05/08/2026
Mehr Spielraum für Vereine ab 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für gemeinnützige Vereine und Organisationen eine höhere Freigrenze beim steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Die neue Grenze liegt bei 50.000 € Jahreseinnahmen einschließlich Umsatzsteuer.
Das betrifft zum Beispiel Einnahmen aus:
• Vereinsfesten
• Werbeleistungen
• Vereinsgaststätten
• Verkaufsständen oder Merchandising
Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird sie überschritten, kann der gesamte Gewinn des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig werden.
Die neue Regelung schafft mehr finanziellen Spielraum für Vereine und kann gleichzeitig den Verwaltungsaufwand reduzieren. Trotzdem sollten Einnahmen weiterhin sauber getrennt und dokumentiert werden.
💬 Was meinst du: Sind 50.000 € eine echte Entlastung für Vereine oder bleibt das Steuerrecht für gemeinnützige Organisationen trotzdem zu kompliziert?
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