01/09/2026
Wird Immobilienvermögen gegen Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten oder anderen Gegenleistungen übertragen, liegt eine teilentgeltliche Übertragung vor, die ertragsteuerlich zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn führen kann. Lesen Sie dazu mehr hier:
Steuerfallen bei teilentgeltlichen Übertragungen - Steuerfalle, Schenkung, Bundesfinanzhof