17/06/2026
Minijob-Regel ändert sich – das solltest du wissen
Wer sich bis dato als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, hatte keine Möglichkeit, das wieder rückgängig zu machen. Ab dem 01.07.2026 ändert sich das – einmalig.
Das bedeutet: Wieder vollwertige Rentenansprüche aufbauen.
Für Arbeitgeber gilt:
✅ Antrag läuft über den Arbeitgeber
✅ Beitragsgruppenwechsel & Meldung an die Minijob-Zentrale notwendig
✅ Bei mehreren Minijobs: gilt einheitlich für alle – alle Arbeitgeber müssen melden
✅ Entscheidung ist unwiderruflich
⚠️ Wichtig: Wer bereits Altersvollrente bezieht, ist rentenversicherungsfrei – hier greift die Neuregelung nicht direkt.
Fazit: Mehr Flexibilität für Minijobber, mehr Meldepflichten für Arbeitgeber – wir begleiten euch bei der korrekten Umsetzung.
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