherung bestand/besteht (siehe SGB XI).

Grundsätzlich sollte es dir ungeachtet der gesetzlichen Vorgaben ein persönliches Anliegen sein, dich entsprechend für den Pflegefall abzusichern.

Solltest du gegen diese persönliche Einstellung und damit gegen geltendes Recht (§121 SGB XI) verstoßen drohen Strafzahlungen von bis zu 2500 Euro.

Grundsätzlich zahlt die verpflichtende Pflegeabsicherung die ambulanten, teilstationären oder vollstationären Pflegekosten, die anfallen, wenn du aufgrund einer körperlichen Einschränkung nicht weiter in der Lage bist, selbst für Dich zu sorgen.

Da jeder Mensch in diese Lage kommen kann, ist es überhaupt nicht nachteilig eine solche Versicherung haben zu müssen. Eher im Gegenteil.

Wenn du dich kurz vor oder während deines Studiums/deiner Ausbildung noch nicht um deine Pflegepflichtversicherung gekümmert hast, dann trage dich in jedem Fall unter folgendem Link für ein persönliches Gespräch ein:

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Wir schauen uns gemeinsam deine Situation an und kümmern uns um Alles, sofern du das möchtest.
Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir! 🙂

Dein Beamtenfinanz24-Team. 😍

Warum du Kombi-Versicherungen meiden solltest! 🤔Ein Kombi-Produkt setzt sich aus zwei Versicherungen zusammen, die auch ...
06/04/2022

Warum du Kombi-Versicherungen meiden solltest! 🤔

Ein Kombi-Produkt setzt sich aus zwei Versicherungen zusammen, die auch allein bestehen könnten.

Eine Kombi-Versicherung ist zum Beispiel eine Rentenversicherung, die mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verknüpft ist und damit ein Produkt darstellt.

Vorab sei gesagt, dass auch diese Art der Produktkonstellation ihre Existenzberechtigung hat und pauschal nicht verkehrt ist. Solltest du also ein solches Produkt abgeschlossen haben, musst du nicht in Panik verfallen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang ist die KLARE und TRANSPARENTE Beratung zu diesem Produkt. D.h. der Kunde muss klar wissen, wie sich der Monatsbeitrag zusammensetzt und wofür, welcher Beitrag verlangt wird.

Beispiel:
Ein Kunde zahlt 80 Euro für sein Produkt, welches als Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung verkauft wurde und bekommt auf Nachfrage, warum die BU/DU teurer sei, als vergleichbare Produkte auf dem Markt, die Antwort, dass er die gezahlten Beiträge wiederbekäme, sofern er nicht BU/DU geworden ist.

Hierzu muss man folgendes klarstellen: BU/DU-Versicherungen sind biometrische Risikoversicherungen, bei denen der Beitrag nicht zurückgezahlt werden kann, wenn das versicherte Risiko bis Pensionsalter nicht eingetreten ist.

D.h. der Monatsbeitrag i.H.v. 80 Euro teilt sich auf und lediglich der um den Risikobeitrag mehr gezahlte Beitrag wird angespart.

Also zum Beispiel so:
80 Euro Gesamtzahlbeitrag = 65 Euro BU/DU-Anteil und 15 Euro Sparanteil.
Der Sparanteil ist genau der Anteil, der angespart wird und welcher sich dann ansammelt und letztlich im Alter zurückgezahlt wird. Nicht aber der größere Risikoanteil. Also bekommst du nicht deine gezahlten Beiträge für die BU/DU-Versicherung wieder zurück, sondern deinen Sparbeitrag.

In der Konsequenz kannst du diesen Sparbetrag auch in einem separaten Produkt unterbringen, um für dich immer die Transparenz hochzuhalten und eine klare Trennung vorzunehmen.

Wenn du dein Kombi-Produkt erklärt haben möchtest und transparent sowie unabhängig vergleichen willst, dann melde dich für ein erstes Kontaktgespräch an.

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Dein Beamtenfinanz24-Team. 😍

Starte rechtzeitig mit deinem Vermögensaufbau - Warum die Zeit dein Freund ist! 😎Bestimmt hast du schonmal gehört, dass ...
04/04/2022

Starte rechtzeitig mit deinem Vermögensaufbau - Warum die Zeit dein Freund ist! 😎

Bestimmt hast du schonmal gehört, dass für jede Person das Thema „Vermögensaufbau“ wichtig sein sollte, nur selbst bist du noch nicht dazu gekommen, dich damit auseinander zu setzen?!

Bevor du dieses Thema erneut auf die „lange Bank“ schiebst, lies dir diesen Text einmal komplett durch.

Der Grund, warum du JETZT mit deinem Vermögensaufbau beginnen solltest, ist die Inflation, die dein Geld jedes Jahr im Durchschnitt um 2% entwertet.

D.h. du brauchst in Zukunft immer mehr Geldmenge, um dir das Gleiche kaufen zu können. Übrigens sind -2% Inflation ein Durchschnittswert der letzten 40 Jahre, also keine ausgedachte Zahl, sondern Fakt.

Weiterhin sollst du die Zeit auf deiner Seite haben und den Zinses-Zins-Effekt komplett ausnutzen.

Einige Menschen sind der Auffassung, dass „ob ich nun heute oder in 3 Jahren beginne, sei finanziell gesehen nicht weiter tragisch“.

Hierzu ein Rechenbeispiel:

Laura ist 20 Jahre alt und spart bis zum 62. LJ jeden Monat 200 Euro. Sie beginnt sofort mit dem Sparen und erwartet 5% Wertentwicklung über die nächsten 42 Jahre im Durchschnitt in ihrer Aktienstrategie.

200 Euro x 12 Monate x 42 Jahre = 100.800 Euro (Selbst eingezahlte Beiträge)

Über die Laufzeit mit o.g. Verzinsung ergibt die Anlage folgendes Vermögen: 333.346 Euro

Paul möchte auch sparen, aber möchte erstmal 3 Jahre abwarten, bis er beginnt (identisches Szenario):

200 Euro x 12 M x 39 J. = 93.600 Euro
Mit Zinses-Zins-Effekt: 281.244 Euro Vermögen am Ende.

Eins steht als fest, die Entscheidung 3 Jahre später zu beginnen, kostet Paul nicht nur die fehlenden, eingezahlten Beiträge i.H.v. 7.200 Euro (wie man vermuten könnte), sondern 52.102 Euro insgesamt, da er dem Zinses-Zins-Effekt 3 Jahre Entwicklungszeit nach hinten heraus „geklaut hat“.

Starte jetzt und buche ein Beratungsgespräch bei uns:

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Machst du deine Steuererklärung? 🤔Als Beamter/Beamtin ist es nicht verpflichtend eine Steuererklärung abzugeben. Sinnvol...
02/04/2022

Machst du deine Steuererklärung? 🤔

Als Beamter/Beamtin ist es nicht verpflichtend eine Steuererklärung abzugeben. Sinnvoll kann es aber im Einzelfall dennoch sein, um Wege zur Arbeit, Anschaffungskosten für dienstlichen Gebrauch und Versicherungsprämien steuerlich zu berücksichtigen.

In deiner Steuererklärung kannst du die Ausgaben für deine Haftpflichtversicherung, deine Unfallversicherung, deine Dienstunfähigkeitsversicherung und deine Anwartschaft- sowie Pflegeversicherung angeben und absetzen.

Die Krankenversicherung, bei der du deine Anwartschaft und Pflegepflicht abgeschlossen hast, schickt dir jedes Jahr auch eine Aufstellung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge zu. Diese Bescheinigung nutzt du dann für deine Steuererklärung.

Im Bereich der Altersvorsorge/Vermögensaufbau gibt es Modelle/Produkte, die dir einen großen Steuervorteil verschaffen können. Hier kannst du beispielsweise deine Sparbeiträge in der Steuererklärung angeben und bekommst i.d.R. eine Steuerrückerstattung, die du dann erneut als Re-Investment im Produkt nutzen kannst.

Die einmalige Abgabe zur Steuererklärung verpflichtet im Übrigen nicht zur erneuten Steuererklärung im Folgejahr, sodass du bei deiner ersten Steuererklärung für dich herausfinden kannst, ob sich eine Steuererklärung auch in Zukunft lohnt.

Wenn du mehr Informationen über die steuerliche Berücksichtigung von Versicherungen haben möchtest oder unser Steuertool kennenlernen willst, dann trag dich für ein unverbindliches Erstgespräch unter folgendem Link ein:

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Wichtiger Hinweis: Der obige Text stellt keine Steuerberatung dar. Wenn du eine Steuerberatung wahrnehmen möchtest, dann wende dich bitte an explizit ausgebildete und mit einer Erlaubnis ausgestattete Personengruppen (z.B. Steuerberater).

Wie versichere ich meine erste eigene Wohnung nach der Ausbildung/Studium? 🤔Mit Ende deiner Ausbildung/Studium und volle...
31/03/2022

Wie versichere ich meine erste eigene Wohnung nach der Ausbildung/Studium? 🤔

Mit Ende deiner Ausbildung/Studium und vollem Gehalt im Anschluss steht zumeist die eigene Wohnung an.

Die zusätzlich neu gekaufte Erstausstattung deiner Wohnung sollte dann gegen Zerstörung und Beschädigung geschützt werden, damit die Möbel im Schadensfall nicht erneut angeschafft werden müssen und eine doppelte, finanzielle Belastung entsteht.

Hier ist die Hausratversicherung eine wichtige Absicherung, die meistens für einen verhältnismäßig, geringen Versicherungsbeitrag zu haben ist.

Bei einer Hausratversicherung sind alle Möbel in der Wohnung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl/Vandalismus versichert. Die Höhe der Absicherung orientiert sich an deiner QM-Anzahl (Wohnfläche), indem jeder Quadratmeter mit 650 Euro versichert ist.

Beispiel: 100 QM x 650 Euro = 65.000 Euro Versicherungssumme.

Solltest du bereits in deiner eigenen Wohnung leben und eine Hausratversicherung haben, nun aber ein Umzug ansteht, dann solltest du in jedem Fall deine Hausratversicherung rechtzeitig über den Umzug unterrichten.

D.h. die neue Adresse als neuen Risikoort hinterlegen und die QM-Anzahl anpassen lassen, sodass die neue Versicherungssumme berechnet werden kann und Unterversicherungsverzicht als vereinbart gilt.

Während des Umzugs hast du i.d.R. in beiden Wohnungen für eine Übergangszeit von einem Monat über deine Hausratversicherung Versicherungsschutz. Hast du im Anschluss deine Hausratversicherung nicht umgemeldet, ist die neue Wohnung nicht versichert. 🤨

Zu unserem Service für unsere Mandanten gehört die Ummeldung, Veränderung des Versicherungsschutzes und Anpassung der QM-Anzahl. 😍

Wenn du also davon profitieren möchtest, melde dich einfach zu einem ersten, kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräche unter folgendem Link an: ⬇

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Nutze dein Beamtenstatus auch für dein Immobilieninvestment! 😎Die Immobilie als Kapitalanlage oder selbst genutztes Wohn...
29/03/2022

Nutze dein Beamtenstatus auch für dein Immobilieninvestment! 😎

Die Immobilie als Kapitalanlage oder selbst genutztes Wohneigentum.

Wenn es um den Immobilienkauf geht, verbleibt bei vielen Menschen lediglich der ausgesprochene Wunsch.

Das liegt nicht unbedingt daran, dass diese Personen nicht über die wirtschaftlichen Voraussetzungen verfügen, sondern zumeist an dem fehlenden Kontakt zu Menschen, die Ihnen das Wissen vermitteln können, um eine Immobilie zu kaufen.

Dein besonderes Arbeitsverhältnis als Beamter/Beamtin verhilft dir zumeist zu guten Kreditkonditionen (sofern ein Kredit notwendig ist und die Bonität und sonstigen Gesamtumstände passen), sodass du beim Thema Wohnungs- oder Hauskauf nicht zu viel Zeit ins Land streichen lassen solltest.

Natürlich gibt es im Immobilienbereich sehr viel zu beachten. Beginnend mit der Baufinanzierung und den dazugehörigen Konditionen bis hin zur Bauherrenfunktion oder den benötigten Versicherungen, einzuhaltenden Vorgaben und Vorschriften.

Eine Immobilie zur Kapitalanlage zeichnet sich dadurch aus, dass sie als Investment dient und die Schuld bei der Bank (sofern ein Darlehen für den Kauf notwendig war) anteilig oder komplett durch den Mieter getragen wird.

Darüber hinaus bestehen interessante Steuersparkonzepte, die es erlauben, die an die Bank gezahlten Zinsen steuerlich berücksichtigen zu lassen und die Abnutzung der Immobilie als steuerliche Abschreibung geltend zu machen.

Weiterhin kann man das Risiko Mietzahlungen zu erhalten reduzieren bis gar eliminieren. Hierfür eignen sich sog. Mietpools, die durchgehenden Mieteinnahmen gewährleisten.

Um herauszufinden, welche Immobilie zu Dir passt (vermietet, selbstgenutzt, Bauvorhaben oder Kauf einer Wohnung/Haus) und welche finanziellen Möglichkeiten du hast, solltest du ein unverbindliches Erstgespräch buchen: ⬇

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