03/09/2026
📩 Die E-Rechnung verändert den Rechnungsverkehr in Deutschland grundlegend – und die nächsten Stufen stehen schon vor der Tür. Wer sich jetzt vorbereitet, erspart sich später Stress und Risiken.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer E-Rechnungen empfangen können; eine Übergangsfrist gibt es für den Empfang nicht.
Für den Versand gilt: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € ihre inländischen B2B-Umsätze grundsätzlich mittels E-Rechnung abrechnen.
Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Jahr 2026 höchstens 800.000 € beträgt, dürfen für inländische B2B-Umsätze noch bis zum 31. Dezember 2027 sonstige Rechnungen verwenden. Für sonstige elektronische Rechnungen, zum Beispiel PDF-Rechnungen, ist grundsätzlich die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.
Spätestens ab dem 1. Januar 2028 gilt die E-Rechnungspflicht dann grundsätzlich für alle inländischen B2B-Umsätze – unabhängig vom Umsatz, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen greifen.
💡 Zulässige Formate sind unter anderem die XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Profile, sofern sie die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 erfüllen.
📞 Hast du Fragen zur E-Rechnungspflicht in deinem Unternehmen? Unser Team von HKR Steuerberatung berät dich gerne! Kontaktiere uns für ein unverbindliches Erstgespräch.