03/06/2026
Der Bundesfinanzhof hat die Klagen gegen das neue baden-württembergische Grundsteuermodell abgewiesen (Az. II R 26/24 und II R 27/24). Das Gericht sieht keinen Verstoß gegen das Grundgesetz! ☝️
Anders als in vielen anderen Bundesländern zählt in Baden-Württemberg vor allem der Bodenwert des Grundstücks. Dieser wird aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ermittelt; das Gebäude selbst fließt grundsätzlich nicht in die Berechnung ein.
Das Modell bleibt zwar umstritten, insbesondere bei Eigentümern großer Grundstücke. Der BFH hält die pauschale Bewertung jedoch für zulässig und verfassungsgemäß ⚠️
Für Eigentümer in Baden-Württemberg bleibt die neue Grundsteuer vorerst bestehen. Allerdings haben die Kläger bereits angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen 😬