25/08/2026
Schuldenerlass heißt nicht automatisch Steuerfreiheit.
Das FG stellt klar: Fehlt beim Schuldenerlass der konkrete Bezug zu einem fortbestehenden Unternehmen, kann die Steuerbefreiung nach § 3a EStG entfallen.
Wir prüfen frühzeitig, ob die Voraussetzungen einer steuerfreien Sanierung erfüllt sind.
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