13/08/2026
Steuererklärung früher abgeben ⇒ darf das Finanzamt das einfach verlangen?
Stellen wir uns Herrn Müller vor: 👨💼
Bei seiner letzten Steuererklärung musste er eine größere Summe nachzahlen. 💶
Im nächsten Jahr erhält er Post vom Finanzamt:
👉 Seine Steuererklärung soll diesmal vorzeitig abgegeben werden.
Als Begründung nennt das Finanzamt lediglich die hohe Nachzahlung im Vorjahr und verweist auf das Gesetz.
⚖️ Das FG Köln sagt: So einfach geht es nicht!
Das Finanzamt darf Steuererklärungen zwar vorzeitig anfordern. Es muss aber den konkreten Einzelfall betrachten und nachvollziehbar begründen, warum gerade hier eine frühere Abgabe erforderlich ist. Ein allgemeiner Hinweis oder die bloße Wiedergabe des Gesetzes reicht nicht. ❌
💡 Was lernen wir daraus?
Auch ein Schreiben vom Finanzamt muss nicht automatisch richtig sein. Gerade bei solchen Entscheidungen lohnt sich ein genauer Blick ⇒ und gegebenenfalls ein Einspruch. 🔎📑
Denn auch das Finanzamt muss seine Entscheidungen begründen können. 😉
⚖️ FG Köln, 15.01.2026 – Revision beim BFH anhängig
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