05/11/2024
*** News zur Grundsteuer ab 2025 ***
Vor mehr als 2 Jahren hat die Neubewertung der Grundstücke in Deutschland begonnen. Mittlerweile sollte so gut wie jeder einen neuen Grundsteuermessbetrag erhalten haben. Bisher stand jedoch ein großes Fragezeichen hinter der Steuer, die sich dadurch ergibt. Die Steuer wird ermittelt, indem der Messbetrag mit einem Hebesatz multipliziert wird.
Im Sommer wurden die aufkommensneutralen Hebesätze der Gemeinden veröffentlicht, d.h. bei welchem Hebesatz die Städte und Gemeinden den gleichen Betrag an Grundsteuer pro Jahr erhalten. Das bedeutet NICHT, dass die individuelle Grundsteuer gleich bleibt, sondern nur die Summe der Grundsteuern der Stadt oder Gemeinde.
Die Stadt Köln hat nun mit einer Pressemitteilung am 10. Oktober bekannt gegeben, den bisherigen Hebesatz beibehalten zu wollen. Was sich gut anhört, ist jedoch eine deutliche Steuererhöhung. Der neutrale Hebesatz für Köln wäre 464%, der bisherige - der „stabil“ gehalten werden soll, beträgt 515%. Das bedeutet, dass die Stadt Köln die Steuer mal eben um 10,75% erhöht!
Wer aber meint, das wäre unverschämt, darf zu unseren Nachbarn nach Bergisch Gladbach schauen. Dort wird der Hebesatz ebenfalls mit 731% beibehalten, obwohl der neutrale Satz nur 653% betragen würde. Das ist eine Erhöhung um knapp 12%.
*** Bitte beachten Sie, dass sich die eigene Grundsteuer unabhängig vom Hebesatz deutlich verändern wird. Mindestens zu 20% gewerblich genutzte Immobilien werden deutlich preiswerter, während rein wohnlich genutzte Immobilien teurer werden, neuere Baujahre ggf. auch deutlich teurer. Dieser Effekt hängt aber mit der Bewertung zusammen und wird durch die o.g. Entwicklung „nur“ verstärkt ***