01/11/2026
Die Kleinunternehmerregelung ist kein Freibrief für beliebig viel Umsatz. Entscheidend ist, was tatsächlich im Jahr zusammenkommt.
Viele Selbstständige gehen davon aus, dass die Befreiung von der Umsatzsteuer unabhängig von der Höhe der Einnahmen gilt. Das ist ein Irrtum.
Seit 2025 gelten diese Grenzen: Der Umsatz im Vorjahr darf nicht mehr als 25.000 Euro betragen haben. Im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei der Vorjahresgrenze wird die darauf entfallende Umsatzsteuer mitgerechnet.
Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Befreiung mit dem Umsatz, der die Grenze übersteigt. Bis zum Jahresende wartet niemand auf Sie.
Deshalb lohnt sich der Blick auf die Einnahmen im Laufe des Jahres, nicht erst im Dezember. Ein wachsendes Geschäft erreicht die Grenze schneller als gedacht. Wer dann erst nachträglich reagiert, muss ab dem Wechsel Umsatzsteuer auf seine Rechnungen ausweisen und abführen.
Ob die Regelung für Ihr Unternehmen passt, hängt von Umsatz, Investitionen und Kundenstruktur ab. Wenn Sie Ihre Zahlen einordnen möchten, sprechen Sie mich gern an.