01/12/2017
🆕Riestersparen in 2️⃣0️⃣1️⃣8️⃣: Das ist neu❗️
Den Riester gibt es in vielen Varianten, als klassische Rentenversicherungen, Fondssparplan, Betriebsvorsorge oder Baufinanzierung.
In 2018 steigt die Attraktivität durch höhere Zulagen und neue Steuerreglungen weiter.
Wir fassen für Sie die wichtigsten Punkte zusammen:
Die Grundzulage je Riester-Sparer steigt ab dem 1. Januar 2018 von bisher 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr. Wer einschließlich der Zulagen 4% seines Bruttogehaltes des Vorjahres in einen Riester-Vertrag investiert, erhält die volle Zulage.
Bei den Kinderzulagen ändert sich nichts. Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es weiterhin eine Kinderzulage von 300 Euro, für vor 2008 geborene Kinder sind es 185 Euro pro Jahr. So erhält eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern also maximal 775 Euro an staatlicher Förderung, wenn einer der Partner einen Riester-Vertrag besitzt. Das spiegelt sich in der Rendite wieder, denn je höher die Zulagen sind, desto weniger Eigenbeiträge müssen aufgebracht werden, um die volle Förderung zu erhalten.
Zahlt man nur wenig in seinen Vertrag, kann man sich sein Riester-Kapital direkt beim Eintritt in die Rente in voller Höhe auszahlen lassen.
Ab 2018 gilt: Die Auszahlung einer solchen Kleinstbetragsrente wird steuerlich auf fünf Jahre verteilt, so dass man im Jahr der Auszahlung nicht in einen wesentlich höheren Steuersatz rutscht.
Ab 2018 geschlossene Riesterverträge enthalten außerdem ein Wahlrecht – Sparer können nun entscheiden, ob Sie eine Kleinstbetragsrente sofort bei Rentenbeginn oder erst zum 1. Januar des folgenden Jahres ausgezahlt haben wollen.
Begründung: Im Folgejahr hat man geringere Einkünfte, da während des gesamten Jahres nur noch die Rente bezogen wird. Hierdurch verringert sich die steuerliche Belastung.
Bei Fragen rund um den Riester helfen wir Ihnen gerne weiter!
www.finumfinanzhaus.de
🆕Riestersparen in 2️⃣0️⃣1️⃣8️⃣: Das ist neu❗️
Den Riester gibt es in vielen Varianten, als klassische Rentenversicherungen, Fondssparplan, Betriebsvorsorge oder Baufinanzierung.
In 2018 steigt die Attraktivität durch höhere Zulagen und neue Steuerreglungen weiter.
Wir fassen für Sie die wichtigsten Punkte zusammen:
Die Grundzulage je Riester-Sparer steigt ab dem 1. Januar 2018 von bisher 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr. Wer einschließlich der Zulagen 4% seines Bruttogehaltes des Vorjahres in einen Riester-Vertrag investiert, erhält die volle Zulage.
Bei den Kinderzulagen ändert sich nichts. Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es weiterhin eine Kinderzulage von 300 Euro, für vor 2008 geborene Kinder sind es 185 Euro pro Jahr. So erhält eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern also maximal 775 Euro an staatlicher Förderung, wenn einer der Partner einen Riester-Vertrag besitzt. Das spiegelt sich in der Rendite wieder, denn je höher die Zulagen sind, desto weniger Eigenbeiträge müssen aufgebracht werden, um die volle Förderung zu erhalten.
Zahlt man nur wenig in seinen Vertrag, kann man sich sein Riester-Kapital direkt beim Eintritt in die Rente in voller Höhe auszahlen lassen.
Ab 2018 gilt: Die Auszahlung einer solchen Kleinstbetragsrente wird steuerlich auf fünf Jahre verteilt, so dass man im Jahr der Auszahlung nicht in einen wesentlich höheren Steuersatz rutscht.
Ab 2018 geschlossene Riesterverträge enthalten außerdem ein Wahlrecht – Sparer können nun entscheiden, ob Sie eine Kleinstbetragsrente sofort bei Rentenbeginn oder erst zum 1. Januar des folgenden Jahres ausgezahlt haben wollen.
Begründung: Im Folgejahr hat man geringere Einkünfte, da während des gesamten Jahres nur noch die Rente bezogen wird. Hierdurch verringert sich die steuerliche Belastung.
Bei Fragen rund um den Riester helfen wir Ihnen gerne weiter!
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