Bundesverband der Lohnbuchhalter e. V.

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Das Landesarbeitsgericht Hamm hält die fristlose Kündigung eines IT-Consultants für wirksam, der seinem Arbeitgeber eine...
07/09/2026

Das Landesarbeitsgericht Hamm hält die fristlose Kündigung eines IT-Consultants für wirksam, der seinem Arbeitgeber eine online erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegte. Der Arbeitnehmer war seit 2018 beschäftigt und hatte für fünf Tage einen Fragebogen zu seinen Beschwerden ausgefüllt. Einen persönlichen, telefonischen oder digitalen Kontakt zu einem Arzt gab es nicht. Die Bescheinigung wies als Grundlage eine „Fernuntersuchung nur mittels Fragebogen“ aus und ähnelte optisch dem früheren „gelben Schein“.

Der Arbeitgeber hatte zunächst Entgeltfortzahlung geleistet und das Arbeitsverhältnis nach Aufklärung der Umstände fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Das Arbeitsgericht hielt zuvor eine Abmahnung für erforderlich. Das Landesarbeitsgericht wies die Kündigungsschutzklage dagegen ab. Der Arbeitnehmer habe bewusst den Eindruck eines ärztlichen Kontakts erweckt, obwohl ihm dessen Fehlen bekannt gewesen sei. Wegen des vorsätzlichen Vertrauensbruchs war eine Abmahnung nicht nötig. Auch den tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen hatte er nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend konkret dargelegt. (Az. 14 SLa 145/25)

Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, gese...
03/09/2026

Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, gesetzlich jedoch höchstens sechs Wochen. Arbeits- oder Tarifverträge können längere Zeiträume vorsehen. Erkrankungen derselben Ursache werden unter bestimmten Voraussetzungen zusammengerechnet.

Ein neuer sechswöchiger Anspruch entsteht, wenn vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate lang keine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit bestand. Für die Prüfung wird vom Tag vor dem neuen Beginn sechs Monate zurückgerechnet. Zusätzlich kann ein neuer Anspruch entstehen, wenn seit dem Beginn der letzten Arbeitsunfähigkeit mit einem neuen Anspruch zwölf Monate vergangen sind.

Anrechenbar sind nur Vorerkrankungen wegen derselben Krankheit. Da der Arbeitgeber die Diagnosen beim Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erhält, kann er die Krankenkasse mit der Prüfung beauftragen. Voraussetzung ist, dass die beschäftigte Person gesetzlich krankenversichert ist, die relevanten Arbeitsunfähigkeitsdaten vorliegen und die Erkrankungen zusammen mindestens 30 Tage umfassen. Die Anfrage erfolgt im Datenaustauschverfahren DTA EEL und darf erst nach einer individuellen Prüfung der Notwendigkeit gestellt werden.

Die Krankenkasse wertet die Diagnosen aus und kann fehlende Nachweise nachfordern. Gleiche Diagnosen belegen nicht zwingend dieselbe Grunderkrankung. Bei unklaren Fällen können behandelnde Ärztinnen und Ärzte oder der Medizinische Dienst einbezogen werden. Das Ergebnis wird elektronisch übermittelt und kann eine vollständige, keine oder eine teilweise Anrechenbarkeit ausweisen.

Die Einschätzung der Krankenkasse bindet weder den Arbeitgeber noch die Arbeitsgerichte. Das Bundesarbeitsgericht stellte dies in der Begründung seines Urteils vom 18. Januar 2023 (5 AZR 93/22) fest. Die Mitteilung hat außerdem nicht denselben Beweiswert wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Die geplante Frühstartrente soll Kindern ab dem 6. Lebensjahr den Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen. De...
31/08/2026

Die geplante Frühstartrente soll Kindern ab dem 6. Lebensjahr den Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen. Der Staat will bis zur Volljährigkeit monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen.

Eltern können für Kinder ab sechs Jahren bei einem Anbieter ihrer Wahl einen kapitalgedeckten, privatwirtschaftlich organisierten Vertrag abschließen. Zusätzliche Beiträge sind bis zu 6.840 Euro jährlich möglich. Nach dem 18. Geburtstag kann das Depot bis zum Renteneintritt weiter bespart oder in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden.

Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Wird zunächst kein persönliches Depot eröffnet, sollen die Beiträge jahrgangsbezogen kollektiv angelegt und später auf einen persönlichen Vertrag übertragen werden können.

Anspruchsberechtigt sollen Kinder und Jugendliche ab dem Geburtsjahrgang 2020 mit erstem Wohnsitz im Inland sein. Das Bundesministerium der Finanzen legte am 22. Juli 2026 einen Referentenentwurf vor. Geplant ist eine rückwirkende Zahlung ab dem 1. Januar 2026, zunächst für den Jahrgang 2020. Das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst noch 2026 abgeschlossen werden.

Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zusatzvergütung des Arbeitgebers und strikt vom gesetzlichen Urlaubsentgelt (der re...
21/08/2026

Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zusatzvergütung des Arbeitgebers und strikt vom gesetzlichen Urlaubsentgelt (der regulären Lohnfortzahlung während des Urlaubs) zu trennen. Laut Daten des WSI der Hans-Böckler-Stiftung erhalten im Jahr 2026 lediglich 44 Prozent der Beschäftigten diese Sonderzahlung.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld existiert nicht. Die Auszahlung basiert stattdessen auf Arbeitsverträgen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einer sogenannten betrieblichen Übung durch langjährige, vorbehaltlose Praxis. Arbeitgeber dürfen die Zahlung zudem an Bedingungen knüpfen, sofern diese rechtlich zulässig sind. Gewissheit über den eigenen Anspruch bringen ein Blick in die Verträge sowie Nachfragen bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat.

Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten kann eine ordentliche personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Da...
17/08/2026

Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten kann eine ordentliche personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Das Arbeitsgericht Stuttgart wies die Kündigungsschutzklage eines seit Mai 2018 beschäftigten Montierers gegen einen tarifgebundenen Automobilhersteller ab.

Der Arbeitnehmer war am 13. Januar 2025 eine Gesamtfreiheitsstrafe von 39 Monaten angetreten. Am 22. Januar 2025 kündigte der Arbeitgeber zum Ende Juni 2025. Der Mann verwies darauf, dass er als Erstverbüßer voraussichtlich vor Ablauf von zwei Jahren Freigang erhalten könne. Bis dahin hätte das Arbeitsverhältnis ruhen oder der Arbeitsplatz durch Arbeitnehmerüberlassung überbrückt werden können.

Das Gericht stellte unter Bezug auf das Bundesarbeitsgericht klar, dass eine Arbeitsverhinderung durch Strafhaft grundsätzlich ein personenbedingter Kündigungsgrund ist. Es erklärte: „Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer im Kündigungszeitpunkt noch eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu verbüßen hat und ein Freigängerstatus oder seine vorzeitige Entlassung aus der Haft vor Ablauf von zwei Jahren nicht sicher zu erwarten steht, braucht der Arbeitgeber den Arbeitsplatz für ihn nicht frei zu halten.“

Eine Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe nach § 57 Abs. 1 StGB wäre frühestens am 12. März 2027 möglich gewesen, also zwei Jahre und zwei Monate nach Zugang der Kündigung. Das Freihalten des Arbeitsplatzes sei deshalb „nicht zumutbar“ gewesen.

Eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren macht eine Kündigung allerdings „nicht automatisch und zwangsläufig“ wirksam. Überbrückungsmaßnahmen sind zu prüfen. Hier konnte der Arbeitnehmer jedoch nicht sicher mit einem Freigängerstatus rechnen. Zudem hatte er weder die Tat offengelegt noch trotz mehrfacher Nachfrage das Strafurteil vorgelegt. Daher konnte der Arbeitgeber das Risiko einer Beschäftigung im Freigang nicht bewerten.
Trotz siebenjähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit überwog nach Ansicht des Gerichts das Beendigungsinteresse. „Der Kläger hat seinen Ausfall selbst verschuldet.“

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 15. Januar 2026, Az. 28 Ca 887/25

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat Vorgaben zur Bewertung von Firmenfitness-Angeboten veröffentlicht. Di...
10/08/2026

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat Vorgaben zur Bewertung von Firmenfitness-Angeboten veröffentlicht. Die Nutzung stellt grundsätzlich einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG) dar.

Fehlt für exklusive Firmentarife ein marktüblicher Endpreis, sind die tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers (inkl. Umsatzsteuer) anzusetzen. Diese werden je nach Kostenart (individuell, pauschal oder allgemein) auf die registrierten bzw. theoretisch nutzungsberechtigten Mitarbeitenden aufgeteilt. Ein geldwerter Vorteil entsteht bereits ab der erfolgten Registrierung, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.

Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG (bis 600 Euro/Jahr) scheidet für normale Fitnessstudio-Beiträge aus. Sie greift bei Online-Präventionskursen nur dann, wenn die Zertifizierung nach §§ 20, 20b SGB V vorliegt und die Teilnahme individuell nachgewiesen wird (z. B. durch Zertifikate). Fehlen diese Nachweise, bleibt nur die Prüfung der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

In einer Amateurliga wurde bei einem Fußballspiel ein Spieler gefoult und hat sich das Schienbein gebrochen. Von seinem ...
20/07/2026

In einer Amateurliga wurde bei einem Fußballspiel ein Spieler gefoult und hat sich das Schienbein gebrochen. Von seinem Gegenspieler wollte er dafür den Verdienstausfall ersetzt bekommen.

Dies lehnte das Landgericht Ellwangen jedoch ab. Bei einem Fußballspiel müsse man mit Verletzungen rechnen. Dem Beklagten war eine Verletzungsabsicht nicht nachzuweisen.

Minijobber können Stunden- oder Monatslohn beziehen.Beim Stundenlohn wird jede geleistete Stunde vergütet, beim Monatslo...
13/07/2026

Minijobber können Stunden- oder Monatslohn beziehen.
Beim Stundenlohn wird jede geleistete Stunde vergütet, beim Monatslohn erhält der Minijobber dagegen jeden Monat denselben Lohn. Meist sind bei diesem Modell feste Arbeitstage und regelmäßige Arbeitszeiten festgelegt.

Die aktuelle Verdienstgrenze bei Minijobs liegt bei 603 Euro, also 7.236 Euro im Jahr.
Wie viele Stunden ein Minijobber arbeiten darf, hängt von dem vereinbarten Stundenlohn ab, unabhängig davon, ob Stunden- oder Monatslohn vereinbart wird.

Wird ein Minijobber nach Stunden bezahlt, kann es zu schwankenden Verdiensten kommen. Zu beachten ist hierbei, dass die Verdienstgrenze von durchschnittlich 603 Euro im Monat eingehalten wird. Dabei kann der Verdienst in einzelnen Monaten höher oder niedriger ausfallen.

Aber auch ein Arbeitszeitkonto ist bei Minijobbern möglich, hier kann bei gleichbleibendem Monatslohn flexibel gearbeitet werden.

Grundsätzlich soll der Urlaub auch der Erholung dienen. Jedoch kommt es immer wieder mal vor, dass man während des Urlau...
08/07/2026

Grundsätzlich soll der Urlaub auch der Erholung dienen. Jedoch kommt es immer wieder mal vor, dass man während des Urlaubs oder kurz davor erkrankt. Welche Auswirkungen hat dies nun auf den Urlaub bzw. darf man während der Krankschreibung auch verreisen?

Es gilt: Wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt und auch arbeitsunfähig ist, dann werden die entsprechenden Urlaubstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Die Arbeitsunfähigkeit muss jedoch durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Wird man während eines Auslandsaufenthaltes arbeitsunfähig, dann muss der Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer sowie der Aufenthaltsadresse informiert werden.

Wenn man bereits vor Urlaubsbeginn erkrankt, stellt sich die Frage, ob man die Reise trotzdem antreten darf. Zu beachten ist, dass arbeitsunfähige Beschäftigte alles unterlassen müssen, was die Genesung gefährden oder verzögern könnte. Somit hängt es vom Einzelfall ab, ob eine Reise zulässig ist. Es kommt darauf an, ob der Heilungsprozess beeinträchtigt wird oder ggf. sogar gefördert wird. Ein Erholungsurlaub könnte somit auch der Genesung dienen. Es empfiehlt sich, dass man sich ärztlich bestätigen lässt, dass die geplante Reise der Genesung nicht entgegensteht.

Aus der jährlichen Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung geht ...
27/06/2026

Aus der jährlichen Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung geht hervor, dass 44 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland 2026 Urlaubsgeld erhalten.
Die Analyse beruht auf einer Online-Befragung des Internet-Portals www.lohnspiegel.de, in der rund 50.000 Beschäftigte im Zeitraum Mai 2025 bis Mai 2026 befragt wurden.

Der wichtigste Faktor, ob Urlaubsgeld bezahlt wird oder nicht, ist die Tarifbindung.
So erhalten 73 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen der Privatwirtschaft ein Urlaubsgeld, ohne Tarifvertrag sind es dagegen nur 35 Prozent.
Wobei in Ostdeutschland (33 Prozent) seltener Urlaubsgeld gezahlt wird als in Westdeutschland (46 Prozent).

Frauen sind auch weiterhin beim Urlaubsgeld benachteiligt. Männer erhalten mit 49 Prozent häufiger Urlaubsgeld als Frauen mit nur 38 Prozent.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Größe des Unternehmens, da die Wahrscheinlichkeit, Urlaubsgeld zu erhalten, mit zunehmender Beschäftigtenzahl steigt.
In Großbetrieben mit über 500 Arbeitnehmer erhalten 61 Prozent die Sonderzahlung, in mittleren Betrieben 50 Prozent und in kleineren Betrieben mit unter 100 Beschäftigten sind es hingegen nur 37 Prozent.

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