26/08/2026
Große Träume brauchen oft ein kleines Startkapital und viele Jugendliche verdienen es sich in den Sommerferien am liebsten selbst.
Nebenbei lernen sie, was Arbeit wirklich heißt und sammeln erste praktische Erfahrungen, von denen sie noch lange zehren. Für euch als Betrieb sind ein paar zupackende Hände in der Urlaubssaison ohnehin selten verkehrt. 🌞
Bevor der erste Ferienjobber loslegt, lohnt sich ein Blick auf die Spielregeln:
Schüler ab 15 Jahren dürfen während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr einen klassischen Ferienjob ausüben. Für alle unter 18 gilt zudem: maximal acht Stunden am Tag, werktags zwischen 6 und 20 Uhr.
Beim Lohn seid ihr flexibler, als viele denken. Der Mindestlohn von 13,90 Euro greift erst ab 18. Für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht.
Bleibt der Einsatz auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt, ist er in der Regel sozialversicherungsfrei. Ganz ohne Abgaben läuft er trotzdem nicht, denn Umlagen und Beiträge zur Unfallversicherung fallen dennoch an.
Ein bisschen Papierkram gehört also dazu, der Rest ist gut machbar.
Wenn ihr die Einordnung von Anfang an sauber aufsetzen wollt, schauen wir gemeinsam drüber.