Steuerberaterin Nadine Rook

Steuerberaterin Nadine Rook Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Steuerberaterin Nadine Rook, Steuerberatung, KönigStr. 64, Brüggen.

10/05/2026
Liebe Mandantinnen und Mandanten,die Tage werden länger, die Natur erwacht – das Osterfest steht vor der Tür. Wir möchte...
31/03/2026

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

die Tage werden länger, die Natur erwacht – das Osterfest steht vor der Tür. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, um uns herzlich für Ihr Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten zu bedanken.

Auch wir nutzen die Osterferien für ein wenig Erholung, damit wir danach wieder mit voller Energie für Ihre steuerlichen Anliegen da sein können.

Unser Büro ist während der gesamten Ferienzeit im Wechsel besetzt. Sollte Ihr gewohnter Ansprechpartner einmal nicht direkt erreichbar sein, kümmert sich die Kollegin gerne um Ihr Anliegen oder wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Osterfest, erholsame Feiertage und viel Erfolg bei der Eiersuche!

Aus für die Zollfreiheit: 3 € Pauschale pro Warenart ab 1.7.2026!📦​Bisher konntest du bei Bestellungen unter 150 € aus C...
21/03/2026

Aus für die Zollfreiheit: 3 € Pauschale pro Warenart ab 1.7.2026!📦

​Bisher konntest du bei Bestellungen unter 150 € aus China, den USA oder UK oft den Zoll umgehen.
Damit ist am 1. Juli 2026 offiziell Schluss.

​Die EU hat die neue Verordnung (EU) 2026/382 verabschiedet. Und die hat es in sich, denn es wird nicht einfach „pro Paket“ abgerechnet, sondern pro Warenkategorie (HS-Position).

​Die Fakten im Schnellcheck:

​Wann? Ab 01.07.2026 bis voraussichtlich 2028.

​Was? 3 € Fixum für jede 6-stellige Warennummer im Paket.

​Ab 2028 kommt voraussichtlich der EU Customs Data Hub – dann wird jedes Paket individuell und voll verzollt.

Aktivrente: Die Rentner sind bereit, das Gesetz ist da – nur die Software braucht noch einen Kaffee ☕️​Haben Sie schon v...
18/02/2026

Aktivrente: Die Rentner sind bereit, das Gesetz ist da – nur die Software braucht noch einen Kaffee ☕️

​Haben Sie schon von der neuen Aktivrente gehört? Seit dem 1. Januar 2026 ist sie offiziell in Kraft und soll den Fachkräftemangel lindern, indem sie das Weiterarbeiten attraktiver macht.

​Die Fakten im Überblick:
​✅ Steuerbonus: Wer die Regelaltersgrenze überschritten hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei dazuverdienen.
​✅ Netto vom Brutto: Das bedeutet bei vollem Freibetrag ein sattes Plus für erfahrene Profis.
​✅ Wichtig: Es gilt nur für "aktiven" Lohn aus SV-Pflicht – nicht für Minijobs oder Selbstständige.

​🛑 Warum kann mein Abrechnungsprogramm das noch nicht?

​Egal ob DATEV, Lexware oder Sage – viele Lohnbuchhalter warten aktuell händeringend auf die entsprechenden Updates.

Doch in fast allen Systemen heißt es zurzeit noch: Bitte nicht manuell eingreifen.

​Die Gründe für die Verzögerung:
●​Bürokratie-Stau:
Das Gesetz wurde erst kurz vor Weihnachten 2025 finalisiert. Die technischen Details für die Software-Entwickler (wie die exakten Programmablaufpläne) ließen lange auf sich warten.
●​Keine ELStAM-Automatik:
Der Freibetrag wird nicht automatisch über das Finanzamt gemeldet. Arbeitgeber müssen die Voraussetzungen selbst prüfen und im System kennzeichnen. Diese neuen Felder und Prüfroutinen müssen erst programmiert und getestet werden.
●​Risiko Fehlberechnung:
Die Softwarehersteller raten dringend von "kreativen" Hilfslösungen ab. Wer jetzt händisch mit eigenen Lohnarten trickst, riskiert bei den späteren System-Updates massiven Korrekturaufwand.

Bis zur technischen Umsetzung werden die Abrechnungen ganz normal (voll steuerpflichtig) durchgeführt.

​💡 Mein Tipp: Gehen Sie proaktiv auf Ihre "Aktivrentner" zu! Erklären Sie ihnen, dass die Steuerersparnis sicher ist. Sobald die Programme bereit sind, erfolgt die Korrektur rückwirkend bis Januar 2026 per automatischer Rückrechnung.

Wichtige Änderung ab 2026: Besteuerung der AktivrenteAb dem Jahr 2026 treten neue steuerliche Regelungen für die sogenan...
04/01/2026

Wichtige Änderung ab 2026: Besteuerung der Aktivrente

Ab dem Jahr 2026 treten neue steuerliche Regelungen für die sogenannte *Aktivrente* in Kraft. Das betrifft alle, die im Ruhestand weiterhin beruflich aktiv bleiben und zusätzliche Einkünfte erzielen.

Was ändert sich konkret?
Die steuerliche Behandlung dieser Einkünfte wird neu geregelt, um eine gerechtere Verteilung zwischen Rentenbezügen und Erwerbseinkommen zu erreichen.

Wer aktuell plant, auch im Ruhestand zu arbeiten, sollte die Änderungen frühzeitig in die persönliche Steuerplanung einbeziehen. Eine vorausschauende Beratung kann helfen, steuerliche Nachteile zu vermeiden und Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.

Gerne stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre individuelle Situation zu prüfen und bestmöglich vorzubereiten.

Update 2026: Der Mindestlohn steigt – Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen!Zum 1. Januar 2026 hat sich der gesetzliche Mi...
02/01/2026

Update 2026: Der Mindestlohn steigt – Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen!

Zum 1. Januar 2026 hat sich der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland deutlich erhöht. Für Unternehmen bedeutet das nicht nur höhere Personalkosten, sondern auch dringenden Handlungsbedarf bei der Vertragsgestaltung und Zeiterfassung.

Die harten Fakten:
Neuer Mindestlohn: Erhöhung von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde.

Minijob-Grenze: Die Verdienstgrenze steigt parallel dazu auf 603 € pro Monat.

Ausblick 2027: Eine weitere Erhöhung auf 14,60 € ist bereits beschlossen.

Achtung bei Minijobs!
Durch den höheren Stundenlohn reduziert sich die maximale Arbeitszeit für Minijobber, falls die monatliche Vergütung nicht angepasst wird. Achten Sie darauf, dass die 43-Stunden-Marke pro Monat (bei 603 €) nicht überschritten wird, um die Sozialversicherungsfreiheit nicht zu gefährden.

Das ist jetzt zu tun:
Arbeitsverträge prüfen: Passen die vereinbarten Gehälter noch zum neuen Stundenlohn?

Zeiterfassung optimieren: Die Dokumentationspflichten bleiben streng. Fehler können teure Bußgelder nach sich ziehen.

Lohnabrechnung checken: Stellen Sie sicher, dass Ihr Abrechnungssystem die neuen Werte bereits berücksichtigt.

Mein Tipp: Warten Sie nicht auf die nächste Betriebsprüfung. Eine saubere Dokumentation ist Ihr bester Schutz gegen Nachzahlungen.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung oder zur Kalkulation Ihrer Personalkosten? Wir unterstützen Sie gerne dabei, rechtssicher und effizient durch das neue Jahr zu steuern.

Umsatzsteueränderung Gastronomie ab 01.01.2026Wichtige Änderung für Gastronomiebetriebe!Ab 01.01.2026 gelten neue umsatz...
31/12/2025

Umsatzsteueränderung Gastronomie ab 01.01.2026

Wichtige Änderung für Gastronomiebetriebe!
Ab 01.01.2026 gelten neue umsatzsteuerliche Regelungen.

- Beschluss des Bundesrats (am 19.12.2025)
- BMF-Schreiben vom 22.12.2025

Keine Abgrenzung zwischen Speisen & Getränken möglich?
➡️ Pauschale Aufteilung

Wichtig: Rechtzeitige Umstellung der Kassensysteme erforderlich!

Bei Fragen zur Umsetzung: gerne melden.

Adresse

KönigStr. 64
Brüggen
41379

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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
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