Michelsohn Steuerberatung

Michelsohn Steuerberatung Wir möchten Sie einladen, sich auf den folgenden Seiten über unser Angebot und die Kanzlei Michelsohn Steuerberatung zu informieren.

Wir sind erfolgreich für eine stetig wachsende Anzahl von Mandanten tätig und bieten Ihnen ein umfassendes Beratungskonzept, das maßgeschneidert auf die Belange unserer Mandanten abgestimmt wird. Michelsohn Steuerberatung steht für ein ganzheitliches Beratungskonzept, da es nahezu alle steuerlichen Bereiche abdeckt und Ihnen umfassende, aktive und zukunftsorientierte Beratung garantiert und keine

steuerliche Verwaltung der Vergangenheit. Ein sehr gut ausgebildetes, dynamisches und freundliches Team mit viel Spaß an der Arbeit ist Garant für den Erfolg unserer Mandanten und der Kanzlei. Sie werden es spüren, wenn Sie uns kennenlernen.

Über Ihren Anruf oder Ihre Mail freuen wir uns sehr. Wir können ein unverbindliches erstes Kennenlerngespräch führen - gerne kommen wir auch zu Ihnen, wenn Sie es wünschen. Ihre Meike Michelsohn
Diplombetriebswirtin (BA), Steuerberater

UMSATZSTEUERBEFREIUNG SETZT KRANKHEIT ODER VERLETZUNG VORAUSHeilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin können umsatzst...
22/07/2026

UMSATZSTEUERBEFREIUNG SETZT KRANKHEIT ODER VERLETZUNG VORAUS

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin können umsatzsteuerfrei erbracht werden. Wann ästhetische Operationen und Behandlungen hierunter fallen, hat kürzlich das Bundesfinanzministerium (BMF) näher beleuchtet. Demnach sind ästhetische Operationen und Behandlungen nur dann als Heilbehandlung steuerfrei, wenn sie dazu dienen, Personen zu behandeln oder zu heilen, bei denen

- aufgrund einer (psychischen) Krankheit,
- wegen einer Verletzung oder
- eines angeborenen körperlichen Mangels

ein Eingriff ästhetischer Natur erforderlich ist. Für steuerliche Zwecke sind detaillierte (anonymisierte) Angaben zu der mit dem jeweiligen Behandlungsfall verfolgten therapeutischen oder prophylaktischen Zielsetzung erforderlich.

Wer die Umsatzsteuerbefreiung beanspruchen will, trägt die Feststellungslast und muss für jeden einzelnen Patienten dokumentieren und nachweisen, dass eine Heilbehandlung vorliegt. Die jeweiligen Feststellungen sind von medizinischem Fachpersonal zu treffen, soweit keine tatsächliche Vermutung für eine medizinisch indizierte Heilbehandlung besteht. Die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit müssen durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, die insbesondere Angaben zu diesen Punkten enthalten soll:

- auf welcher tatsächlichen Grundlage die fachliche Beurteilung erfolgt ist,
- welche Methode der Tatsachenerhebung angewandt wurde,
- wie die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose) lautet,
- welchen Schweregrad die Erkrankung aufweist,
- welche entstellenden oder psychischen Folgen sich aus der Erkrankung ergeben; eine entstellende Wirkung oder eine psychische Erkrankung ist dabei typischerweise nicht von einem Chirurgen, sondern von einem dafür zuständigen Facharzt festzustellen.

Hinweis: Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert. Darin weist es ausdrücklich darauf hin, dass die ärztliche Schweigepflicht der Verwendung entsprechender Angaben im Besteuerungsverfahren nicht entgegensteht.

Mandantenrundbrief August 2026 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln

DER MARKTPREIS EINER IMMOBILIE SCHLÄGT DEN SCHÄTZWERTWird eine Immobilie vererbt, unterliegt dieser Vorgang der Erbschaf...
23/06/2026

DER MARKTPREIS EINER IMMOBILIE SCHLÄGT DEN SCHÄTZWERT

Wird eine Immobilie vererbt, unterliegt dieser Vorgang der Erbschaftsteuer. Wie hoch die Steuerbelastung ausfällt, hängt vom Wert der Immobilie ab. Um zu erreichen, dass möglichst niedrige Grundstückswerte angesetzt werden, kann dem Finanzamt ein Sachverständigengutachten vorgelegt werden. Allerdings steht dem Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch ein Gutachten der durch einen zeitnahen Verkauf des Grundstücks erzielte, höhere Kaufpreis regelmäßig entgegen. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (FG) hervor.

Der Kläger hatte im Jahr 2020 unter anderem zwei Grundstücke geerbt. In zwei Gutachten ermittelte ein Sachverständiger hierfür Grundbesitzwerte von 210.000 € und 305.000 €. Der Kläger verkaufte die beiden Grundstücke 2021 jedoch für insgesamt 900.000 €. Das Finanzamt setzte für die Erbschaftsteuer Grundstückswerte von 290.834 € und 405.006 € fest. Die niedrigeren Grundstückswerte aus den Sachverständigengutachten übernahm es nicht. Der Kläger wollte demgegenüber erreichen, dass das Finanzamt die niedrigeren Werte aus den Gutachten berücksichtigt. Die Käuferin habe die Grundstücke ohne vorherige Besichtigung und ohne Kenntnis der vorhandenen Mängel erworben. Das Finanzamt habe pauschal dem Kaufpreis den Vorzug gegeben, ohne die Feststellungen zu Mängeln und Sanierungserfordernissen in die Bewertung einfließen zu lassen.

Die Klage vor dem FG hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts konnte der Kläger durch die Gutachten keine niedrigeren Werte nachweisen. Ein solcher Nachweis durch ein Sachverständigengutachten ist zwar grundsätzlich möglich, hier sei der tatsächlich erzielte Kaufpreis aber das stärkere Indiz. Denn ein zwischen fremden Dritten vereinbarter Verkaufspreis stellt regelmäßig den sichersten Anhaltspunkt für den Verkehrswert dar, ein Gutachten demgegenüber nur eine Schätzung. Eine gesetzliche Regelung, wonach ein Gutachten stets vorrangig zu berücksichtigen wäre, existiert nicht. Zudem bekräftigte die Käuferin, dass der von ihr gezahlte Preis nach ihrer Einschätzung dem Marktwert entsprach. Auch eine zwischenzeitlich positive Entwicklung des Immobilienmarkts konnte die erhebliche Abweichung zwischen dem Kaufpreis und den Werten laut Gutachten nicht plausibel erklären.

Hinweis: In solch einem Fall muss nachvollziehbar dargelegt werden, warum der erzielte Kaufpreis ausnahmsweise nicht den Verkehrswert widerspiegelt. Wir unterstützen Sie bei solchen Anliegen.

Mandantenrundbrief Juli 2026 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln

Michelsohn Steuerberatung unterstützt „HERZSICHER in der Schule“ 🏫🚑❤️‍🩹Bereits junge Menschen ab der siebten Klasse sind...
17/06/2026

Michelsohn Steuerberatung unterstützt „HERZSICHER in der Schule“ 🏫🚑❤️‍🩹

Bereits junge Menschen ab der siebten Klasse sind in der Lage, Erwachsene zu reanimieren. Die Initiative „HERZSICHER in der Schule“ (vormals „Retten macht Schule“) setzt genau hier an. ❤️

Lehrer werden an weiterführenden Schulen in der Reanimation ausgebildet. Anschließend können sie selbstständig ihren Schülern die Wiederbelebung und die Laiendefibrillation beibringen. ⚡🫀👩‍🏫

(Quelle: Björn Steiger Stiftung)

Wir unterstützen die Initiative mit einer Patenschaft. 🤝

Erneut ausgezeichnet – Beratung mit Anspruch! 🏆Wir freuen uns sehr 🥳, auch in diesem Jahr wieder als Top-Steuerberater a...
11/06/2026

Erneut ausgezeichnet – Beratung mit Anspruch! 🏆

Wir freuen uns sehr 🥳, auch in diesem Jahr wieder als Top-Steuerberater ausgezeichnet worden zu sein. Die Auszeichnung durch FOCUS-MONEY bestätigt unseren Anspruch, Mandantinnen und Mandanten mit fachlicher Kompetenz, persönlicher Betreuung und zukunftsorientierter Beratung zu begleiten. 💪

Dieser Erfolg ist vor allem das Ergebnis des Engagements unseres gesamten Teams sowie des Vertrauens, das unsere Mandanten uns täglich entgegenbringen. Dafür sagen wir herzlich DANKE! 😘👍

Die erneute Auszeichnung motiviert uns, auch weiterhin höchste Qualitätsstandards zu verfolgen und individuelle Lösungen für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen zu entwickeln. 🚀

MICHELSOHN Steuerberatung – ausgezeichnet beraten. 👌

KINDERGELD SOLL AB DER GEBURT KÜNFTIG OHNE ANTRAG AUSGEZAHLT WERDENDas Kindergeld ist eine der wichtigsten Leistungen fü...
19/05/2026

KINDERGELD SOLL AB DER GEBURT KÜNFTIG OHNE ANTRAG AUSGEZAHLT WERDEN

Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland und beträgt zurzeit 259 € pro Kind und Monat. Ausgezahlt wird es von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Eltern können bereits seit 2024 vorausgefüllte Anträge nutzen, um das Kindergeld zu beantragen. Dazu erhalten sie nach der Geburt eines Kindes von der Familienkasse ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code.

Die Bundesregierung will dieses Verfahren nun noch weiter vereinfachen und hat einen Gesetzentwurf für ein antragsloses Kindergeld auf den Weg gebracht. Demnach soll das Kindergeld künftig nach der Geburt eines Kindes automatisch ausgezahlt werden. Das Bundesfinanzministerium rechnet damit, dass dadurch etwa 300.000 Erstanträge pro Jahr entfallen. Das Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes soll zum 01.01.2027 in Kraft treten. Die Auszahlung ohne Antrag soll im Laufe des Jahres 2027 in zwei Stufen möglich sein.

Werdende Eltern können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über das Portal ELSTER oder über die App IBAN+ schon heute ihre IBAN mitteilen. Sie können auch ihre Bank beauftragen, dem BZSt die IBAN mitzuteilen.

Hinweis: Soweit die Voraussetzungen für eine antragslose Auszahlung des Kindergeldes nicht erfüllt sind, werden die Eltern auch zukünftig nach der Geburt separat angeschrieben. Wenn der Familienkasse einzelne Daten (z.B. zu einer inländischen Erwerbstätigkeit bei Selbständigen) nicht bekannt sind, können diese Angaben auch weiterhin im vorausgefüllten Antrag ergänzt werden.

Mandantenrundbrief Juni 2026 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln

Frohe Ostertage wünscht Ihnen Meike Michelsohn mit dem gesamten Team! 🐰🌷🥚
02/04/2026

Frohe Ostertage wünscht Ihnen Meike Michelsohn mit dem gesamten Team! 🐰🌷🥚

AUSLÄNDISCHE QUALIFIKATIONEN SOLLEN SCHNELLER ANERKANNT WERDENUm den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu lindern, ha...
24/03/2026

AUSLÄNDISCHE QUALIFIKATIONEN SOLLEN SCHNELLER ANERKANNT WERDEN

Um den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu lindern, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen vorgelegt. Unter anderem Ärzte, Zahnärzte und Hebammen sollen ihre Qualifikationen künftig schneller anerkennen lassen können. Anstelle der aufwendigen Gleichwertigkeitsprüfung soll die Kenntnisprüfung zum Regelfall werden. In bestimmten Fällen kann die Berufserlaubnis unbefristet erteilt werden. Voraussetzung bleibt der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.

Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss zeigten sich die Verbände grundsätzlich unterstützend, äußerten aber teils Bedenken hinsichtlich der Patientensicherheit. Unter anderem die Bundeszahnärztekammer betonte, dass eine bundesweit vergleichbare Prüfung auf hohem Niveau notwendig sei und Vereinfachungen nicht zu Qualifikationslücken führen dürften. Der Deutsche Hebammenverband forderte eine zentrale Stelle für Kompetenzprüfungen, um Risiken für Mütter und Neugeborene zu vermeiden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hob hervor, dass bereits heute ein Drittel der Ärzte in Kliniken nichtdeutscher Herkunft sei. Dieses Personal stelle trotz höheren Einarbeitungsaufwands eine Bereicherung für Patienten und Teams dar.

Hinweis: Mit der Reform sollen bürokratische Hürden abgebaut und Verwaltungskosten eingespart werden. Insgesamt genießt die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren breite Unterstützung, während Patientensicherheit und Qualität der Ausbildung weiterhin zentrale Anliegen bleiben.

Mandantenrundbrief April 2026 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln

30 Jahre Engagement, Leidenschaft und Teamgeist – liebe Tanja, was für ein unglaublicher Meilenstein! 💐Danke für Ihre Tr...
04/03/2026

30 Jahre Engagement, Leidenschaft und Teamgeist – liebe Tanja, was für ein unglaublicher Meilenstein! 💐
Danke für Ihre Treue, Ihre Erfahrung und Ihr großes Herz für Kolleginnen und Kollegen. Wir sind dankbar, Sie im Team zu haben! Auf viele weitere erfolgreiche Jahre! 🥂✨

DAS FINANZAMT MUSS ÜBER EINE ERBSCHAFT INFORMIERT WERDENÜber eine Erbschaft oder ein Vermächtnis muss das Finanzamt info...
20/02/2026

DAS FINANZAMT MUSS ÜBER EINE ERBSCHAFT INFORMIERT WERDEN

Über eine Erbschaft oder ein Vermächtnis muss das Finanzamt informiert werden, weil möglicherweise Steuern anfallen. Wer diese Meldung versäumt, riskiert ein Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Sobald Erben vom Vermögensübergang erfahren, müssen sie ihr Finanzamt innerhalb von drei Monaten von sich aus über das Erbe oder das Vermächtnis informieren. Dafür ist ein formloses, aber inhaltlich umfassendes Schreiben zu erstellen. Darin müssen der Name, die Anschrift und der Beruf des Erblassers sowie des Erwerbers angegeben werden, des Weiteren der Todestag und der Sterbeort. Auch die Art, der Umfang und der Wert des Vermögens sind aufzuführen. Ergänzend ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe anzugeben. Die Erbschaftsanzeige kann elektronisch als ELSTER-Nachricht oder in Briefform abgegeben werden.

Das zuständige Erbschaftsteuer-Finanzamt für den jeweiligen Wohnbezirk ist einem Verzeichnis auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums zu entnehmen. Nach dem Eingang der Meldung prüft das Finanzamt, ob eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden muss. Diese wird zur Pflicht, wenn Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben oder Unternehmensanteile übergehen.

Nicht jede Erbschaft ist steuerpflichtig. Das Gesetz enthält Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind bis zu 500.000 € steuerfrei. Kinder dürfen von jedem Elternteil 400.000 € und Enkel von ihren Großeltern 200.000 € steuerfrei erben. Für Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten gilt ein Freibetrag von 20.000 €.

Auch wenn die Erbschaft unterhalb der Freibeträge liegt, bleibt die Meldepflicht bestehen. Die Freibeträge befreien zwar von der Steuer, nicht aber von der Anzeigepflicht. Nur ausnahmsweise kann auf die Anzeige verzichtet werden, wenn eindeutig feststeht, dass keine Steuerpflicht besteht. Könnte sich aber eine Steuer ergeben, sollte die Meldepflicht nicht vernachlässigt werden. Denn Behörden wie das Standesamt, das Nachlassgericht und Notare informieren das Finanzamt über Todesfälle und Nachlassvorgänge.

Mandantenrundbrief März 2026 – Copyright Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Köln

DIGITALE KANZLEI 2026 - WIR HABEN ES WIEDER EINMAL GESCHAFFT ✅Zum sechsten Mal in Folge sind wir für unseren digitalen P...
03/02/2026

DIGITALE KANZLEI 2026 - WIR HABEN ES WIEDER EINMAL GESCHAFFT ✅

Zum sechsten Mal in Folge sind wir für unseren digitalen Prozesse in der Kanzlei ausgezeichnet worden🤞🏼🎉

Wir danken unserem Team und freuen uns unter den Vorreitern der Branche zu sein und werden weiterhin Gas geben, um die Digitalisierung voranzutreiben 💯

Adresse

Lerchenstraße 6
Backnang
71522

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Dienstag 08:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Mittwoch 08:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Donnerstag 08:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Freitag 08:30 - 12:30

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