02/06/2026
Die Betriebsaufspaltung zählt seit Jahrzehnten zu den besonders risikobehafteten Bereichen des Unternehmenssteuerrechts. Häufig entsteht sie unbemerkt.
Das klassische Beispiel ist die Vermietung einer Immobilie des Gesellschafters an seine eigene GmbH. Kritisch wird es insbesondere, wenn die personelle oder sachliche Verflechtung später wegfällt. Denn in der Praxis wird daraus nicht selten vorschnell eine steuerpflichtige Betriebsaufgabe abgeleitet.
Die ganze Thematik sowie die steuerlichen Konsequenzen findet ihr auf unserer Webseite unter Newsblog oder unter folgenden Link:
https://steuer-bayreuth.de/betriebsaufspaltung-wann-wirklich-eine-steuerliche-betriebsaufgabe-droht/