GRP Steuerberatung

GRP Steuerberatung Für Mandanten und Mitarbeiter: Gemeinsam auf Erfolgskurs.

Wenn andere frei haben, arbeitet der Steuervorteil mit. Während die meisten Feierabend machen, läuft in vielen Betrieben...
03/06/2026

Wenn andere frei haben, arbeitet der Steuervorteil mit.

Während die meisten Feierabend machen, läuft in vielen Betrieben der Laden weiter. Pflege, Gastronomie, Logistik, Industrie, Bäckereien. Für die Stunden außerhalb der Komfortzone gibt es Zuschläge, die sich für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber rechnen können. Allerdings nicht automatisch.

§ 3b EStG verpflichtet keinen Arbeitgeber dazu, überhaupt einen Zuschlag zu zahlen. Die Vorschrift regelt nur, wie ein bereits vereinbarter Zuschlag steuerlich behandelt wird. Ob ein Anspruch besteht, ergibt sich aus dem zugrundeliegenden Arbeits- oder Tarifvertrag, gegebenenfalls auch aus einer Betriebsvereinbarung. Erst wenn der Arbeitgeber tatsächlich zahlt, kommen die folgenden Höchstgrenzen ins Spiel.

Der Gesetzgeber stellt drei Bereiche steuerfrei, jeweils bis zu einer prozentualen Obergrenze des Grundlohns:

🌙 Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr): bis zu 25 Prozent. Wer vor Mitternacht anfängt, kann zwischen 0 und 4 Uhr sogar bis zu 40 Prozent steuerfrei bekommen.

📅 Sonntagsarbeit (0 bis 24 Uhr): bis zu 50 Prozent.

🎄 Feiertage: bis zu 125 Prozent. An Heiligabend ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai sind es sogar 150 Prozent.

Alle Zuschläge werden auf Basis des Grundlohns berechnet, der für die Steuerfreiheit auf 50 Euro pro Stunde gedeckelt ist. In der Sozialversicherung liegt die Grenze niedriger, nämlich bei 25 Euro pro Stunde. Was darüber hinausgeht, wird wieder beitragspflichtig.

Damit die Steuerfreiheit greift, muss der Zuschlag für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden und vom Grundlohn klar getrennt sein. Pauschale Abgeltungen ohne saubere Einzelabrechnung halten einer Prüfung selten stand.

Wer Schichten plant oder Lohnabrechnungen aufsetzt, hat hier echten Spielraum. Den nutzt aber nur, wer die Stunden korrekt erfasst und die Zuschläge passend zuordnet.

Bei Unsicherheiten lohnt sich hier der Blick in die Lohnabrechnung, bevor das Finanzamt es tut.

Newsletter = Spam? Nicht mit uns! Im Steuerrecht ändert sich ständig etwas, und meistens erfährt man davon erst, wenn di...
26/05/2026

Newsletter = Spam? Nicht mit uns!

Im Steuerrecht ändert sich ständig etwas, und meistens erfährt man davon erst, wenn die Frist schon im Nacken sitzt. Damit das gar nicht erst passiert, gibt es unseren Newsletter. Er bringt aktuelle Entwicklungen aus dem Steuerrecht direkt ins Postfach, gemeinsam mit Tipps, die im Unternehmensalltag tatsächlich Wirkung zeigen.

Drin stecken:

📬 Aktuelle Steuerthemen, sobald sie auf dem Tisch liegen

🧠 Tipps, die im Alltag funktionieren und nicht nur in der Theorie

⏱️ Lesezeit, die sich gut in den Tag einbauen lässt

🔔 Keine Werbung, kein Geplänkel, nur Inhalte mit Substanz

Die Anmeldung dauert weniger als eine Minute und läuft komplett über unsere Website. Danach landen die Themen automatisch im Postfach, ohne dass man danach suchen müsste.

Wer denkt, KI ersetzt den Steuerberater, hat unseren Job nicht verstanden. Im Steueralltag können Routineaufgaben manchm...
21/05/2026

Wer denkt, KI ersetzt den Steuerberater, hat unseren Job nicht verstanden.

Im Steueralltag können Routineaufgaben manchmal erstaunlich viel Zeit einnehmen. Belege sortieren und Zahlen abgleichen gehört zum Tagesgeschäft, auch wenn es niemand sonderlich schätzt. Künstliche Intelligenz kann diese Schritte mittlerweile immer zuverlässiger übernehmen und das sogar ohne zu murren. Die Aufgaben, die danach übrigbleiben, können gar nicht von einer linear denkenden KI übernommen werden.

Es sind jene Probleme, für deren Lösung Entscheidungen getroffen werden müssen, die kein Algorithmus kennt. Beispielsweise eine Unternehmensnachfolge, die über die Zukunft einer lang aufgebauten Firma entscheidet, oder eine Investition, bei der Daten nur die halbe Wahrheit erzählen.

Schon im Jahr 2012 geht es im Bond-Film „Skyfall“ um die zunehmende Digitalisierung und die zunehmende Überflüssigkeit menschlichen Handelns. James Bond wird trotzdem wieder in den Einsatz geschickt: „Hin und wieder müsse auch ein Abzug betätigt werden. Oder eben nicht.“

Diese Differenz ist es, die unsere Arbeit ausmacht. KI denkt in Mustern, die sie gelernt hat. Menschen denken um die Ecke und spüren, wann ein Mandant mehr braucht als die rechnerisch beste Lösung.

Denn steuerliche Entscheidungen sind selten ein klares Ja oder Nein. Sie hängen an Lebensgeschichten, die in keinem Datensatz zu finden sind.

Im Hintergrund darf die Technik also gerne die repititiven Aufgaben übernehmen. Im Vordergrund bleibt das, wofür Mandanten zu uns kommen: ein Gegenüber, das zuhört und die Hand reicht, wenn es darauf ankommt.

07/05/2026

Steuerrecht liest niemand gern. Bis es teuer wird.

Im Mai bewegt sich steuerlich wieder einiges und vieles davon landet ohne große Schlagzeilen auf dem Schreibtisch der Unternehmen. Damit nichts davon untergeht, gibt es unsere Steuernews. Sie bündeln das, was tatsächlich Auswirkungen auf den Alltag hat, in einer Lesezeit, die in die Kaffeepause passt.

Diesmal mit dabei:

🏢 Anhebung der Mindesthebesätze bei der Gewerbesteuer und Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

💶 Erstattungszinsen auf zu viel gezahlte Gewerbesteuer und ihre steuerliche Einordnung

🧾 Anzahlungsrechnungen richtig ausstellen

⚡ E-Mobilität in der betrieblichen Praxis nach dem BMF-Schreiben vom 11.11.2025

🥇 Grundlagen der Besteuerung von Edelmetallanlagen

🇦🇹 Warum österreichische Quellensteuern auf Veräußerungsgewinne nicht anrechenbar sind

➕ und weitere relevante Themen

Die Mai-Ausgabe ist ab sofort online. Wer früh liest, spart sich später die Überraschungen.

21/04/2026

Fortbildung ist bei uns kein Extra. Sie ist Teil unserer DNA.

Wir haben einen zentralen Anspruch an uns als Arbeitgeber: Wer in unserer Kanzlei arbeitet, soll jede Möglichkeit zur Weiterentwicklung bekommen. Ob fachlich oder persönlich, macht dabei keinen Unterschied. Wichtig ist es, dass die Richtung stimmt.

Deshalb sprechen wir nicht nur über Weiterbildung. Wir ermöglichen sie aktiv.

Taucht im Arbeitsalltag ein Thema auf, das jemanden begeistert, bleibt es nicht bei einer Idee. Wir hören zu, prüfen gemeinsam die nächsten Schritte und unterstützen finanziell, organisatorisch und mit echten Zeitfenstern.

Gerade große Ziele wie das Steuerberaterexamen brauchen mehr als guten Willen. Sie brauchen Freiraum. Deshalb gehört bei uns auch das Thema Freistellung dazu. Weil Weiterentwicklung nur nachhaltig funktioniert, wenn sie nicht zur Belastung wird, sondern zur Chance.

Kurz gesagt: Wer wachsen will, bekommt bei uns alles, was man dafür braucht.

Privat unterwegs mit dem Dienstwagen. Ein Firmenwagen schafft im Alltag Flexibilität und erweitert den beruflichen Radiu...
08/04/2026

Privat unterwegs mit dem Dienstwagen.

Ein Firmenwagen schafft im Alltag Flexibilität und erweitert den beruflichen Radius. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie die private Nutzung steuerlich zu behandeln ist.

Grundsätzlich stehen zwei Modelle zur Auswahl: das Fahrtenbuch und die pauschale Versteuerung. Beide Ansätze funktionieren zuverlässig, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte, je nach Nutzung und Fahrzeug.

Das Fahrtenbuch erfasst jede Fahrt im Detail. Dadurch werden die tatsächlichen Kosten und der reale Anteil der privaten Nutzung berücksichtigt. Diese Methode lohnt sich insbesondere dann, wenn der Wagen überwiegend dienstlich genutzt wird, da der steuerliche Ansatz entsprechend geringer ausfällt. Der höhere Aufwand und die strengen Anforderungen an die Dokumentation sind dabei zu berücksichtigen.

Die pauschale Versteuerung ist deutlich einfacher. Bei klassischen Verbrennern werden monatlich 1 % des Bruttolistenpreises für die private Nutzung angesetzt. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen in der Regel zusätzlich 0,03 % je Entfernungskilometer hinzu. Alternativ kann hier auch eine Einzelbewertung je Fahrt erfolgen.

Bei diversen Hybridmodellen reduziert sich der Ansatz auf 0,5 %, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Reine Elektrofahrzeuge werden steuerlich nochmals begünstigt und können mit 0,25 % angesetzt werden, sofern die jeweiligen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Welche Methode im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark vom Nutzungsverhalten ab. Wird das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt, ist das Fahrtenbuch häufig die wirtschaftlichere Lösung. Bei höherem privaten Anteil ist die pauschale Versteuerung oft der einfachere und sinnvollere Weg. 😊

Frohe Ostern wünscht euch das ganze GRP-Team. Nach einem intensiven ersten Quartal im Jahr 2026 können auch wir eine kle...
02/04/2026

Frohe Ostern wünscht euch das ganze GRP-Team.

Nach einem intensiven ersten Quartal im Jahr 2026 können auch wir eine kleine Pause gut vertragen. Da kommen die Osterfeiertage wie gerufen.

Und weil sich gleichzeitig auch die Sonne immer öfter blicken lässt, steht der Eiersuche im Garten nichts mehr im Weg.

Wir wünschen euch entspannte Feiertage und die Gelegenheit, einmal kurz durchzuatmen und Energie zu tanken, damit wir gemeinsam und mit frischer Energie in den Frühling starten können.

11/03/2026

Einblicke von unserem Standort in Burgau.

Vor Kurzem war unser Foto- und Videoteam bei AMP vor Ort – unserem Standort in Burgau, der weiterhin unter seinem eigenen Kanzleinamen läuft, aber genauso Teil von uns als GRP ist. Genau diesen Standort wollten wir einmal näher zeigen und Euch einen echten Eindruck davon geben, wie dort gearbeitet wird.

In dem Video nehmen Euch die Kollegen mit in ihren Arbeitsalltag und erzählen, was den Standort ausmacht, wie das Miteinander funktioniert und was ihnen bei ihrer Arbeit wichtig ist. Man bekommt ein Gefühl dafür, wie sich der Kanzleialltag in der schönen Altbauvilla anfühlt und was Burgau als Standort besonders macht.

Schaut gerne rein und verschafft Euch selbst einen Eindruck davon! 😊

02/03/2026

Wenn Unterschiede zum Mehrwert werden.

Wir als GRP stehen für Vielfalt und das ganz konkret:
Rund 100 Mitarbeitende, vier Standorte und damit viele Möglichkeiten, den Platz zu finden, der wirklich zu einem passt.

Ob in Augsburg mit rund 60 Kollegen und der Dynamik eines größeren Standorts.
Ob in Burgau, wo in einer Altbauvilla rund 30 Personen zusammenarbeiten.
Oder im Neubau mit 100% digitalen Prozessen wie in Neusäß oder einem kleineren, familiären Team wie in Thannhausen.

Jeder Standort hat seinen eigenen Charakter. Und genau das ist gewollt.

Wir sind groß genug, um spannende Mandate, Entwicklungsmöglichkeiten und das Netzwerk der LKC im Hintergrund zu bieten. Gleichzeitig bleiben die Teams vor Ort überschaubar. Man kennt sich. Man arbeitet eng zusammen und Entscheidungen sind greifbar.

Unterschiede verstehen wir nicht als Gegensatz, sondern als Angebot.
Bei uns geht es nicht darum, sich anzupassen, sondern darum, den Platz bei uns zu finden, der zu den eigenen Arbeitsweisen, Zielen und Vorstellungen passt.

Denn am Ende zählt, dass man sich wohlfühlt und gemeinsam weiterkommt.

19/02/2026

Überschaubar im Team. Stark im Verbund. Unser Standort in Thannhausen.

Thannhausen ist nicht unser größter Standort, aber genau das macht ihn so besonders. Hier sind die Wege kurz, Entscheidungen direkt und das Miteinander persönlich. Dadurch entsteht ein Arbeitsumfeld, in dem man sich kennt, eng zusammenarbeitet und Verantwortung gemeinsam trägt.

Diese enge Zusammenarbeit ist natürlich kein Alleinstellungsmerkmal eines einzelnen Standorts, sondern Teil der Kultur unserer gesamten Kanzlei. In Thannhausen wird sie jedoch besonders greifbar, weil die Struktur bewusst persönlich und kleiner geblieben ist und sich über Jahre organisch entwickelt hat.

Der Standort ist historisch gewachsen und pflegt seit Langem enge, vertrauensvolle Beziehungen zu Mandanten, die genau diese Kontinuität und Verlässlichkeit schätzen.

Gleichzeitig ist Thannhausen vollständig in die Gesamtstruktur unserer Kanzlei eingebunden. Der fachliche Austausch mit den anderen Standorten, gemeinsame Abstimmungen sowie der Zugriff auf breitere Spezialisierungen und komplexere Mandate sorgen dafür, dass hier nicht isoliert, sondern vernetzt gearbeitet wird.

So verbindet der Standort die Nähe und Vertrautheit eines kleineren Teams mit den Möglichkeiten und Ressourcen einer größeren Kanzlei.

Adresse

Ulrichsplatz 4
Augsburg
86150

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 14:00

Telefon

+498212075870

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