27/02/2026
Mit dem sogenannten „Investitions-Booster“ hat der Gesetzgeber gezielt neue Abschreibungsanreize für klimafreundliche Mobilität geschaffen. Kernstück ist der neu gefasste § 7 Abs. 2a EStG, der für bestimmte betriebliche Elektrofahrzeuge eine degressive Abschreibung von bis zu 75 % im Jahr der Anschaffung vorsieht.
Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Betriebsaufgabe planen, eröffnet diese Regelung interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Auf unserer Webseite finden Sie ein Praxisbeispiel hierzu. https://steuer-bayreuth.de/gestaltungen-im-rahmen-der-betriebsaufgabe-gestaltungsspielraeume-durch-§-7-abs-2a-estg-nutzen/