Michelsohn Steuerberatung

Michelsohn Steuerberatung Wir möchten Sie einladen, sich auf den folgenden Seiten über unser Angebot und die Kanzlei Michelsohn Steuerberatung zu informieren.

Wir sind erfolgreich für eine stetig wachsende Anzahl von Mandanten tätig und bieten Ihnen ein umfassendes Beratungskonzept, das maßgeschneidert auf die Belange unserer Mandanten abgestimmt wird. Michelsohn Steuerberatung steht für ein ganzheitliches Beratungskonzept, da es nahezu alle steuerlichen Bereiche abdeckt und Ihnen umfassende, aktive und zukunftsorientierte Beratung garantiert und keine

steuerliche Verwaltung der Vergangenheit. Ein sehr gut ausgebildetes, dynamisches und freundliches Team mit viel Spaß an der Arbeit ist Garant für den Erfolg unserer Mandanten und der Kanzlei. Sie werden es spüren, wenn Sie uns kennenlernen.

Über Ihren Anruf oder Ihre Mail freuen wir uns sehr. Wir können ein unverbindliches erstes Kennenlerngespräch führen - gerne kommen wir auch zu Ihnen, wenn Sie es wünschen. Ihre Meike Michelsohn
Diplombetriebswirtin (BA), Steuerberater

Frohe Ostertage wünscht Ihnen Meike Michelsohn mit dem gesamten Team! 🐰🌷🥚
02/04/2026

Frohe Ostertage wünscht Ihnen Meike Michelsohn mit dem gesamten Team! 🐰🌷🥚

AUSLÄNDISCHE QUALIFIKATIONEN SOLLEN SCHNELLER ANERKANNT WERDENUm den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu lindern, ha...
24/03/2026

AUSLÄNDISCHE QUALIFIKATIONEN SOLLEN SCHNELLER ANERKANNT WERDEN

Um den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu lindern, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen vorgelegt. Unter anderem Ärzte, Zahnärzte und Hebammen sollen ihre Qualifikationen künftig schneller anerkennen lassen können. Anstelle der aufwendigen Gleichwertigkeitsprüfung soll die Kenntnisprüfung zum Regelfall werden. In bestimmten Fällen kann die Berufserlaubnis unbefristet erteilt werden. Voraussetzung bleibt der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.

Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss zeigten sich die Verbände grundsätzlich unterstützend, äußerten aber teils Bedenken hinsichtlich der Patientensicherheit. Unter anderem die Bundeszahnärztekammer betonte, dass eine bundesweit vergleichbare Prüfung auf hohem Niveau notwendig sei und Vereinfachungen nicht zu Qualifikationslücken führen dürften. Der Deutsche Hebammenverband forderte eine zentrale Stelle für Kompetenzprüfungen, um Risiken für Mütter und Neugeborene zu vermeiden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hob hervor, dass bereits heute ein Drittel der Ärzte in Kliniken nichtdeutscher Herkunft sei. Dieses Personal stelle trotz höheren Einarbeitungsaufwands eine Bereicherung für Patienten und Teams dar.

Hinweis: Mit der Reform sollen bürokratische Hürden abgebaut und Verwaltungskosten eingespart werden. Insgesamt genießt die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren breite Unterstützung, während Patientensicherheit und Qualität der Ausbildung weiterhin zentrale Anliegen bleiben.

Mandantenrundbrief April 2026 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln

30 Jahre Engagement, Leidenschaft und Teamgeist – liebe Tanja, was für ein unglaublicher Meilenstein! 💐Danke für Ihre Tr...
04/03/2026

30 Jahre Engagement, Leidenschaft und Teamgeist – liebe Tanja, was für ein unglaublicher Meilenstein! 💐
Danke für Ihre Treue, Ihre Erfahrung und Ihr großes Herz für Kolleginnen und Kollegen. Wir sind dankbar, Sie im Team zu haben! Auf viele weitere erfolgreiche Jahre! 🥂✨

DAS FINANZAMT MUSS ÜBER EINE ERBSCHAFT INFORMIERT WERDENÜber eine Erbschaft oder ein Vermächtnis muss das Finanzamt info...
20/02/2026

DAS FINANZAMT MUSS ÜBER EINE ERBSCHAFT INFORMIERT WERDEN

Über eine Erbschaft oder ein Vermächtnis muss das Finanzamt informiert werden, weil möglicherweise Steuern anfallen. Wer diese Meldung versäumt, riskiert ein Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Sobald Erben vom Vermögensübergang erfahren, müssen sie ihr Finanzamt innerhalb von drei Monaten von sich aus über das Erbe oder das Vermächtnis informieren. Dafür ist ein formloses, aber inhaltlich umfassendes Schreiben zu erstellen. Darin müssen der Name, die Anschrift und der Beruf des Erblassers sowie des Erwerbers angegeben werden, des Weiteren der Todestag und der Sterbeort. Auch die Art, der Umfang und der Wert des Vermögens sind aufzuführen. Ergänzend ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe anzugeben. Die Erbschaftsanzeige kann elektronisch als ELSTER-Nachricht oder in Briefform abgegeben werden.

Das zuständige Erbschaftsteuer-Finanzamt für den jeweiligen Wohnbezirk ist einem Verzeichnis auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums zu entnehmen. Nach dem Eingang der Meldung prüft das Finanzamt, ob eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden muss. Diese wird zur Pflicht, wenn Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben oder Unternehmensanteile übergehen.

Nicht jede Erbschaft ist steuerpflichtig. Das Gesetz enthält Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind bis zu 500.000 € steuerfrei. Kinder dürfen von jedem Elternteil 400.000 € und Enkel von ihren Großeltern 200.000 € steuerfrei erben. Für Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten gilt ein Freibetrag von 20.000 €.

Auch wenn die Erbschaft unterhalb der Freibeträge liegt, bleibt die Meldepflicht bestehen. Die Freibeträge befreien zwar von der Steuer, nicht aber von der Anzeigepflicht. Nur ausnahmsweise kann auf die Anzeige verzichtet werden, wenn eindeutig feststeht, dass keine Steuerpflicht besteht. Könnte sich aber eine Steuer ergeben, sollte die Meldepflicht nicht vernachlässigt werden. Denn Behörden wie das Standesamt, das Nachlassgericht und Notare informieren das Finanzamt über Todesfälle und Nachlassvorgänge.

Mandantenrundbrief März 2026 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln

DIGITALE KANZLEI 2026 - WIR HABEN ES WIEDER EINMAL GESCHAFFT ✅Zum sechsten Mal in Folge sind wir für unseren digitalen P...
03/02/2026

DIGITALE KANZLEI 2026 - WIR HABEN ES WIEDER EINMAL GESCHAFFT ✅

Zum sechsten Mal in Folge sind wir für unseren digitalen Prozesse in der Kanzlei ausgezeichnet worden🤞🏼🎉

Wir danken unserem Team und freuen uns unter den Vorreitern der Branche zu sein und werden weiterhin Gas geben, um die Digitalisierung voranzutreiben 💯

DEUTSCHLAND DARF DEUTSCHE RENTNER IN PORTUGAL BESTEUERNDas Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Portugal enthält eine Rü...
19/01/2026

DEUTSCHLAND DARF DEUTSCHE RENTNER IN PORTUGAL BESTEUERN

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Portugal enthält eine Rückfallklausel für Renteneinkünfte. Diese Klausel legt der Bundesfinanzhof dahingehend aus, dass das Besteuerungsrecht für aus Deutschland gezahlte Renten an einen nach Portugal ausgewanderten Steuerpflichtigen grundsätzlich beim Ansässigkeitsstaat Portugal liegt. Das Besteuerungsrecht fällt jedoch an Deutschland zurück, wenn es sich bei dem Steuerpflichtigen um eine neu nach Portugal gezogene Person handelt, die

▪️ dort aufgrund eines vor dem 01.04.2020 bei der portugiesischen Steuerverwaltung gestellten Antrags den Status eines „residente não habitual“ hat und
▪️ mit ihren Renteneinkünften in den ersten zehn Jahren in Portugal steuerfrei gestellt wird.

Deshalb ist darauf zu achten, ob der jeweils andere DBA-Staat das ihm zustehende Besteuerungsrecht tatsächlich ausübt. Andernfalls kann es zum Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland kommen, was in der Regel eine erheblich höhere Steuerbelastung zur Folge hat.

Hinweis: Im Streitfall ging es um Rentenzahlungen, die ein ehemaliger Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält. Nutzen Sie im Vorfeld eines Wegzugs unser Beratungsangebot!

Mandantenrundbrief Februar 2026 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln

Wohlbehütet ans ZielDie Anzahl an Frühgeburten in Deutschland nimmt zu. Frühgeborene sollen, soweit möglich, überhaupt n...
15/01/2026

Wohlbehütet ans Ziel

Die Anzahl an Frühgeburten in Deutschland nimmt zu. Frühgeborene sollen, soweit möglich, überhaupt nicht transportiert werden. Viele können aber am Geburtsort nicht ausreichend versorgt und müssen in eine Spezialklinik verlegt werden. Ein möglichst ruhiger und erschütterungsfreier Transport kann lebensentscheidend sein. (Quelle: Björn Steiger Stiftung)

Wir unterstützen wie in den Jahren zuvor die Initiative „Babynotarztwagen Felix“ mit einer Patenschaft.

BESSERVERDIENER MÜSSEN 2026 HÖHERE SOZIALABGABEN LEISTENDer Gesetzgeber hat die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialv...
12/12/2025

BESSERVERDIENER MÜSSEN 2026 HÖHERE SOZIALABGABEN LEISTEN

Der Gesetzgeber hat die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung angehoben. Ab dem 01.01.2026 müssen Gutverdiener dadurch höhere Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen, während Normalverdiener und ihre Arbeitgeber von der Änderung nicht betroffen sind.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist von 5.512,50 € auf 5.812,50 € pro Monat gestiegen. Das diese Grenze übersteigende Einkommen bleibt beitragsfrei. Gleichzeitig wurde die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, von 6.150 € auf 6.450 € im Monat angehoben.

Auch in der Rentenversicherung sind die Obergrenzen gestiegen: Die Beitragsbemessungsgrenze wurde von 8.050 € auf 8.450 € pro Monat erhöht. Das Durchschnittsentgelt zur Berechnung der Rentenpunkte wurde für 2026 vorläufig auf 51.944 € festgesetzt (2025: 50.493 €).

Hinweis: Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen richtet sich nach der Lohnentwicklung. Besserverdienende werden ab 2026 spürbar stärker belastet, während die Sozialabgaben für Durchschnittsverdiener stabil bleiben sollen.

Mandantenrundbrief Januar 2026 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln

WIE VIELE PATIENTEN EIN HAUSARZT BETREUTIm Jahr 2024 betreute ein Hausarzt in Deutschland rein rechnerisch mehr als 1.20...
19/11/2025

WIE VIELE PATIENTEN EIN HAUSARZT BETREUT

Im Jahr 2024 betreute ein Hausarzt in Deutschland rein rechnerisch mehr als 1.200 Menschen. Das teilte das Statistische Bundesamt mit. Der Versorgungsgrad wird berechnet, indem die Zahl der Hausärzte ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl gesetzt wird. Seit Jahren bleibt dieser Wert nahezu konstant. 2014 lag er bei 1.266, 2024 bei 1.264 Personen pro Hausarzt. Besonders hoch lag die Zahl der Patienten pro Hausarzt in Brandenburg (1.436), Bremen (1.369) und Niedersachsen (1.356). Deutlich günstiger war die Situation in Bayern, wo ein Hausarzt im Schnitt 1.114 Menschen versorgte – das ist bundesweit der niedrigste Wert. Auch Hamburg (1.118) und Mecklenburg-Vorpommern (1.149) lagen unter dem Durchschnitt.

Obwohl die Arztzahlen leicht gestiegen sind, hat sich die Versorgung pro Kopf kaum verbessert. 2024 gab es in Deutschland rund 66.100 Hausärzte, das sind 3,4 % mehr als zehn Jahre zuvor. Der Anteil der Hausärzte an allen praktizierenden Medizinern lag bei 15,1 %. Grundlage der Statistik ist eine Definition, die neben Allgemeinmedizinern auch Internisten ohne Spezialisierung sowie praktische Ärzte umfasst.

Eine zentrale Herausforderung bleibt die Altersstruktur in der Ärzteschaft. Rund 41 % der Hausärzte waren 2024 bereits 60 Jahre alt oder älter, knapp jeder Fünfte sogar über 65. Dagegen waren nur 7,7 % jünger als 40 Jahre. Am stärksten von einer eher älteren Ärzteschaft geprägt sind Rheinland-Pfalz, das Saarland und Bremen. Am niedrigsten ist der Anteil in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Hausarztpraxen werden in Deutschland überwiegend als Einzelpraxen betrieben. 2023 lag deren Anteil bei 67,5 %, während 32,5 % Gemeinschaftspraxen waren. Die Einnahmen der Praxen stammten zu 83,5 % aus Kassenabrechnungen, während Privatabrechnungen und sonstige Tätigkeiten 16,5 % ausmachten.

Mandantenrundbrief Dezember 2025 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln

Die Anzahl der Hausärzte ist nach einem kontinuierlichen Rückgang über einen längeren Zeitraum in den vergangenen zwei J...
18/09/2025

Die Anzahl der Hausärzte ist nach einem kontinuierlichen Rückgang über einen längeren Zeitraum in den vergangenen zwei Jahren wieder leicht gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Demnach ist die Zahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärzte im langjährigen Vergleich von 54.052 im Jahr 1999 auf 51.437 Vollzeitäquivalente im Jahr 2024 gesunken. Dies entspreche einem Rückgang um 4,8 % in 25 Jahren. Die Zahl der Hausärzte ist wieder leicht gestiegen, von 51.315 im Jahr 2022 auf 51.473 im Jahr 2024. Der Anteil der Hausärzte an der Gesamtzahl der Ärzte lag den Angaben zufolge 2024 bei 41,9 %.

Die Bundesregierung räumte ein, dass aufgrund der knappen personellen Kapazitäten im haus- und kinderärztlichen Bereich eine Überlastung der für die geplante Primärversorgung noch vorzusehenden Arztgruppen verhindert werden müsse. Die Erarbeitung dieses komplexen Reformvorhabens sei noch nicht abgeschlossen.

Hinweis: Bei dem geplanten Primärarztsystem sollen Hausärzte erste Anlaufstelle für Patienten sein und damit eine zentrale Lenkungsfunktion übernehmen. Unter anderem soll das System die Terminvergabe an Fachärzte effektiver gestalten und beschleunigen.

Mandantenrundbrief Oktober 2025 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln

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