Bollmann, Spielmann & Kollegen

Bollmann, Spielmann & Kollegen Bollmann, Spielmann & Kollegen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Unser Partner-Prinzip hat ein Ziel: Leistung, die sich für Sie lohnt.

Zahlen sind auf der ganzen Welt gleich. Gesetze und Verordnungen nicht. Und die spezifische Situation von Einzelpersonen oder Unternehmen schon gar nicht. Wir wollen, dass Sie in diesem Dschungel keinen Schaden nehmen. Deshalb gilt bei uns ein einfaches Leistungsprinzip: Erst zuhören und fragen, dann verstehen und handeln. Mit umfassendem Fachwissen, das sich bei Bedarf interdisziplinär verzahnt u

nd ergänzt. Bis die für Sie beste Lösung gefunden ist. Wir kooperieren national, aber auch international mit ausgesuchten Partnern. Unsere Heimat aber ist Ostwestfalen. Und das spüren Sie, wenn Sie mit uns zusammenarbeiten. Denn hier sind Werte zuhause, die wir verinnerlicht haben. Bodenhaftung statt abgehobenen Lifestyles. Verlässlichkeit statt Versprechungen. Partnerschaft statt einer reinen Kundenbeziehung. Wir sind stolz darauf, wenn wir immer wieder beweisen können, dass unser Wort zählt. Durch Leistungen, die sich für Sie lohnen.

25/06/2026

Können Vermögensverluste aus Trickbetrug steuerlich abgesetzt werden?
In einem Betrugsfall aus dem Jahr 2025 übergab das Opfer die geforderte Summe in bar und machte den Geldbetrag später in der Einkommensteuer¬erklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Sind Vermögensverluste aus Trickbetrug steuerlich absetzbar? Jetzt mehr dazu in Steuernews-TV. https://www.bollmann-kollegen.de/videos

Vermieterinnen und Vermieter können Fortbildungskosten für Steuern und Immobilienverwaltung unter bestimmten Voraussetzu...
23/06/2026

Vermieterinnen und Vermieter können Fortbildungskosten für Steuern und Immobilienverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend machen. Näheres dazu lesen Sie hier:

Aktuelle Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichts

Der Sommer beginnt und bringt frischen Schwung, sonnige Perspektiven und mehr Leichtigkeit in den Alltag. ☀️Wir wünschen...
21/06/2026

Der Sommer beginnt und bringt frischen Schwung, sonnige Perspektiven und mehr Leichtigkeit in den Alltag. ☀️
Wir wünschen Ihnen einen gelungenen Start in die warme Jahreszeit und viele schöne Momente voller Energie, Freude und guter Aussichten.

Aufwendungen für Heilbehandlungen sind nur dann ohne Einzelnachweis steuerlich absetzbar, wenn die Aufwendungen für eine...
20/06/2026

Aufwendungen für Heilbehandlungen sind nur dann ohne Einzelnachweis steuerlich absetzbar, wenn die Aufwendungen für eine medizinisch indizierte Krankheit entstanden sind. Was in Fällen gilt, in denen die medizinische Indikation nicht eindeutig zu beurteilen ist, lesen Sie hier:

Urteil Hessisches Finanzgericht

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnst...
15/06/2026

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei. Die für 2026 geltenden Beträge erfahren Sie hier:

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei.

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflich...
14/06/2026

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflichten beginnen zu Beginn des kommenden Jahres bzw. für kleinere Unternehmer ab dem 1.1.2028.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen 18-seitigen „Fragen-Antworten-Katalog“ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung herausgegeben. Der Katalog gibt Antworten u. a. auf die Frage, was als E-Rechnung gilt. Als solche anerkannt werden ausschließlich in einem strukturierten elektronischen Format gem. EN 16931 erstellte Dokumente, die maschinell verarbeitet werden können. Als Beispiel erwähnt die BStBK Formate wie „XRechnung“ oder „ZUGFeRD ab Vers. 2.0“.
Zentrales Thema bildet der Umgang mit E-Rechnungen in Bezug auf Ablage, Speicherung, Archivierung, Löschung unter Vereinbarkeit der „Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sowie zum Datenzugriff durch die Finanzbehörden“ (GoBD).
Ausführlich dargestellt werden auch der Empfang und die Verarbeitung sowie Erstellung und Versand von E-Rechnungen. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass jede empfangene E-Rechnung einer Validierung (Syntax-, Semantik- und Datenmodellprüfung) unterzogen werden muss. Geprüft werden muss jede Rechnung auf Formatfehler, Geschäftsregelfehler oder inhaltliche Fehler. Bei Erstellung einer E-Rechnung ist im Ausgangsprozess u. a. darauf zu achten, dass die Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz enthalten sind. Der strukturierte E-Rechnungsdatensatz kann entweder direkt im Rechnungsstellungsprogramm oder auf einer externen Rechnungsschreibungsplattform erstellt werden. Ergänzende Angaben zur E-Rechnung sind in einen in der E-Rechnung enthaltenen Datensatz aufzunehmen.

Ein späterer Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht im Zusammenhang mit der Übertragung von landwirtschaftlichem Vermögen ste...
12/06/2026

Ein späterer Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht im Zusammenhang mit der Übertragung von landwirtschaftlichem Vermögen stellt einen eigenständigen schenkungsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang dar, der nicht der Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen unterliegt. Lesen Sie dazu mehr hier:

Rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Erhebung von Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen als Vorsteuerberichtigungen für rech...
09/06/2026

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Erhebung von Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen als Vorsteuerberichtigungen für rechtmäßig erachtet. Lesen Sie mehr zu den Entscheidungsgründen hier:

BFH billigt Erhebung von Nachzahlungszinsen auf Vorsteuerberichtigungen

Juni 202610. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag) L...
08/06/2026

Juni 2026

10. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag)
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchenlohnsteuer für Mai
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag

* 15. ❗ Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck.

24. 💰 Sozialversicherungsbeiträge Juni (Abgabe der Beitragsnachweise)

25. 📑 Zusammenfassende Meldung (Umsatzsteuer)

26. 💰 Sozialversicherungsbeiträge Juni (Fälligkeit der Beiträge)

*Verschiebung dieses Termins wegen Wochenende/Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO)

31/05/2026

Wer kann die neue Aktivrente in Anspruch nehmen?
Mit dem Aktivrentengesetz führte die Bundesregierung die Aktivrente für Rentnerinnen und Rentner ein. Bis zu € 2.000,00 im Monat können steuer- jedoch nicht sozialversicherungsfrei hinzuverdient werden. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, erfahren Sie in Steuernews-TV. https://www.bollmann-kollegen.de/videos

Adresse

Fürstenwinkel 5
Bad Oeynhausen
32549

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:30
Dienstag 08:00 - 17:30
Mittwoch 08:00 - 17:30
Donnerstag 08:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

+49573174840

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Bollmann, Spielmann & Kollegen erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Bollmann, Spielmann & Kollegen senden:

Teilen

Kategorie