10/03/2026
Meteoriteneinschlag im eigenen Haus
und dann auch noch nicht mal versichert!
Aus dem Fenster hier in Bochum konnte man den jüngsten Überflug eines Meteoriten tatsächlich gut sehen. Viele wägen sich in Sicherheit im Glauben, dass diese Schäden dann durch die Wohngebäude oder Hausratversicherung abgedeckt seien.
Pustekuchen!
Standardmäßig sind solche Gefahren, u.a. auch Vulkanausbrüche, nicht in den Wohngebäude- oder Hausratversicherungen abgedeckt.
Wenn man sich gegen Einschläge von unbemannten Himmelskörpern versichern möchte, sollte man sich dazu beraten und dies zusätzlich in die Versicherungsbedingungen aufnehmen lassen.“
Fraglich ist an der Stelle, ob dies Gesellschaften bei einem bestehenden Vertrag ohne Aufpreis zulassen oder überhaupt ändern wollen.
Tatsächlich beschränken sich Wohngebäude- und Hausratversicherung grundsätzlich auf die Standardgefahren Feuer, Blitz, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel und – falls mit abgeschlossen – Elementarschäden.
Meteoriten und ihre direkten Einschlaglöcher sind darin jedoch nicht enthalten. Es sei denn, dass es durch den Einschlag zu einem Brand, also offenem Feuer kommt oder etwas explodiert. Dann greifen die genannten Policen doch.