Rechtsanwälte & Steuerberater Weigelt Ziegler Werner

Rechtsanwälte & Steuerberater Weigelt Ziegler Werner Rechtsberatung, schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht mit angeschlossener Steuerberatungsgesellschaft

Tobias gibt mal wieder ein Interview.
18/10/2021

Tobias gibt mal wieder ein Interview.

Der Druck auf ungeimpfte Arbeitnehmer wird sich wohl weiter erhöhen, so die Einschätzung des Arbeitsrechtlers Tobias Werner. Im Interview erklärt er, in welche Dilemmata die Frage der Impfung Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber bringen kann.

01/07/2021

Tobias im Interview mit der Süddeutschen Zeitung am 26./27. Juni 2021

Ohne verlässliche Mitarbeiter geht nichts. Deshalb sind wir Ihnen auch sehr verbunden.Tobi und ich haben heute unsere be...
25/06/2021

Ohne verlässliche Mitarbeiter geht nichts.

Deshalb sind wir Ihnen auch sehr verbunden.
Tobi und ich haben heute unsere bereits ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen zum geselligen Abend getroffen. Frau Haberland und Frau Immig waren über 20 Jahre bei uns tätig und sind vor zwei Jahren bereits in den wohlverdienten Ruhestand ausgeschieden. Wir sind Ihnen immer noch sehr dankbar.

16/06/2021

Das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 01.12.2020, Az.: 9 AZR 102/20) stellte fest (anders noch die Vorinstanzen, ArbG und LAG München), dass ein Crowdworker Arbeitnehmer sein kann.

Der Kläger habe in arbeitnehmertypischer Weise weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit geleistet. Zwar sei er vertraglich nicht zur Annahme von Angeboten der Internetplattform verpflichtet gewesen. Die Organisationsstruktur des Portals sei aber darauf ausgerichtet gewesen, dass über einen Account angemeldete und eingearbeitete Nutzer kontinuierlich Bündel einfacher, Schritt für Schritt vertraglich vorgegebener Kleinstaufträge annehmen, um diese persönlich zu erledigen.

Tobias beantwortet die wichtigsten Fragen zur Impfpflicht.
12/06/2021

Tobias beantwortet die wichtigsten Fragen zur Impfpflicht.

Nicht alle wollen sich gegen Covid-19 impfen lassen - zumindest nicht sofort. Was aber ist, wenn der Arbeitgeber das gern möchte? Kann er seine Angestellten zwingen? Das nicht, sagt Arbeitsrechts-Anwalt Tobis Werner. Aber gewisse Ausnahmen gibt es schon.

Tobias als Interviewpartner.
16/03/2021

Tobias als Interviewpartner.

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten die sogenannte mobile oder häusliche Telearbeit anbieten, wenn die Tätigkeit es zulässt. Diese Arbeitsschutzverordnung, die zunächst bis 15. März galt, ist nun bis 30. April 2021 verlängert worden. Arbeitsrechtler Tob...

21/01/2021

Neue Verordnung: Homeoffice

überall da, wo es möglich ist
Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten - soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Gezielte Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz weiter zu reduzieren, ohne dass die wirtschaftliche Aktivität eingestellt oder beschränkt werden muss. Mit der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung setzt die Bundesregierung eine Verabredung aus dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder um. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sie am 20.1.2021 dem Kabinett zur Kenntnis vorgelegt.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung umfasst u.a. folgende Punkte:

Arbeitgeber werden verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Homeoffice zu nutzen.
Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen den gleichwertigen Schutz sicherzustellen.
Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen sind auf ein Minimum zu reduzieren
In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet und wenn möglich zeitversetzt gearbeitet werden.
Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können.
In vielen Lebensbereichen sind weitere Kontaktbeschränkungen und zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen kaum mehr möglich. Daher sind zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Beiträge zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten unbedingt notwendig. Dies dient auch dem Schutz der Gesamtbevölkerung sowie derjenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Die Verordnung gilt befristet bis 15.03.2021.

Aktuelles Interview vom Kollegen Tobias Werner.
16/09/2020

Aktuelles Interview vom Kollegen Tobias Werner.

Tobias war mal wieder gefragter Interviewpartner.
12/08/2020

Tobias war mal wieder gefragter Interviewpartner.

Beim Thema Geld im Alltag, in Beziehungen oder Freundschaften gibt es oft schlechte Stimmung. Völlig unnötig! Unsere Experten zeigen, wie man problemlos über Geld sprechen kann

Bitte unterzeichnen!
29/03/2020

Bitte unterzeichnen!

Miete zahlen trotz Corona! - 90% Kurzarbeit (KuG) jetzt!

Die wichtigsten Infos zur Kurzarbeit über die IHK Berlin:
27/03/2020

Die wichtigsten Infos zur Kurzarbeit über die IHK Berlin:

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Kurzarbeit und den Bezug von Kurzarbeitergeld sowie Corona-Virus und Kurzarbeit.

13/03/2020

In diesen Zeiten freut man sich über solche Nachrichten ganz besonders.

"Lieber Herr Weigelt,
endlich Ende! Ich bin erleichtert - und danke Ihnen nochmals ganz, ganz herzlich für alles, denn ohne Sie hätte es dieses gute Ende nicht gegeben!
Ich werde mental sicher noch ein Weilchen brauchen, bis ich das bei ### Erlebte und Erlittene verarbeitet habe - aber nun kommt wenigstens nichts Neues mehr nach...
Mich hatte letzte Woche ein Grippevirus erwischt, aber nun geht es schon wieder. Die Zeiten sind in der Tat seltsam...
Bleiben auch Sie und Ihr Team gesund!
Herzliche Grüße,
###"

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