16/01/2026
Ab dem 1. Januar 2026 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze (in der Regel 67 Jahre) erreicht haben, bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei dazuverdienen, wenn sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
📊 Wichtige Eckpunkte:
• Der steuerfreie Freibetrag gilt bis zu 2.000 € pro Monat bzw. 24.000 € im Jahr.
• Steuern: Auf diesen Betrag wird keine Einkommensteuer fällig.
• Sozialversicherung: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bleiben grundsätzlich bestehen.
• Übersteigt der Verdienst 2.000 € im Monat, ist der darüberliegende Teil normal steuerpflichtig.
• Voraussetzung: Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
• Ausgeschlossen: Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Minijobber sowie Land- und Forstwirte profitieren nicht von der Aktiv-Rente.
💡 Ziel der Regelung: Die Aktiv-Rente soll die Erwerbstätigkeit im Rentenalter attraktiver machen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
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