04/06/2026
Überstundenvergütungen aus mehreren Jahren können steuerlich anders behandelt werden als normale Nachzahlungen.
Für Unternehmen bedeutet das:
Vor der Auszahlung sollte geprüft werden, ob die Tarifermäßigung nach § 34 EStG angewendet werden kann.
Das kann Steuerbelastung reduzieren und Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden.
Sie planen eine Überstundenabgeltung oder haben Fragen zur richtigen Einordnung?
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