ETL Freund & Partner Bernau

ETL Freund & Partner Bernau Bereits seit 1997 bietet unsere Steuerkanzlei in Bernau bei Berlin kompetente Beratung für eine erfolgreiche und sichere Unternehmensführung.

Individuelle Beratung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung: Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Steuerprognosen, Beratung von Existenzgründern. Entsprechend Ihrer individuellen Unternehmenssituation stehen wir Ihnen in steuerlichen Angelegenheiten Frage und Antwort. Eine unserer Spezialisierungen gilt dem Gastgewerbe. Darüber h

inaus zählen Handwerksbetriebe, Dienstleister, Unternehmen der Gesundheitswirtschaft sowie des Groß- und Einzelhandels zu unserer Mandantschaft. Bei uns finden Sie Ihre Finanzbuchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen in guten Händen. Auf Wunsch können Sie Belege unkompliziert elektronisch übermitteln. Mit dem Ziel, Kosten zu optimieren, sind wir zudem Ansprechpartner für Fragen rund um die Erstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

Über die reine Abwicklung Ihrer alltäglichen Geschäftsvorgänge hinaus wollen wir mit Ihnen gemeinsam den Erfolg Ihres Unternehmens sichern und vorantreiben. Sie stehen noch am Anfang Ihres eigenen Unternehmens? Auch Existenzgründer sind bei uns gut beraten. Egal ob Businessplan, Finanzierung, Fördermittel oder fachkundige Stellungnahme - wir begleiten sie auf den ersten Schritten Ihrer Selbstständigkeit und darüber hinaus.

🏛️💰 Wer ein Baudenkmal saniert und selbst bewohnt, kann die Kosten steuerlich über mehrere Jahre geltend machen. Verstir...
31/08/2026

🏛️💰 Wer ein Baudenkmal saniert und selbst bewohnt, kann die Kosten steuerlich über mehrere Jahre geltend machen. Verstirbt der Eigentümer während des Abzugszeitraums, stellt sich die Frage, ob die Erben die noch nicht genutzten Beträge übernehmen können. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies in seinem Urteil vom 25. März 2026 (X R 23/24) grundsätzlich verneint.

❓Wie der Denkmalabzug bei Selbstnutzung funktioniert

Bei einem selbst bewohnten Baudenkmal können bestimmte Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen steuerlich begünstigt sein. Dafür muss es sich um ein eigenes Gebäude oder einen eigenen Gebäudeanteil handeln, der zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen denkmalrechtlich erforderlich sein und von der Denkmalbehörde bescheinigt werden.

Der Steuervorteil wird über 10 Jahre verteilt. Im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den 9 folgenden Jahren können grundsätzlich jeweils bis zu 9 Prozent der begünstigten Aufwendungen abgezogen werden. Insgesamt lassen sich damit bis zu 90 Prozent der begünstigten Kosten berücksichtigen. Der Abzug wirkt wie Sonderausgaben und mindert das zu versteuernde Einkommen.

❗Erben können den Abzug meist nicht fortführen

Der Bundesfinanzhof entschied, dass der Sonderausgabenabzug bei einem selbst genutzten Baudenkmal grundsätzlich nicht auf den Erben übergeht. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein Kind den Anteil des verstorbenen Elternteils erhält.

Werden hohe Sanierungskosten von den Eltern getragen, können grundsätzlich auch nur sie die Abzugsbeträge nutzen. Verstirbt ein Elternteil während des 10-jährigen Abzugszeitraums, kann ein Kind den offenen Anteil nicht fortführen. Der steuerliche Vorteil geht insoweit verloren.

Eine Ausnahme gilt nur für den gesetzlich besonders geregelten Fall zusammenveranlagter Ehegatten. Hier kann der Abzug in der bisherigen Höhe fortgeführt werden.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/fp-bernau/news/baudenkmal-geerbt-2026

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03338) 615990
✉️ [email protected]

🌟 Mit unserer Unterstützung gehen die Schülerinnen und Schüler am Freien Joachimsthaler Gymnasium pünktlich zum Start de...
28/08/2026

🌟 Mit unserer Unterstützung gehen die Schülerinnen und Schüler am Freien Joachimsthaler Gymnasium pünktlich zum Start des neuen Schuljahres wieder auf Korbjagd! ⛹🏼‍♀️⛹🏼‍♂️

Gemeinsam mit LOK Bernau I Basketball in Berlin & Brandenburg hat unsere Kanzlei die Modernisierung und Erweiterung des Freiplatzes in Joachimsthal mit 5.000 Euro unterstützt.

Die beiden Bernauer Profispieler Marco Rahn und Shawn Scott II waren zur Eröffnung am Mittwoch ebenfalls vor Ort und testeten mit den Schülern die neuen 🏀 Körbe.

💸💼 Die Einkommensteuerreform 2027 soll Arbeitnehmer und Familien entlasten. Seit dem 18. August 2026 liegt der offiziell...
24/08/2026

💸💼 Die Einkommensteuerreform 2027 soll Arbeitnehmer und Familien entlasten. Seit dem 18. August 2026 liegt der offizielle Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vor. Für viele Arbeitnehmer und Familien sind Entlastungen vorgesehen. An anderer Stelle soll es jedoch teurer werden. Einige Verschärfungen, die noch in einer früheren Arbeitsfassung enthalten waren, wurden wieder gestrichen.

❗Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die jetzt genannten Beträge und Regelungen können sich daher noch ändern.

▪️Arbeitnehmer sollen höhere Pauschale erhalten
Arbeitnehmer können Werbungskosten wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten steuerlich geltend machen. Der Pauschalbetrag soll um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen.

▪️Familien erhalten mehr Kindergeld
Auch für Familien sind Entlastungen vorgesehen. Das Kindergeld soll ab Januar 2027 von derzeit 259 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat steigen. Ab Januar 2028 sind 272 Euro geplant.

▪️Grundfreibetrag und Einkommensteuertarif ändern sich
Auch der Grundfreibetrag soll steigen. Bis zu diesem Betrag bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei. In diesem Jahr beträgt er 12.348 Euro. Vorgesehen sind 12.564 Euro für 2027 und 12.900 Euro für 2028.

▪️Sonntagsarbeit kann für Gutverdiener attraktiver werden
Wer an Sonntagen oder Feiertagen arbeitet und dafür einen Zuschlag zum normalen Lohn erhält, kann diesen Zuschlag unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bekommen. Bislang dürfen höchstens 50 Euro je Stunde berücksichtigt werden. Diese Grenze soll ab 2027 auf 75 Euro steigen.

▪️Handwerkerleistungen bringen weniger Steuerersparnis

▪️Minijobs werden für Arbeitgeber teurer

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/fp-bernau/news/einkommensteuerreform-2027

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03338) 615990
✉️ [email protected]

🏋🏻‍♂️💼 Firmenfitness ist für Arbeitnehmer nicht automatisch steuerfrei. Nach einer Verfügung des Bayerischen Landesamts ...
18/08/2026

🏋🏻‍♂️💼 Firmenfitness ist für Arbeitnehmer nicht automatisch steuerfrei. Nach einer Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 4. März 2026 kann bereits die Registrierung für ein Firmenfitness-Programm zu einem geldwerten Vorteil führen. Arbeitgeber müssen bei der Berechnung unter Umständen auch Einrichtungs-, Portal- und Verwaltungsgebühren berücksichtigen.

❓Wann entsteht bei Firmenfitness ein geldwerter Vorteil?

Nimmt ein Arbeitnehmer das Firmenfitness-Angebot an und registriert sich, liegt grundsätzlich Arbeitslohn von dritter Seite vor. Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung können bis zu 600 Euro je Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei sein. Sie müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und die gesetzlichen Qualitäts- und Zertifizierungsanforderungen erfüllen.

❗50-Euro-Freigrenze prüfen

Der monatliche Vorteil kann unter die Sachbezugsfreigrenze fallen, wenn die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Weitere Sachbezüge desselben Monats sind einzubeziehen. Wird die Grenze von 50 Euro überschritten, ist der gesamte Sachbezugswert steuerpflichtig.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/fp-bernau/news/firmenfitness-steuerfrei-2026

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03338) 615990
✉️ [email protected]

Eigentlich sollte nur das Steuerberatungsgesetz ⚖️ geändert werden. Doch der Gesetzgeber hat gleichzeitig weitere Vorsch...
27/07/2026

Eigentlich sollte nur das Steuerberatungsgesetz ⚖️ geändert werden. Doch der Gesetzgeber hat gleichzeitig weitere Vorschriften angepasst. Unter anderem hat er eine wichtige Klarstellung für grundbesitzende Personengesellschaften vorgenommen. Mit Artikel 9 des Gesetzes „Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes“ wird eine bisher befristete Sonderregelung dauerhaft fortgeführt. Rechtsfähige Personengesellschaften werden damit für Zwecke der Grunderwerbsteuer weiterhin so behandelt, als wären sie eine Gesamthand. Auch ihr Vermögen gilt grunderwerbsteuerlich weiter als Gesamthandsvermögen.

🏠💼 Für Unternehmer ist das vor allem bei Immobilien in Personen- und Familiengesellschaften wichtig. Viele Übertragungen können grunderwerbsteuerlich begünstigt sein, wenn sich die wirtschaftliche Beteiligung am Grundstück nicht oder nur teilweise verändert. Ohne die neue Dauerregelung wäre ab 2027 erneut zweifelhaft geworden, ob diese Begünstigungen bei rechtsfähigen Personengesellschaften noch verlässlich angewendet werden können.

❗Begünstigung für Grundstücksübertragungen

Grunderwerbsteuerlich begünstigt sind insbesondere Grundstücksübertragungen zwischen Gesellschaftern und Personengesellschaften. Wird ein Grundstück in eine Personengesellschaft eingebracht, wird die Grunderwerbsteuer ganz oder teilweise nicht erhoben, soweit der bisherige Eigentümer weiterhin am Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist. Entsprechendes gilt in umgekehrter Richtung, wenn ein Grundstück aus einer Personengesellschaft auf Gesellschafter übertragen wird.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/fp-bernau/news/grundstuecke-in-personengesellschaften

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03338) 615990
✉️ [email protected]

💸 Eine Erbschaft wird in der Regel mit einem Vermögenszufluss gleichgesetzt. Die Praxis kann jedoch anders aussehen: Der...
20/07/2026

💸 Eine Erbschaft wird in der Regel mit einem Vermögenszufluss gleichgesetzt. Die Praxis kann jedoch anders aussehen: Der Nachlass ist verbraucht, die Konten aufgelöst, die vermeintlichen Erben sind kaum noch erreichbar und Jahre später kommt trotzdem ein Erbschaftsteuerbescheid mit Zahlungsaufforderung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in seinem Urteil vom 25. Februar 2026 (II R 1/22) klargestellt, wann in solchen Fällen eine Steuerreduzierung aus Billigkeitsgründen möglich ist.

Der Streit um den Nachlass 🔍📝

In einem vom BFH entschiedenen Fall hatte der Erblasser ein handschriftliches Testament errichtet. Danach sollten neben dem Steuerpflichtigen, der geklagt hatte, zwei weitere Personen erben, alle zu je einem Drittel.

Dem Nachlassgericht war dieses Testament allerdings zunächst nicht bekannt. Daher wurde zunächst ein Erbschein erteilt, wonach zwei gesetzliche Erbinnen des Erblassers jeweils zur Hälfte erben sollten.

Erst Jahre später wurde aufgrund des nachträglich bekannt gewordenen Testaments und nach mehreren Gerichtsverfahren der unrichtige Erbschein endgültig eingezogen. Der neue Erbschein wies – wie im Testament niedergeschrieben – den Steuerpflichtigen und zwei weitere Personen als Erben zu je ein Drittel aus. Der Steuerpflichtige erhielt nach eigenen Angaben jedoch nichts mehr aus dem Nachlass. Trotzdem setzte das Finanzamt Erbschaftsteuer gegen den Steuerpflichtigen fest.

Was aus dem Urteil folgt

Wer als Erbe wirtschaftlich leer ausgeht, kann sich nicht allein auf die fehlende Auszahlung berufen. Erforderlich ist eine nachvollziehbare Dokumentation der eigenen Bemühungen und der fehlenden Durchsetzbarkeit möglicher Ersatzansprüche. Dazu gehören insbesondere Schriftwechsel mit dem Nachlassgericht, Auskunftsverlangen, Nachweise über Kontenstände, Hinweise auf Mittellosigkeit und Unterlagen zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit weiterer Schritte.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/fp-bernau/news/erbschaftsteuer-nicht-erlangt-nachlass

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03338) 615990
✉️ [email protected]

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, geht es oft nicht nur um den letzten Arbeitstag. Für viele Arbeitnehmer ist die Abfind...
13/07/2026

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, geht es oft nicht nur um den letzten Arbeitstag. Für viele Arbeitnehmer ist die Abfindung der zentrale finanzielle Punkt der Vereinbarung. 💸💡 Sie kann den Wechsel in eine neue berufliche Phase erleichtern. Steuerlich ist jedoch nicht allein die vereinbarte Höhe der Abfindung entscheidend. Ebenso wichtig ist, wann die Zahlung zufließt, ob Teilzahlungen erfolgen und ob der Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt war.

Zahlungszeitpunkt der Abfindung entscheidet über Steuerbelastung

💼💰 Eine Abfindung wird in dem Jahr besteuert, in dem sie ausgezahlt wird, denn es gilt das sogenannte Zuflussprinzip. Fällt sie mit laufendem Gehalt, Bonus, Tantieme oder Urlaubsabgeltung zusammen, steigt das Jahreseinkommen häufig stark an. Wegen des progressiven Einkommensteuertarifs kann dadurch ein deutlich höherer Steuersatz greifen.

Gestaltungen beim Auszahlungszeitpunkt können daher steuerliche Auswirkungen haben. Eine Zahlung im Jahr mit vollem Gehalt kann ungünstiger sein als eine Zahlung im Folgejahr mit niedrigeren Einkünften.

Fünftelregelung zur Minderung der Progression

Die sogenannte Fünftelregelung soll Progressionsnachteile durch den möglicherweise stark erhöhten Steuersatz abmildern. Dafür wird rechnerisch ermittelt, welche Mehrsteuer entsteht, wenn nur ein Fünftel der Abfindung zum übrigen Einkommen hinzukommt. Diese Mehrsteuer wird anschließend verfünffacht. Durch dieses Verfahren wird die steuerliche Mehrbelastung gedanklich auf fünf Jahre verteilt, sodass ein niedrigerer Steuersatz anzuwenden ist, die Steuer fällt dann aber dennoch komplett im Auszahlungsjahr der Abfindung an.

Der Vorteil hängt dabei stark vom übrigen Einkommen ab. Je niedriger das sonstige Einkommen im Auszahlungsjahr ist, desto stärker kann die Entlastung wirken. Bei ohnehin hohen Einkünften fällt der Effekt oft gering aus.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/fp-bernau/news/abfindung-und-fuenftelregelung-2026

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03338) 615990
✉️ [email protected]

🏡 Wer eine Immobilie innerhalb der Familie verkauft, erhält den Kaufpreis nicht immer sofort. Häufig wird vereinbart, da...
10/07/2026

🏡 Wer eine Immobilie innerhalb der Familie verkauft, erhält den Kaufpreis nicht immer sofort. Häufig wird vereinbart, dass der Käufer den Betrag über viele Jahre in monatlichen Raten zahlt. Gerade bei Verkäufen an Kinder kann das eine praktische Lösung sein, wenn eine Bankfinanzierung nicht möglich oder nicht gewünscht ist. Steuerlich war dabei umstritten, ob in solchen Raten automatisch ein Zinsanteil steckt, auch wenn im Vertrag ausdrücklich keine Verzinsung vereinbart wurde.

📉💼 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24. März 2026 (VIII R 30/24) seine diesbezügliche Rechtsprechung geändert. Nach dem neuen Urteil führt eine zinslose Ratenzahlung beim Verkauf eines privaten Vermögensgegenstands grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen beim Verkäufer.

Keine fiktiven Zinsen bei klarer Vereinbarung

Nach Auffassung des BFH darf bei einer solchen Gestaltung nicht automatisch unterstellt werden, dass in den Raten ein steuerpflichtiger Zinsanteil enthalten ist. Wenn der Vertrag eindeutig regelt, dass die Raten vollständig Kaufpreiszahlungen sind und die Stundung zinslos erfolgt, fehlt es an einem Entgelt für eine Kapitalüberlassung.

Damit kommt es nicht allein darauf an, dass der Käufer den Kaufpreis erst später zahlt. Eine Stundung kann zwar wirtschaftlich wie eine Kapitalüberlassung wirken. Steuerpflichtige Kapitalerträge entstehen aber nur, wenn hierfür auch ein Entgelt vereinbart oder geleistet wird. Ein rein rechnerischer Zinsanteil reicht nach der neuen Entscheidung grundsätzlich nicht aus.

Keine Schenkung allein wegen des Zinsverzichts

Der BFH hat außerdem klargestellt, dass die zinslose Stundung im Streitfall nicht automatisch eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung auslöst. Allein der Umstand, dass der Käufer den Kaufpreis ohne Zinsen später zahlen darf, führt danach nicht ohne Weiteres zu einer steuerbaren Schenkung. Auch hier kommt es auf die Gesamtgestaltung und die tatsächlichen Leistungspflichten an.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/fp-bernau/news/zinslose-ratenzahlung-in-der-familie-2026

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03338) 615990
✉️ [email protected]

🌟 Viele Unternehmer arbeiten heute nicht mehr nur an einem festen Ort. Termine beim Kunden, Büroarbeit im Homeoffice und...
15/06/2026

🌟 Viele Unternehmer arbeiten heute nicht mehr nur an einem festen Ort. Termine beim Kunden, Büroarbeit im Homeoffice und ein kleines Büro für Mitarbeiter oder Verwaltung greifen oft ineinander. Steuerlich kann genau diese Mischung problematisch werden, wenn ein betrieblicher Pkw genutzt wird. 🚗💼 Denn dann stellt sich die Frage, ob Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte vorliegen und der Betriebsausgabenabzug deshalb auf die Entfernungspauschale begrenzt wird.

⚖️❗Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 5. Februar 2026 (III R 18/25) entschieden, dass ein externes Büro eine Betriebsstätte sein kann, auch wenn der Unternehmer viel im Außendienst arbeitet, häufig direkt von zu Hause zu Kunden fährt und im Homeoffice einen wesentlichen Teil seiner Arbeit erledigt.
Unternehmer im Außendienst

Im entschiedenen Fall war ein selbständiger Vermittler betroffen. Er hatte ein Büro außerhalb seiner Wohnung. Dort arbeiteten mehrere Angestellte. Der Unternehmer selbst war häufig im Außendienst tätig und suchte Kunden oftmals direkt von seiner Wohnung aus auf. Für den betrieblichen Pkw wurde kein Fahrtenbuch geführt. Die private Nutzung wurde nach der 1-Prozent-Regelung versteuert.

Nach einer Betriebsprüfung behandelte das Finanzamt die Fahrten zwischen Wohnung und Büro als Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Der Betriebsausgabenabzug wurde deshalb auf die Entfernungspauschale begrenzt. Dafür wurde der pauschale Wert nach der 0,03-Prozent-Regelung dem Betrag der Entfernungspauschale gegenübergestellt. Der darüber hinausgehende Unterschiedsbetrag erhöhte den Gewinn.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/fp-bernau/news/fahrten-wohnung-und-betriebsstaette-2026

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03338) 615990
✉️ [email protected]

🌟⚽️ So wird der Fußballabend steuerlich kein Eigentor: Wird das gemeinsame Fußballschauen vom Arbeitgeber organisiert, k...
08/06/2026

🌟⚽️ So wird der Fußballabend steuerlich kein Eigentor: Wird das gemeinsame Fußballschauen vom Arbeitgeber organisiert, kann eine Betriebsveranstaltung vorliegen. Gemeint ist eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Dazu kann auch ein gemeinsamer WM-Abend mit Essen, Getränken und Übertragung gehören. 🎉🍔🍻

Für den 110-Euro-Freibetrag reicht es aber nicht, dass überhaupt eine Betriebsveranstaltung vorliegt. Der Freibetrag gilt nur, wenn die Veranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Der Freibetrag gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich.

Wenn Kunden oder Geschäftsfreunde mitfeiern

Nicht jede Einladung betrifft nur die eigene Belegschaft. Werden auch Geschäftsfreunde, Kunden oder Arbeitnehmer verbundener Unternehmen eingeladen, müssen die Kosten getrennt betrachtet werden. Für diesen Teilnehmerkreis ist der 110-Euro-Freibetrag für Arbeitnehmer nicht anwendbar.

Bewirtungsaufwendungen für Geschäftsfreunde sind nur eingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Außerdem müssen Anlass, Teilnehmer und Höhe der Aufwendungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Für die Praxis bedeutet das, dass eigene Arbeitnehmer und betriebsfremde Gäste bei der Abrechnung getrennt erfasst werden sollten. Sonst gerät die Abrechnung später schnell ins Abseits.

Pauschalierung seit 2026 enger gefasst

Wird der 110-Euro-Freibetrag überschritten, ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann diesen Arbeitslohn unter bestimmten Voraussetzungen mit 25 Prozent pauschal versteuern.

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Pauschalierung für Betriebsveranstaltungen aber enger gefasst. Sie setzt nun ebenfalls voraus, dass die Teilnahme allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/fp-bernau/news/public-viewing-zur-fussball-wm-2026

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03338) 615990
✉️ [email protected]

Adresse

Brauerstraße 16-18
Bernau Bei Berlin
16321

Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 17:00
Dienstag 07:00 - 17:00
Mittwoch 07:00 - 17:00
Donnerstag 07:00 - 17:00
Freitag 07:00 - 13:00

Telefon

+493338615990

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von ETL Freund & Partner Bernau erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an ETL Freund & Partner Bernau senden:

Verknüpfungen

Teilen

Kategorie