06/08/2026
🌟 Schon gewusst? Wer Freelancer für Design, Text oder Marketing beauftragt, muss oft Künstlersozialabgabe zahlen – und weiß es nicht! 🌟
🎨 Die Künstlersozialabgabe ist für viele Unternehmen eine versteckte Pflicht mit teuren Folgen, wenn sie bei einer Prüfung übersehen wird.
📌 Was ist die Künstlersozialabgabe?
Sie finanziert die Sozialversicherung selbstständiger Künstler und Publizisten. Unternehmen, die solche Leistungen beauftragen, zahlen einen Beitrag auf das Honorar – ähnlich wie ein Arbeitgeberanteil.
🔍 Wer ist häufig betroffen?
Grafikdesigner, Illustratoren, Fotografen.
Texter, Journalisten, Autoren.
Webdesigner, Social-Media-Profis und andere kreative Dienstleister.
Musiker, Schauspieler, Sprecher.
💸 Wie hoch ist die Abgabe?
Der Satz ändert sich jährlich – prüfe den aktuellen Prozentsatz und wende ihn auf die gezahlten Honorare an.
🚨 Die Gefahr: Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Künstlersozialabgabe im Rahmen von Betriebsprüfungen auch rückwirkend, und nicht gezahlte Beträge können nachgefordert werden.
✅ Wichtig: Nicht jede externe Leistung ist abgabepflichtig. Reine technische oder handwerkliche Tätigkeiten fallen oft nicht darunter – die Abgrenzung ist aber im Einzelfall entscheidend.
💡 Tipp: Führe eine Liste aller regelmäßig beauftragten Freelancer und prüfe jährlich, ob eine Abgabepflicht besteht.
📞 Du beauftragst regelmäßig externe Kreative? Das Team der Steuerkanzlei Steiche prüft das gern für dich!