Steuerbüro Kati Amberg

Steuerbüro Kati Amberg Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Steuerbüro Kati Amberg, Steuerberatung, Plauesche Straße 1a, Arnstadt.

30/01/2026

Bei Schnee und Matsch kuscheln wir uns alle gerne in unsere Pantoffeln 😅🤭❄️🌨️

26/01/2026

Kommt gut in die neue verschneite Woche ❄️❄️❄️

18/12/2025

Diesjährige Weihnachtsfeier 10/10 👌🏻🎄

Gestern haben wir die letzten selbst gebackenen Plätzchen verputzt und uns auf den Weg in den Escape Room gemacht, zum Glück konnten wir uns alle rechtzeitig befreien, denn der nächste Umtrunk auf dem Weihnachtsmarkt wartete schon auf uns. Ein leckeres Abendessen gab es für uns diesmal im . Voller Energie starten wir nun in die letzten Tage des Jahres.

Dieses Jahr war voller Herausforderungen, doch gemeinsam haben wir jede bewältigt, sind als Team noch enger zusammen gewachsen. Wir ziehen gemeinsam durch dick und dünn, unterstützen uns gegenseitig - können uns auf einander verlassen.
Auf ein noch besseres Jahr voller Erfolge, Spaß und Zusammenhalt ✨
Merry Christmas 🎄✨

Werde Teil unseres fantastischen Teams 😍 Wenn Du Steuerfachangestellte/r bist und Lust hast bei uns endlich „anzukommen“...
05/12/2025

Werde Teil unseres fantastischen Teams 😍

Wenn Du Steuerfachangestellte/r bist und Lust hast bei uns endlich „anzukommen“, dann zögere nicht und ruf uns einfach an, schreib eine E-Mail oder komm vorbei.
Das Jahr ist fast vorüber aber es ist noch nicht zu spät, deinen Neustart für 2026 mit uns gemeinsam anzupacken! 🍀✨

Für unsere lieben Mandantinnen und Mandanten liegt und hängt ab heute schon etwas unter und an dem Weihnachtsbaum 🎄 🎅🏻✨
02/12/2025

Für unsere lieben Mandantinnen und Mandanten liegt und hängt ab heute schon etwas unter und an dem Weihnachtsbaum 🎄 🎅🏻✨

28/11/2025

Echte Teamarbeit 🥰🍪🎄✨
💥

26/11/2025

Die schönste Zeit des Jahres beginnt auch bei uns - besinnlich, gemütlich, leuchtend und dankbar✨🎄🎅🏻✨

24/10/2025

Gesund essen 🍽️ 🥗🥕🫐🍋das war unser heutiges Motto zum Wochenende.
Wir durften heute mit einer Ernährungsberaterin der viele leckere Snacks und Speisen zubereiten, haben viel über gute und gesunde Nahrung gelernt und sind satt und glücklich nach Hause gegangen.
Wieder mal ein gelungenes Teamevent 🤩

21/10/2024

Am 15.10.2024 gab das BMF bekannt, worauf bei der Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 zu achten ist. Im Vergleich zum veröffentlichten Entwurf gibt es sinnvolle Nachbesserungen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat viele Anregungen aus der Praxis – auch des DStV – berücksichtigt.

Praxisnahe Übermittlungswege
Das Schreiben enthält keine unnötigen Beschränkungen der Übermittlungswege mehr. So ist etwa die noch im Entwurf vorgesehene Maßgabe, dass ein USB-Stick kein zulässiger Weg ist, entfallen. Stattdessen nimmt das BMF auf Anregung des DStV zusätzliche, in der Praxis häufig vorkommende Übertragungsarten auf. So ist der Download von Rechnungen genauso zulässig wie die Ablage auf einem gemeinsamen Speicher in Konzernstrukturen.

Vermeidung unnötiger Bürokratie bei Dauerrechnungen
Vor dem 01.01.2027 ausgestellte Dauerrechnungen in Papierform oder als PDF behalten ihre Gültigkeit. Sie müssen entgegen dem Entwurf erst als E-Rechnung ausgestellt werden, wenn sich die Rechnungsangaben ändern. Dafür hat sich der DStV im Sinne der Bürokratieentlastung ausgesprochen. Er begrüßt die Anpassung daher sehr.

Klarstellung zu Rechnungskorrekturen
Bis zum Ablauf der Übergangsfristen zur Einführung der E-Rechnung können Unternehmer ihre Leistungen auch mit einer sonstigen Rechnung abrechnen (Papier, PDF- oder Worddatei). Muss diese Rechnung später korrigiert werden, kann dies in dem sonstigen Format erfolgen. Eine Pflicht zur Rechnungskorrektur mittels E-Rechnung besteht somit nur für Leistungen, die ohnehin mittels E-Rechnung abzurechnen sind.

Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen bei Kleinunternehmern
Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer (§ 19 UStG) müssen trotz Kritik des DStV nach dem BMF-Schreiben noch auf die Pflicht achten. Jedoch: Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat grünes Licht für den Verzicht auf die Ausstellungspflicht für diesen Personenkreis gegeben. Der DStV bleibt dran und informiert.

Tipp
Steuerberatungskanzleien können ihre Mandanten auf die Wiederholung des Live-Onlineseminars "Die neue E-Rechnung aus Sicht des Unternehmens" am 04.12.2024 hinweisen. Für dieses Seminar wird kurze Zeit später auch die Aufzeichnung verfügbar sein.

Adresse

Plauesche Straße 1a
Arnstadt
99310

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Dienstag 07:30 - 12:30
13:30 - 18:00
Mittwoch 07:30 - 12:30
Donnerstag 07:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Freitag 07:30 - 12:30

Telefon

+49362876167

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