25/06/2026
🍽️ Steuertipp: Bewirtungskosten richtig absetzen
Geschäftsessen mit Kunden oder Geschäftspartnern können steuerlich berücksichtigt werden. Dabei sind grundsätzlich 70 % der Kosten als Betriebsausgabe abziehbar.
✅ Voraussetzung ist ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg mit allen erforderlichen Angaben.
Sie haben Fragen zur korrekten Dokumentation? Wir beraten Sie gerne 👉 https://becker-elsner.de/